Archers Campfire

DFBV Pleite ?


Offline DaiSho

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Zur Sicherheit des Zugriffs auf ein Notaranderkonto im Zwangsvollstreckungsverfahren des z.B. Finanzamtes.

Ist ein Notaranderkonto eröffnet zur Auszahlung des dortigen Geldeinganges an -- sagen wir mal Fritz Muster (wg. Verkauf einer Eigentumswohnung) und dieser hat Schulden an das Finanzamt, so ist das Konto vor dem Zugriff nicht geschützt.

Es gibt die Möglichkeit, den "fachlich heißt das Auskehrungsanspruch" gegenüber dem Notar zu pfänden. Es wird also der Anspruch vom Schuldner Fritz Muster an den Anwalt zur Auszahlung des dortigen Geldeinganges vom Finanzamt gepfändet. Das Finanzamt erhält dadurch ihre Forderung, wenn die Summe des Kontos ausreicht, in voller Höhe. Der Fritz Muster den Rest, wenn noch was vorhanden ist.

Ist also das Notaranderkonto eröffnet für den in Insolvenz befindlichen Verein, ist der Zugriff durchaus möglich und die Einzahler der 100 € haben das Nachsehen.

Das ist jetzt auch keine Vermutung oder Googlerecherche. Ich hab dies u.a. für meinen Arbeitgeber (Stadtverwaltung) über 20 Jahre durchgeführt und etliche Notaranderkonten gepfändet. Diese Verfahrensweise ist nicht sehr bekannt, auch bei Notaren nicht.



Viele Grüße Gerd
Lebet lang und in Frieden.


Offline Stringwistler

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Bei einem gemeinnützigen Verein dürfen die jährlichen Einnahmen nicht über einem gewissen Rahmen liegen und darf eigentlich keine Gewinne über 5000,-€ erzielen. Erfolgt das wiederholt einige Jahre hintereinander wird die Gemeinnützigkeit vom FA aufgehoben.

https://deutsches-ehrenamt.de/vereinsrecht/gemeinnuetzigkeit-verein/

So ist es bei uns am Ort einem Verein ergangen, der mit Theatergruppe, Sportabteilungen, Weihnachstsfeiern, Veranstaltungen den Einnahmenrahmen sprengte und in mehrere GmbH gewandelt werden musste. Ab diesem Zeitpunkt, ist es äußert schwer wieder in eine Gemeinnützigkeit zurückzukehren. So mein Wissenstand.
Allerdings hätte der DFBV das sofort in einem offenen Brief ihren Mitgliedern mitteilen müssen. :agree:
« Letzte Änderung: November 14, 2018, 11:16:14 Vormittag von Stringwistler »
Servusla, Gruß Guidl...

https://stringwistler.blogspot.de/

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Offline Sabiji

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Der Grund des Entzugs der Gemeinnützigkeit hat das FA in der Satzung gesehen.

Was bleibt ist abzuwarten...


Offline Absinth

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Dr.J: Wenn, eine GmbH Leistungen für irgendeinen Verband erbringt, dann muss dieser Verband diese Leistungen auch begleichen bzw. seine Rechnung/-en bezahlen...

Was, hat denn der Vorstand des DFBV und die Geschäftsführung der GmbH miteinander zu tun? Schau mal bitte nach...


Beste Grüße,
Absinth


Offline rso

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...
Blöderweise habe ich alle Spot weggegeben, aber in einem wurde die Aberkennung angesprochen,
bzw. die Androhung derer und für weiteren Verbleib geworben.

die gibts doch auf der HP zum Download, oder?
cu

Rainer


Offline Absinth

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...
Aber das sind alles Spekulationen, solange nicht das ganze Konstrukt offengelegt wird.


Stimmt, deshalb...


Spricht denn eigentlich etwas dagegen sich bei der entsprechenden Person, welche lt. der offiziellen HP, für "Rechtsangelegenheiten und Auskünfte zur DFBV-Satzung" zu ständig ist, entsprechend zu informieren?

Er sollte es doch eigentlich wissen oder bin ich da auf dem Holzweg?

Womöglich, könnte ja dieser Weg, Licht ins dunkel bringen und uns von; ich habe gehört usw. usw. erlösen.!?


