Doch Gehälter stehen drin.
Unter 21. 10 - 16 000 Euro Personalkosten.
Aber meines Wissens nach gibt es eine Angestellte in der Geschäftsstelle.
Wenn ich im vorläufigen Haushaltsplan die angenommene Summe der Beiträge 156.000€ durch 45€ teile komme ich auf fast 3.500 Mitglieder.
Du vergisst die günstigeren Beiträge von Vereinsmitgliedern, es dürften also weit mehr als 3500 sein.
Ich werde nicht zur außerordentlichen JhV kommen können, aber ein Gedanke der angeregt wurde war,
die sogenannte Spende als zinsloses Darlehen zu geben, wo da über einen längeren Zeitraum eine Rückzahlung stattfindet.
Natürlich nur wenn der verband ordentlich abgewickelt und mit Rechtsnachfolger neu gegründet wird.
Noch mal was zum Spendenkonto.
Der Rechtswart, Rechtsanwalt Bruno Schwarz, gehört nicht zum geschäftsführenden Vorstand.
§ 7.1 Satzung des DFBV
Der Gesamtvorstand besteht aus
a) dem geschäftsführenden Vorstand (im Sinne des § 26 BGB):
• Präsident
• Vizepräsident
• Geschäftsführer
• Schatzmeister
• Sportleiter
b) dem erweiterten Vorstand:
• Fachwart Presse
• Fachwart Jugendarbeit
• Fachwart Merchandising
• Fachwart Recht
usw.
Der erweiterte Vorstand ist nicht Vorstand im Sinne des Gesetzes (§ 26 BGB), also nicht BGB-Vorstand.
Er nimmt lediglich die Funktionen wahr, die nach der Satzung innerhalb des Vereins übertragen sind.
Dabei kann es sich um interne Führungsaufgaben, um Beratungsfunktionen oder aber auch um Angelegenheiten handeln, die allgemein durch Beschlussfassung geregelt werden.