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Bogenschießen => Allgemein => Thema gestartet von: Kedde am September 07, 2018, 04:50:01 Nachmittag

Titel: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: Kedde am September 07, 2018, 04:50:01 Nachmittag
Wir hatten hier ja das Thema Garantie? Gewährleistung? und es wurde ausführlich diskutiert.
Nun, ich habe auf meinen Bögen von BP 30 Jahre Garantie, so steht es jedenfalls geschrieben und so wird es auch abgewickelt.
Meinen Mingo hatte ich im April gekauft und vor 3 Tagen löste sich am unteren Wurfarm das Glas. Mein Händler rief bei BP an und erklärte den Fall, schickte ein Bild hin und bekam die Zusicherung das ein neuer Bogen geschickt wird.
Heute, nach zwei Tagen, habe ich ihn schon bekommen. Das nenne ich Service von BP.  :klasse: :klasse: :klasse:

Falls das hier falsch ist bitte verschieben.
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: erni am September 07, 2018, 05:07:06 Nachmittag
Freut mich, dass es so unkompliziert über die Bühne gegangen ist. Interessant wäre gewesen, wenn Dir dieser Mangel im März 2048 aufgefallen wäre ;)
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: Uller am September 07, 2018, 05:11:47 Nachmittag
Wäre ein super Stillleben, wenn Du den Bogen mit dem Würfel und Deinen Nocken ablichtest..... ;) :youRock:
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: stoned am September 07, 2018, 05:39:17 Nachmittag
Bei anderen Produktgruppen gibt es teilweise ja eine Freigabe für gewerblichen Einsatz (wg. Garantie usw.).

Ich frage mich gerade, ob für Keddes Beanspruchung ein neuer Terminus weit darüber geschaffen werden müsste ...  ;D

Und ob der von den bisherigen Garantien abgedeckt wird?!  ;D

 :bremse:

Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: aurelium am September 07, 2018, 05:54:39 Nachmittag
Meine Erfahrung mit dem Bearpaw Service ist auch sehr gut. Ich habe den Eindruck, dass manchmal zu viel gemeckert wird. Man kann die Bögen mögen oder nicht, aber das Unternehmen beweist eine professionelle Ruhe und Verbindlichkeit (und Mut), was in diesem winzigen Markt nicht selbstverständlich ist. Ich finde das verdient Respekt.
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: Kedde am September 07, 2018, 06:53:40 Nachmittag
Wäre ein super Stillleben, wenn Du den Bogen mit dem Würfel und Deinen Nocken ablichtest..... ;) :youRock:

Lieber nicht, sonst kommt stoned sein Beitrag vielleicht zum greifen.  ;D
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: roscho am September 07, 2018, 07:31:10 Nachmittag
Ich werd mal bei Henry nachfragen ob er nicht ein „Kedde tested“ Label einführen will  :GoodJob:
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: Boothill am September 07, 2018, 07:50:33 Nachmittag
Hallo

Bei meinem Mohawk 62" 30 lbs hatte sich auch ein Laminat gelöst.. von BP innerhalb 1 1/2 wochen neue WA ...Weil als Grufti nicht mehr soviel Mucki , gefragt  ob BP die  WA in  25 lbs umtauscht  sofort Nachricht machen wir !!!

