Archers Campfire

Garantie? Gewährleistung?


Offline aurelium

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Eigentlich sind ja Kleber und Harze die wichtigsten Materialien in einem Holzbogen. Von denen redet nur keiner. Erst wenn einer delaminiert, wird es zum Thema.
Jagd- u. Blankbogen ILF, div. Mittelteile 17", 19", 21", 25" LH/RH gemischt, Kinetic Avantage, Uukha Irbis, Uukha Vx+ (35-48#)


Offline stöckchenschubser

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Zitat
Laut Isidor ist die Garantie aber nicht mit dem Verkauf übertragbar

Wäre mir neu, dass die Gewährleistungen auf den Erstkäufer beschränkt sind.
Oder habe ich da was verpasst.


Offline Kedde

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BP sagt ganz deutlich das die 30 Jahre Garantie auf dem Bogen sind, egal wie-viel Besitzer er hatte.
Ich kann es nicht verhindern das ich Älter werde, aber ich kann verhindern das ich mich dabei langweile.
Es ist besser, zu genießen und zu bereuen, als zu bereuen das man nicht genossen hat.
Kedde`s Bogenblog
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Offline Kuckingen

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Bitte, verwechselt Garantie nie mit Gewährleistung. Das sind zwei Paar Schuhe.

Der Verkäufer leistet Gewähr, dass es funktioniert. Wenn der Verkäufer es gebraucht weiterverkauft, haftet der Verkäufer. Wenn BP seine Garantie weitergibt, seine Entscheidung, egal wie oft der weiterverkauft wird. Der Verkäufer hat die Gewährleistung!


Offline Cayuga

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 :agree:
Bögen:
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Offline stöckchenschubser

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Zitat
Der Verkäufer hat die Gewährleistung!

Aber nicht der Privatverkäufer.

Die Gewährleistung/Garantie gibt es für das Gerät an sich, nicht für den Käufer.
Wenn es innerhalb der Fristen ist.

Ansonsten wäre ja jedes Geschenk ohne Gewährleistung.


Online Stringwistler

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  • Der Bogen schießt... aber die Sehne trifft...
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Zitat
Laut Isidor ist die Garantie aber nicht mit dem Verkauf übertragbar

Wäre mir neu, dass die Gewährleistungen auf den Erstkäufer beschränkt sind.
Oder habe ich da was verpasst.

Steht aber auf der österreichischen Seite von Isidor Bogenbau... 8)
Er hat den Bogen ja trotzdem repariert.
Ich finde das auch merkwürdig, daß eine Garantie nicht übertragbar ist, aber da war es zumindest so.
Servusla, Gruß Guidl...

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Offline Kuckingen

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Gewährleistung gilt auch Privat. Die müsste man extra im Kaufvertrag herausnehmen.


Offline Cayuga

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 :agree: again. Kuckingen scheint recht rechtssicher zu sein. Das ist auch mein Kenntnisstand.  Beim Verkauf einer Ware (egal ob Neu oder Gebraucht) von einem Unternehmer an einen Verbraucher gilt die Gewährleistung, die der Unternehmer in diesem Fall auch nicht ausschließen kann. Beim Verkauf von Privat (nicht gewerblich) an Privat, kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Da gibt‘s Standardformulierungen, die mittlerweile unter jeder Kleinanzeige stehen.
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Offline Waldgeist

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Zitate aus der Rechtsberatung:
"Die in Kaufverträgen zwischen Privaten häufig verwendete vorformulierte  Klausel  "Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft." ist unwirksam und hat zur Folge, dass kein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde ...
Ebensowenig darf der Verkäufer gem. § 309 Nr. 7b) BGB Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden durch allgemeine Geschäftsbedingungen ausschließen  oder begrenzen, wenn dem Verkäufer ein besonders grobes Verschulden zur Last gelegt werden kann ...
Ein wirksamer Gewährleistungsausschluss in Kaufverträgen sollte wie folgt formuliert sein: "Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit."
Und im Zweifel bleibt eben noch der Klageweg.
„Jeder Mensch kann irren, nur Dummköpfe verharren im Irrtum!“
Cicero