Beste Grüße,
Absinth


;-)


BG. Absinth


Offline stöckchenschubser

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Zitat
Ist ein Notaranderkonto eröffnet zur Auszahlung des dortigen Geldeinganges an -- sagen wir mal Fritz Muster (wg. Verkauf einer Eigentumswohnung) und dieser hat Schulden an das Finanzamt, so ist das Konto vor dem Zugriff nicht geschützt.

Das aber doch nur, wenn das Konto in Verbindung mit dem Insolventen steht.
Wenn das Konto jemandem gehört, der mit der Insolvenz nicht belastet ist, dürfte auch keine Pfändung möglich sein?
Wäre ja so, aös würde man mir ein Konto pfänden, weil ich mein eigenes Geld dafür bereit stelle jemand anderem zu helfen. der in Insolvenz eht.

Zitat
Der DFBV hat doch nur seinen Namen für diese Veranstaltung hergeben, oder?

Jein, der DFBV muss z.B. Startgeldeinnahmen an die IFAA zahlen. ca. 40 000€
Eine Summe von 120TEUR (i.W. einhundertzwanzigtausend) wird als Verlust bei der EBHC beziffert.
Das alles min verbindung mit der Forderung vom FA ergibt die Gesamtsumme.

Die GmbH ist nicht das Problem, da wäre man mit 25 000 fertig.

Zitat, also nicht von mir.
Für die EBHC wurde eine eigene GMBH gegründet. 51% Anteile hält der DFBV, vertreten durch Walter Luksch und 49% hält Jens Ellinger vom Elldus Resort in Oberwiesenthal. Beide sind auch als Geschäftsführer bestellt. Die Stammeinlage bei Gründung einer GmbH beträgt  mindestens 12500,--EUR und 25000,--EUR bis zur umfänglichen Enthaftung. Der Anteil des DFBV ist mit Sicherheit geleistet worden.
Die GmbH ist buchhalterisch wohl noch nicht abgewickelt. Neben offenen Verbindlichkeiten sollen auch noch Forderungen offen sein.
Aber der Verlust soll darin entstanden sein.
Anscheinend sind die Kosten der Bustranfers noch nicht komplett beglichen und die Startgeldanteile an die IFAA auch noch nicht bezahlt.

Von der EFAC in Hohegeiß sollen noch 8TEUR zur Zahlung an den ausrichtenden Verein zurück gehalten worden sein, also nicht bezahlt, da Leistungen seitens des Ausrichters nicht erfolgt seien. Das kann ich gut nachvollziehen. So wurden die Parcours erst durch die tatkräftige Unterstützung, von durch den DFBV bezahlten Helfern erledigt. Der ausrichtende Verein war, auch nach meinem Gefühl, dazu nicht in der Lage.
Der Verein hat wegen der offenen Restzahlung offensichtlich etliche Scheiben noch nicht an den DFBV zurück gegeben, um seine Forderung zu betreiben.

Zitat
die gibts doch auf der HP zum Download, oder?

Leider erst ab 2017, die Info die ich meine war 2016
« Letzte Änderung: November 14, 2018, 12:52:18 Nachmittag von stöckchenschubser »


Offline DaiSho

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Ist ein Notaranderkonto eröffnet zur Auszahlung des dortigen Geldeinganges an -- sagen wir mal Fritz Muster (wg. Verkauf einer Eigentumswohnung) und dieser hat Schulden an das Finanzamt, so ist das Konto vor dem Zugriff nicht geschützt.

Das aber doch nur, wenn das Konto in Verbindung mit dem Insolventen steht.
Wenn das Konto jemandem gehört, der mit der Insolvenz nicht belastet ist, dürfte auch keine Pfändung möglich sein?
Wäre ja so, aös würde man mir ein Konto pfänden, weil ich mein eigenes Geld dafür bereit stelle jemand anderem zu helfen. der in Insolvenz eht.



Genauso ist es.
Wurde also das Konto für die Spenden für den Dfbv eröffnet, dann ist das sagen wir mal ungünstig.
Wenn das Konto auf jemanden eröffnet wurde, der nichts damit zu tun hat, dann ist das günstig.

Auch ungünstig wäre es, wenn das Anderkonto auf einem von Vorstand lauten würde, denn dann haben wir wieder die persönliche Haftung.
Und dann wäre es wieder möglich, nach Erstellung eines Haftungsbescheides.
Viele Grüße Gerd
Lebet lang und in Frieden.