3 Tage später neue 25 lbs WA an der Haustür .. :GoodJob: ;)

 Über eine Life Time Garrantie,,  für mich ,, die der Bogen jetzt noch hat
würde ich mich freuen .... ::)
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: Cayuga am September 07, 2018, 08:55:10 Nachmittag
Habe mit Bearpaw ebenfalls gute Erfahrungen in Sachen Garantie bzw. Kulanz. Aber auch mit einem polnischen Bogen (Lukbis) gekauft über Klemens Schmelter kann ich nur Positives berichten. Der Bogen hatte sich im Griffbereich entlaminiert und Klemens hat diesen für mich bei Lukbis Reparieren lassen. Nach kurzer Zeit hatte ich wieder einen ganzen Bogen. Ich glaube, die positiven Erfahrungen mit Bogenbauern dürften die negativen überwiegen. Haben wir nicht ein schönes Hobby mit einer netten Community. 
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: aurelium am September 07, 2018, 09:04:10 Nachmittag
Zitat
Haben wir nicht ein schönes Hobby mit einer netten Community.
Ja!
 :agree:
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: BowLaw am September 07, 2018, 09:07:26 Nachmittag
Der Fairness halber stosse ich auch mal ins gleiche Horn - beim Mohawk hatte ich ebenfalls einen delaminierten Wurfarm und das wurde schnell und problemlos (kurz vorm Urlaub) abgewickelt.
Was mir allerdings nicht gefallen hatte:
Ich habe den Bogen zu einem Zeitpunkt gekauft, als die Geschichte mit dem schlechten Kleber bereits bekannt war und solche WA wurden mir auch verkauft.
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: cweg am September 07, 2018, 09:22:40 Nachmittag
Hmm, mein Alpsbow delaminiert sich erst gar nicht......duw

 :bremse:
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: Kedde am September 07, 2018, 09:24:23 Nachmittag
Hmm, mein Alpsbow delaminiert sich erst gar nicht......duw

 :bremse:
Dann solltest du dir einen Qualitätsbogen zulegen,  ;D
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: Kedde am September 08, 2018, 09:31:57 Vormittag
Der neue Mingo hat übrigens ein modifiziertes Griffstück bekommen, die Seite wo die Finger anliegen ist flacher geworden was ich als sehr angenehm empfinde. 
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: Stringwistler am September 08, 2018, 07:35:02 Nachmittag
Genau so was kann ich auch von Isidor Bogenbau über den Cajun erzählen, den ich hier ja auch angeboten habe.
4 Monate später ist im Mittelteil ein leichter Riss entstanden. Laut Isidor ist die Garantie aber nicht mit dem Verkauf übertragbar... Garantiezeit war aber noch fast 1 Jahr. Ganz unkompliziert hat er aber trotzdem den Bogen auf seine Kappe repariert, und die Neubesitzerin musste nur das Porto zahlen.
Alles bestens erledigt und der Martin ist somit auch in meiner Gunst gestiegen. ;D
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: aurelium am September 08, 2018, 07:39:52 Nachmittag
Eigentlich sind ja Kleber und Harze die wichtigsten Materialien in einem Holzbogen. Von denen redet nur keiner. Erst wenn einer delaminiert, wird es zum Thema.
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: stöckchenschubser am September 09, 2018, 02:22:07 Nachmittag
Zitat
Laut Isidor ist die Garantie aber nicht mit dem Verkauf übertragbar

Wäre mir neu, dass die Gewährleistungen auf den Erstkäufer beschränkt sind.
Oder habe ich da was verpasst.
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: Kedde am September 09, 2018, 04:06:52 Nachmittag
BP sagt ganz deutlich das die 30 Jahre Garantie auf dem Bogen sind, egal wie-viel Besitzer er hatte.
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: Kuckingen am September 09, 2018, 06:10:59 Nachmittag
Bitte, verwechselt Garantie nie mit Gewährleistung. Das sind zwei Paar Schuhe.

Der Verkäufer leistet Gewähr, dass es funktioniert. Wenn der Verkäufer es gebraucht weiterverkauft, haftet der Verkäufer. Wenn BP seine Garantie weitergibt, seine Entscheidung, egal wie oft der weiterverkauft wird. Der Verkäufer hat die Gewährleistung!
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: Cayuga am September 09, 2018, 06:35:59 Nachmittag
 :agree:
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: stöckchenschubser am September 09, 2018, 06:50:19 Nachmittag
Zitat
Der Verkäufer hat die Gewährleistung!

Aber nicht der Privatverkäufer.

Die Gewährleistung/Garantie gibt es für das Gerät an sich, nicht für den Käufer.
Wenn es innerhalb der Fristen ist.