Online Stringwistler

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  • Der Bogen schießt... aber die Sehne trifft...
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Zitate aus der Rechtsberatung:
"Die in Kaufverträgen zwischen Privaten häufig verwendete vorformulierte  Klausel  "Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft." ist unwirksam und hat zur Folge, dass kein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde ...
Ebensowenig darf der Verkäufer gem. § 309 Nr. 7b) BGB Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden durch allgemeine Geschäftsbedingungen ausschließen  oder begrenzen, wenn dem Verkäufer ein besonders grobes Verschulden zur Last gelegt werden kann ...
Ein wirksamer Gewährleistungsausschluss in Kaufverträgen sollte wie folgt formuliert sein: "Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit."
Und im Zweifel bleibt eben noch der Klageweg.

So genau kannst es auch in den E-Bay Rechtsberatungsteilen nachlesen.... ;) :agree:
Servusla, Gruß Guidl...

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Online Stringwistler

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  • Der Bogen schießt... aber die Sehne trifft...
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Bitte, verwechselt Garantie nie mit Gewährleistung. Das sind zwei Paar Schuhe.

Der Verkäufer leistet Gewähr, dass es funktioniert. Wenn der Verkäufer es gebraucht weiterverkauft, haftet der Verkäufer. Wenn BP seine Garantie weitergibt, seine Entscheidung, egal wie oft der weiterverkauft wird. Der Verkäufer hat die Gewährleistung!

So wie du es heir schreibst würde es ja folgendes bedeuten.
Ich kaufe einen Bogen mit 2 Jahre Garantie beim Bogenbauer.
Der Bogen wird nach 1 Jahr von mir weiter verkauft mit der original Rechnung vom Bogenbauer.
Der Käufer hat also demnach noch 1 Jahr Garantie auf dem Bogen.
Jetzt behauptet der Bogenbauer, seine Garantie ist nicht bei Kauf übertragbar (aus welchem Grund auch immer).
Müsste also ich streng genommen dann die Gewährleistung für den Bogen übernehmen und ihn bei Bogenbauer ???? egal wo, auf meine Kosten reparieren lassen, oder so austun, wie wenn der Bogen noch in meinem Besitz ist, dann muß er Garantie erfüllen.... (immer vorrausgesetzt der Bogen wurde pfleglich und richtig behandelt. Schaden Z.B. eine Verleimung ist aufgegangen).

Dann wäre ich ja schon der Gelackmeierte wenn ich einen Bogen verkaufe?
Wenn die Garantie komplett abgelaufen ist, muß ich auch Gewährleitung tragen, auch wenn der Bogen schon 2-3 Jahre alt ist?
Evtl. 1 Jahr, oder wie lange?
Das halte ich aber für ein Gerücht....das zeig mir mal schwarz auf weiß. Ich kann doch nicht nachvollziehen, was der Käufer mit dem Bogen alles treibt?
Servusla, Gruß Guidl...

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Offline Waldgeist

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"Das halte ich aber für ein Gerücht....das zeig mir mal schwarz auf weiß. Ich kann doch nicht nachvollziehen, was der Käufer mit dem Bogen alles treibt?"
Guido, lass doch mal den Umkehrschluss zu und stell Dir vor, Du wärst der Käufer. Erwartest Du dann nicht, dass der Verkäufer Dir für Dein gutes Geld (also seinen Verkaufserlös) einwandfreie Ware liefert?
Im Kern geht es doch um Verbraucherschutz", weil man den Verkäufer stets im Vorteil sehen sollte.
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Offline stoned

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Von privat zu privat: Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre. Guido hat ohne Gewährleistung verkauft. Ich vermute, dass in seinem Fall der Kleber nachgegeben bzw. die Klebestelle fehlerhaft war. Da das für den Laien nicht ersichtlich ist, hat er nicht grob fahrlässig / vorsätzlich agiert und somit bleibt der Gewährleistungsausschluß bestehen.

Grüße, Heiko


Offline Waldgeist

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Nicht auszuschließen - deswegen mein Hinweis: im Zweifel wird gestritten.
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Cicero