Offline stöckchenschubser

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Die Rede war/ist von einem Förderkreis außerhalb des Vorstandes.


Offline DaiSho

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Dann ist der Förderkreis außen vor, d.h. die Gelder sind sicher.
Viele Grüße Gerd
Lebet lang und in Frieden.


Offline zig_the_zag

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Nur hier mal als Info, für alle die, die ihre SPOTs weggeschmissen haben:
in den Ausgaben 2/2014 und 2/2015 finde ich noch einen Haushaltsplan abgedruckt, in der Ausgabe 1/2016 immerhin noch einen vorläufigen Haushaltsplan, in den von 2017 und 2018 nichts dergleichen.

Beim Betrachten der alten Ausgaben des SPOT fällt allerdings auf, daß ab 2016 die Qualität des Papiers und des Druckes stetig zunimmt, das gipfelt dann in den beiden Ausgaben von 2018, die hochglänzend auf dickem Papier daherkommen, soll heißen: obwohl auch schon Anfang 2018 die finanzielle Lage klar gewesen sein sollte wurden noch zwei Hochglanzmagazine in Auftrag gegeben.

"Inmitten meiner Kreise, doch deren Mitte bin ich nicht."
Blixa Bargeld, Einstürzende Neubauten


Offline stöckchenschubser

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Ich stelle mal die PDF mit dem Spendenaufruf ein.
Der federführende Anwalt mit dem Konto gehört nicht dem geschäftsführenden Vorstand an.


Offline stöckchenschubser

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Stellungnahe des AAE auf Facebook.
https://www.facebook.com/aae.archery/posts/1909591265743173
Zitat
Situation DFBV / AAE Klarstellung
Wie Ihr sicherlich bereits alle wisst, befindet sich der DFBV in einer wirtschaftlichen Schieflage
und alle sind bemüht, die Situation und den Verband zu retten.

In den letzten Tagen erreicht uns eine Flut von Aufnahmeanträgen derzeitiger DFBV Mitglieder.
Wir möchten hier klarstellen, dass wir uns nach wie vor an die mit dem DFBV getroffene und
von der IFAA geforderte Vereinbarung halten, demzufolge wir nur 300 deutsche Schützen aufnehmen.
 Deshalb bitten wir um Verständnis, wenn wir vorliegende Aufnahmeanträge abschlägig beantworten.
Gleichzeitig bitten wir alle, den DFBV zu unterstützen. Wir wissen, die Situation ist kompliziert,
für viele unverständlich, aber geschehen. Sicherlich wird es eine Aufarbeitung der Vergangenheit geben,
zum derzeitigen Zeitpunkt ist es aber überlebensnotwendig in die Zukunft zu schauen und zwar auf das Heute und Morgen.

Denkt bitte daran, dass alle Ehrenamtlichen ihre Freizeit, Energie, Familienzeit,
Urlaub, darein gesteckt haben, um Euch attraktiven Sport, gute Turniere,
Unterstützung und Ausbildung zu ermöglichen. Von daher betrachten wir manche
Reaktionen hier auf FB als unangemessen, nicht überdacht, schlecht recherchiert und einfach unwürdig.

" Wer von Euch ohne Fehler ist, der werfe den ersten Stein"
Board of Directors
 Archery Association Europe


Offline paluma

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Wir haben dem DFBV folgende Stellungnahme zu dem Spendenaufruf geschickt:

Auszug aus dem Spendenaufruf:
"Sicherlich ist Euch allen in Erinnerung, dass wir die beiden größten Events der letzten Jahre innerhalb von 12 Monaten zu stemmen hatten. Dabei sind, jeweils nach Öffnung der Anmeldung, unvorhersehbare Entwicklungen eingetreten, die zu Mehrkosten geführt haben, ohne dass wir die Möglichkeit hatten, diese zusätzlichen Kosten durch Erhöhung der Startgelder zu kompensieren.
Aus betrieblichen Gründen mussten wir den Sitz des Verbands verlegen – wodurch sich auch das zuständige Finanzamt änderte. Wir sind von Rheinland-Pfalz nach Nordrhein-Westfalen gezogen, mit der Konsequenz, dass uns dort erst mal die Gemeinnützigkeit aufgrund unserer Satzung aberkannt wurde. Über die damit verbundenen steuerlichen Konsequenzen war sich jedoch niemand im Klaren. Durch die hohen Startgeldeinnahmen EFAC und EBHC kommen nun hohe Steuern auf uns zu, mit denen wir nicht rechneten".