Ansonsten wäre ja jedes Geschenk ohne Gewährleistung.
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: Stringwistler am September 09, 2018, 06:59:39 Nachmittag
Zitat
Laut Isidor ist die Garantie aber nicht mit dem Verkauf übertragbar

Wäre mir neu, dass die Gewährleistungen auf den Erstkäufer beschränkt sind.
Oder habe ich da was verpasst.

Steht aber auf der österreichischen Seite von Isidor Bogenbau... 8)
Er hat den Bogen ja trotzdem repariert.
Ich finde das auch merkwürdig, daß eine Garantie nicht übertragbar ist, aber da war es zumindest so.
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: Kuckingen am September 09, 2018, 08:38:29 Nachmittag
Gewährleistung gilt auch Privat. Die müsste man extra im Kaufvertrag herausnehmen.
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: Cayuga am September 10, 2018, 11:57:56 Vormittag
 :agree: again. Kuckingen scheint recht rechtssicher zu sein. Das ist auch mein Kenntnisstand.  Beim Verkauf einer Ware (egal ob Neu oder Gebraucht) von einem Unternehmer an einen Verbraucher gilt die Gewährleistung, die der Unternehmer in diesem Fall auch nicht ausschließen kann. Beim Verkauf von Privat (nicht gewerblich) an Privat, kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Da gibt‘s Standardformulierungen, die mittlerweile unter jeder Kleinanzeige stehen.
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: Waldgeist am September 10, 2018, 02:40:39 Nachmittag
Zitate aus der Rechtsberatung:
"Die in Kaufverträgen zwischen Privaten häufig verwendete vorformulierte  Klausel  "Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft." ist unwirksam und hat zur Folge, dass kein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde ...
Ebensowenig darf der Verkäufer gem. § 309 Nr. 7b) BGB Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden durch allgemeine Geschäftsbedingungen ausschließen  oder begrenzen, wenn dem Verkäufer ein besonders grobes Verschulden zur Last gelegt werden kann ...
Ein wirksamer Gewährleistungsausschluss in Kaufverträgen sollte wie folgt formuliert sein: "Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit."
Und im Zweifel bleibt eben noch der Klageweg.
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: Stringwistler am September 10, 2018, 03:19:31 Nachmittag
Zitate aus der Rechtsberatung:
"Die in Kaufverträgen zwischen Privaten häufig verwendete vorformulierte  Klausel  "Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft." ist unwirksam und hat zur Folge, dass kein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde ...
Ebensowenig darf der Verkäufer gem. § 309 Nr. 7b) BGB Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden durch allgemeine Geschäftsbedingungen ausschließen  oder begrenzen, wenn dem Verkäufer ein besonders grobes Verschulden zur Last gelegt werden kann ...
Ein wirksamer Gewährleistungsausschluss in Kaufverträgen sollte wie folgt formuliert sein: "Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit."
Und im Zweifel bleibt eben noch der Klageweg.

So genau kannst es auch in den E-Bay Rechtsberatungsteilen nachlesen.... ;) :agree:
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: Stringwistler am September 10, 2018, 03:28:27 Nachmittag
Bitte, verwechselt Garantie nie mit Gewährleistung. Das sind zwei Paar Schuhe.

Der Verkäufer leistet Gewähr, dass es funktioniert. Wenn der Verkäufer es gebraucht weiterverkauft, haftet der Verkäufer. Wenn BP seine Garantie weitergibt, seine Entscheidung, egal wie oft der weiterverkauft wird. Der Verkäufer hat die Gewährleistung!

So wie du es heir schreibst würde es ja folgendes bedeuten.
Ich kaufe einen Bogen mit 2 Jahre Garantie beim Bogenbauer.
Der Bogen wird nach 1 Jahr von mir weiter verkauft mit der original Rechnung vom Bogenbauer.
Der Käufer hat also demnach noch 1 Jahr Garantie auf dem Bogen.
Jetzt behauptet der Bogenbauer, seine Garantie ist nicht bei Kauf übertragbar (aus welchem Grund auch immer).
Müsste also ich streng genommen dann die Gewährleistung für den Bogen übernehmen und ihn bei Bogenbauer ???? egal wo, auf meine Kosten reparieren lassen, oder so austun, wie wenn der Bogen noch in meinem Besitz ist, dann muß er Garantie erfüllen.... (immer vorrausgesetzt der Bogen wurde pfleglich und richtig behandelt. Schaden Z.B. eine Verleimung ist aufgegangen).

Dann wäre ich ja schon der Gelackmeierte wenn ich einen Bogen verkaufe?
Wenn die Garantie komplett abgelaufen ist, muß ich auch Gewährleitung tragen, auch wenn der Bogen schon 2-3 Jahre alt ist?
Evtl. 1 Jahr, oder wie lange?
Das halte ich aber für ein Gerücht....das zeig mir mal schwarz auf weiß. Ich kann doch nicht nachvollziehen, was der Käufer mit dem Bogen alles treibt?
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: Waldgeist am September 10, 2018, 03:41:37 Nachmittag
"Das halte ich aber für ein Gerücht....das zeig mir mal schwarz auf weiß. Ich kann doch nicht nachvollziehen, was der Käufer mit dem Bogen alles treibt?"
Guido, lass doch mal den Umkehrschluss zu und stell Dir vor, Du wärst der Käufer. Erwartest Du dann nicht, dass der Verkäufer Dir für Dein gutes Geld (also seinen Verkaufserlös) einwandfreie Ware liefert?
Im Kern geht es doch um Verbraucherschutz", weil man den Verkäufer stets im Vorteil sehen sollte.
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: stoned am September 10, 2018, 03:43:26 Nachmittag
Von privat zu privat: Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre. Guido hat ohne Gewährleistung verkauft. Ich vermute, dass in seinem Fall der Kleber nachgegeben bzw. die Klebestelle fehlerhaft war. Da das für den Laien nicht ersichtlich ist, hat er nicht grob fahrlässig / vorsätzlich agiert und somit bleibt der Gewährleistungsausschluß bestehen.

Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: Waldgeist am September 10, 2018, 03:46:42 Nachmittag
Nicht auszuschließen - deswegen mein Hinweis: im Zweifel wird gestritten.
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: Stringwistler am September 10, 2018, 04:31:16 Nachmittag
Von privat zu privat: Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre. Guido hat ohne Gewährleistung verkauft. Ich vermute, dass in seinem Fall der Kleber nachgegeben bzw. die Klebestelle fehlerhaft war. Da das für den Laien nicht ersichtlich ist, hat er nicht grob fahrlässig / vorsätzlich agiert und somit bleibt der Gewährleistungsausschluß bestehen.

Es war bei mir in der Tat so....
Beim Verkauf war der Bogen Fehlerfrei.... das haben wir beide ganz sorgfältig überprüft.
Dann nach 3 Monaten hat mir die Käuferin geschrieben und ein Bild geschickt, daß im MT die Klebefuge aufgeht. Ich hab den Bogenbauer angeschrieben (in Österreich) der hat gesagt, daß die Garantie nicht übertragbar ist, er es aber für mich, gerne ansieht und es reparieren will. So ist es geschehen und ausgeführt worden. Die Käuferin hat nur das Porto für den Bogen zum reparieren bezahlt.

Wenn das der Bogenbauer nicht übernommen hätte (eigentlich kann ich ja sagen daß es der Martin von Isidor Bogenbau war, hat ja kulant gehandelt), wären die Kosten bei mir hängen geblieben? Auch wenn ich die Gewährleistung ausgeschlossen hätte?
Ich kann doch in keinster Weise nachvollziehen ob die Käuferin gerade bei diesem Sommer, den Bogen nicht im Auto liegen hatte, oder in der Sonne hängen? Das ist unsere Rechtsprechung? Stimmt das so Bowlaw?
Ich bin nämlich gerade wieder dabei 2 meiner Bögen zu verkaufen, weil ich sie nicht mehr schieße.... meine 2 Hybriden werden demnächst hier wieder zu finden sein....Dann hab ich die Gewährleistungspflicht bei Schaden, egal welcher Art? :wtf:
Das möchte ich aber von einem Rechtsanwalt mal bestätigt wissen.... :???:
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: stöckchenschubser am September 10, 2018, 07:02:45 Nachmittag
Dazu gibt es doch das gute alte gekauft wie gesehen.