Wenn der DFBV nun zu Spenden aufruft, mit einer solchen "Begründung", fühlen wir uns als Aufgerufene einfach nur verarscht!
Was für unvorhersehbare Entwicklungen waren das denn??? Wenn man die Hand aufhält, muss man doch erst einmal - für jeden nachvollziehbar - darlegen, was eigentlich genau passiert ist???

Welche betrieblichen Gründe waren das? Und warum klärt man im Falle eines Umzugs nicht vorab, ob die Gemeinnützigkeit erhalten bleibt? Das sollte doch an erster Stelle stehen bei einem gemeinnützigen Verband???

Wenn schon klar ist, dass die Gemeinnnützigkeit aberkannt wurde, warum wusste dann keiner, dass Steuern bezahlt werden müssen??? Die Bedeutung der "Gemeinnützigkeit" ist doch jedem Mitglied selbst im kleinsten Dorfverein bekannt!!??

Und warum soll eine außerordentlichen Mitgliederversammlung erst stattfinden, wenn die Spendenaktion schon gelaufen ist???
Und wo? Es wird kein Datum genannt, nichts Konkretes??? (Was mich betrifft: wenn ich Datum und Ort erst kurz vor knapp erfahre, kann ich sicher nicht hinkommen, denn dafür bräuchte ich Urlaub, den ich so kurzfristig nicht nehmen kann!)

Noch sind wir Mitglied im DFBV, und vorerst werden wir auch nicht austreten - selbst wenn wir in den vergangenen Monaten aus Verärgerung über den Umgang mit den Mitgliedern oft darüber nachgedacht haben.

Aber solange hier nicht glasklar und für jeden nachvollziehbar offengelegt wird, was eigentlich genau passiert ist, und vor allem, wie es denn weitergehen soll, wenn mit den erhofften Spenden das finanzielle Dilemma behoben werden kann - ein fröhliches "Weiter so" kann ja wohl nicht vorgesehen sein???
Und was passiert, wenn die Spendenaktion scheitert??? Was bedeutet das für die zigtausend Euro, die (möglicherweise) gespendet wurden?

Solange hier seitens des DFBV keine Stellung genommen wird, solange werden wir sicherlich keine 100,00 € spenden! Woher soll denn das eingeforderte Verständnis und Vertrauen kommen, wenn seitens des DFBV nichts dafür getan wird?

Im übrigen würden auch wir uns für die Zukunft wünschen, dass sich unsere diversen nationalen Verbände irgenwann einmal zusammenraufen!
Der DSB ist in erster Linie ein Feuerschützenverband, die Bogensportler sind da doch nur geduldet, eine Nebensparte, und er schließt verschiedene große, national und international stark vertretene Klassen aus (Primitiv bzw. Historical Bow und BHR)
Der DBSV ist zwar ein reiner Bogenverband, aber auch hier sind Historical Bow und BHR nicht vertreten.
Der TBVD schließt alle technischen Bögen aus - das ist in keiner Weise besser als das, was DSB und DBSV betreiben.
Die AAE ist von der Struktur her nicht aufgestellt für tausende Mitglieder (das gilt vermutlich auch für den TBVD)

Wenn sich die Verantwortlichen der bestehenden Verbände durchringen könnten, hier im Sinne ALLER zu denken und zu handeln, könnte EIN starker Verband entstehen (der sich, was Regelwerk und Bogenklassen angeht, an den internationalen Vorgaben der IFAA und WA orientiert), und das würde ALLEN Bogensportlern zugute kommen.

Ursula und Hartwig
Man kann Prinzipien aufstellen wie Wegweiser. Oder wie Galgen.

Hans Kaspar


Offline Sonuka

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@Ursula: :GoodJob: :youRock: :klasse:
Bin genau deiner Meinung!
Dauernd was anderes
Sparrow von Chris Unger
Gerne Chinesen (Black Hunter und ähnliches)
Mohawk Chief Recurve