Der Käufer kauft trotz eventuell sichtbarer Mängel.
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: BowLaw am September 10, 2018, 07:45:43 Nachmittag
Aaalso - wie oben vollkommen korrekt geschrieben ist zwischen der gesetzlichen Mängelansprüchen (Gewährleistung) und der Garantie zu unterscheiden.

Die Garantie ist in der Regel ein Versprechen des Herstellers (nicht des Händlers/Verkäufers), welches bestimmte Zusagen gibt.
Wem diese Garantie zugute kommt, was sie umfasst und wie lange sie währt bestimmt ausschließlich der Hersteller/Garantiegeber.
Eine Garantie ist sozusagen ein "Geschenk" des Herstellers an den Kunden.

Die Mängelansprüche (Gewährleistung) sind gesetzlich geregelt und verjähren nach zwei Jahren.

Im folgenden schreibe ich ausschließlich über das Verhältnis zweier Privatpersonen, nicht über das Verhältnis Händler/privater Käufer.

Wenn eine Privatperson von einer Privatperson eine gebrauchte Sache kauft und es stellt sich heraus, daß der Verkaufsgegenstand einen Mangel hat, dann hat der Käufer dem Verkäufer zu beweisen, daß dieser Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war.

Sprich im Falle des geknacksten Bogens, hat der Käufer dem Verkäufer zu beweisen, daß z.B. die mangelhafte Verarbeitung bereits zum Zeitpunkt des Kaufes vorhanden war und diese Verarbeitung kausal für den Bruch des Bogens war.
Jegliche anderen Umstände müssen in einem Prozeß mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden (Fehlbehandlung, Leerschuß, Hitze etc.).
Eine Beweislastumkehr in den ersten sechs Monaten gibt es nicht, da § 476 BGB iVm §§ 13, 14 BGB nur für Geschäfte zwischen Unternehmern und Privatpersonen gild.

Zwischen zwei Privatpersonen ist es möglich einen Ausschluß für Mängelrechte zu vereinbaren § 427 BGB.
Zwei Privatpersonen untereinander können diesen Ausschluß vereinbaren und in einem Individualvertrag regeln.
Das gilt natürlich nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Wie eine solche Ausschlußklausel genau aussehen soll werde ich hier nicht schreiben, das dürfte in ein paar Monaten oder Jahren ohnehin wieder hinfällig sein, da die Rechtsprechung sich ja auch weiterentwickelt. Entsprechende Ratgeber gibt es bei Ebay und Co., oder man fragt eben mal einen Anwalt, wenns um ein wenig mehr Geld geht als den 60 Euro Anfängerbogen.

Achtung: Ein Sachmangel liegt dann vor, wenn die Ist Beschaffenheit von der Soll Beschaffenheit abweicht.
Wenn die Soll Beschaffenheit einen Bogen mit Kratzer und Co. aufweist, dann entspricht dies auch der Ist Beschaffenheit.
Wenn die Soll Beschaffenheit nur einen Bogen aufweist und dann kommt der Bogen mit Kratzern, dann entspricht die Ist Beschaffenheit nicht der Soll Beschaffenheit.
Also: Wenn Mängel am Bogen vorhanden sind, gleich beim Verkauf dazuschreiben, ansonsten kann das teuer für den Verkäufer werden.

Um es einmal an einem krassen Beispiel festzumachen:
Angeboten wird ein hochpreisiger Qualitätsbogen für wenig Geld, ohne Fotos, der Käufer macht das Schnäppchen.
Dann stellt sich heraus, dass der Qualitätsbogen Kratzer ohne Ende hat, so dass eine Neulackierung notwenig ist.
Der Käufer hat dann das Recht diesen Bogen neu lackieren zu lassen - und zwar nicht über einen Spottpreis bei einem Kumpel vom AC, sondern ganz offiziell in einer Bogenwerkstatt ... und das wird teuer.


So, jetzt hoffe ich, das das alles richtig ist und wünsche noch einen schönen Abend.








Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: Kedde am September 10, 2018, 07:54:56 Nachmittag
Danke für diese ausführliche Erläuterung.  :klasse:
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: Stringwistler am September 10, 2018, 09:20:53 Nachmittag
Danke Bowlaw für deine sehr präzise Ausführung.

Wie verhält sich aber dann mein oben beschrieber Fall? Denn so wie dieser wäre es wohl auch meistens wenn ein Bogen in einwandfreien Zustand übergeben wurde und sich dann plötzlich nach einiger Zeit ein Riss bildet....
Wie verhält es sich dann?  ;)
Da ist kein Vorsatz oder Verschleierung, weil man beim Verkauf ja nichts davon gesehen hat.
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: BowLaw am September 10, 2018, 09:37:27 Nachmittag
Wie verhält sich aber dann mein oben beschrieber Fall? Denn so wie dieser wäre es wohl auch meistens wenn ein Bogen in einwandfreien Zustand übergeben wurde und sich dann plötzlich nach einiger Zeit ein Riss bildet....
Wie verhält es sich dann?  ;)
Da ist kein Vorsatz oder Verschleierung, weil man beim Verkauf ja nichts davon gesehen hat.

Eigentlich muss man ja nun nur noch das was ich geschrieben habe anwenden  ;)

Der Bogen wurde "gekauft wie besehen" (siehe stöckchenschubser oben).
Jetzt kann man sich natürlich trefflich darüber streiten, was dieser Spruch zu bedeuten hat, eindeutig ist er nicht, der Käufer "sieht" ja nicht, dass da möglicherweise ein Klebefehler vorhanden ist.

In diesem Fall weiss das der Verkäufer "natürlich" auch nicht, aaaber - hier kommt eben das Gesetz zum tragen.

Wenn die Parteien nichts (individuell) vereinbaren, dann gelten eben die Mängelansprüche aus dem BGB, sprich, wenn der Käufer dem Verkäufer beweisen kann, dass der Bogen im Zeitpunkt der Übergabe einen Fehler hatte (mangelnde Verklebung) uuuund, dass dieser Fehler definitiv als einzige Ursache zum Bogenbruch führte, dann haftet der Verkäufer.

Und nochmal: Was die Parteien miteinander vereinbaren sollten, schreibe ich hier nicht.

Nochmal zum Thema Garantie (nicht zu verwechseln mit Mängelansprüchen).
Ganz hervorragend (rein aus meiner Juristensicht) hat das die Fa. Bearpaw gemacht : http://www.bearpaw-blog.de/bodnik-bows/bodnik-bows-garantie/
Da weiss dann jeder ganz genau, was die Garantie umfasst, was ausgeschlossen ist und wie lange sie dauert.
Das ist aber wieder Garantie und nicht Mängelansprüche, das darf man nicht verwechseln.
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: mK am September 10, 2018, 09:44:18 Nachmittag
Den Garantieanspruch hat Martin in seinen AGBs auch klar geregelt: https://www.bogenbau-isidor.at/infos-agb/

Eine Übertragung der Garantie klammern viele Hersteller aus. Da ist Bearpaw wirklich ein leuchtendes Beispiel.
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: Stringwistler am September 10, 2018, 09:46:20 Nachmittag
Also wäre ich in meinem beschriebene Fall außen vor und nicht haftbar zu machen.
Denn der Mangel war vorher nicht ersichtlich und deshalb auch nicht erwartbar.
Also müsste in diesem meinen Fall die Verkäuferin beweisen daß der Mangel vorher vorhanden war. (zum Bruch ist es ja nicht mal gekommen, Gott sei Dank) und nur dann hätte sie Anspruch auf Gewährleistung oder Reparatur...

Ist das jetzt richtig erklärt?

Danke Bowlaw für deine und interessante Ausführungen... hast was gut bei uns dafür...
Ich lass mal den Hut beim Frankentreffen umgehen...  ;)
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: BowLaw am September 10, 2018, 09:50:37 Nachmittag
Ist das jetzt richtig erklärt?
Aus meiner Sicht ist das so - aber da stelle ich mich von etwaigen Mängelansprüchen frei  ;D ;)
Ich mach das ja Abends hier nur zum Spaß.
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: Stringwistler am September 10, 2018, 09:55:42 Nachmittag
Genau... und Spaß ist immer das wichtigste...  :Achtung:

Danke schön...  :klasse:
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: Waldgeist am September 10, 2018, 11:01:24 Nachmittag
"Die Mängelansprüche (Gewährleistung) sind gesetzlich geregelt und verjähren nach zwei Jahren."
Auch dazu nur als ergänzenden Hinweis: Die Zweijahresfrist darf vom Gewährleistungsgeber auch vertraglich auf einen längeren Zeitraum zugesichert werden. Nur eben nicht geringer! Wird aber immer noch gerne versucht ...
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: stoned am September 11, 2018, 01:04:37 Vormittag
Zitat
Die Zweijahresfrist darf vom Gewährleistungsgeber auch...

...verkürzt werden (siehe z.B. Gebrauchtautokauf vom Händler: 1 Jahr)
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: Stringwistler am September 11, 2018, 02:38:01 Nachmittag
Den Garantieanspruch hat Martin in seinen AGBs auch klar geregelt: https://www.bogenbau-isidor.at/infos-agb/

Eine Übertragung der Garantie klammern viele Hersteller aus. Da ist Bearpaw wirklich ein leuchtendes Beispiel.

Eben.... heute..... Der Bogen war von 4-2017.... da hat er eben nur 2 Jahre Garantie stehen gehabt und nix davon daß die Garantie nicht übertragbar sei.....
Wobei das vor Gericht wohl auch keinen Bestand hätte.....oder Bowlaw? ;D
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: Waldgeist am September 11, 2018, 02:52:57 Nachmittag
Der Garantiegeber kann seine Zusage an Bedingungen knüpfen; dazu zählt leider auch, dass sich ausschließlich der Käufer, der ursprünglich der Vertragspartner war, auf die Garantiezusagen berufen kann. Bei Weiterverkauf ist die Garantiezusage für den Zweiterwerber nicht mehr relevant!
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: Stringwistler am September 11, 2018, 03:38:46 Nachmittag
Ja, das muß man halt auch erst mal wissen.
Trotzdem verhalten sich da viele Bogenbauer überaus großzügig, was ja dann auch wieder für einen spricht.
Wenn allerdings ein Bogenbauer dann auf... sagen wir mal...der EBHC in Oberwiesental rumgrölt.... daß er einen Pfeileimporteur wegen einer gebrochenen Nocke verklagt, weil es bei einem Nockplatzer seinen 3000,-€ teuren Bogen zerstört hat...schreckt mich so was dann doppelt ab...denn 1. grölt man da nicht rum... und 2. sollte doch ein anständiger Bogen auch einen Leerschuss aushalten... oder 2.... oder 3... oder 5......oder etwa nicht?
Außerdem könnte ja die Nocke vorher schon einen Treffer gehabt haben. ;)
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: Waldgeist am September 11, 2018, 06:51:59 Nachmittag
Da hast Du völlig recht; die Lebenswirklichkeit ist zuweilen eine andere. Aber es gibt ja durchaus auch Hersteller und Händler, für die das Wort Kulanz kein Fremdwort ist. Eine gute und vielleicht lang anhaltende Kundenbeziehung ist schließlich für beide Seiten von Vorteil. Leider gibt es aber auch immer wieder Zeitgenossen, die selbst vor einem Betrug nicht zurück schrecken und in Kauf nehmen, dass sie damit "verbrannte Erde für alle hinterlassen".
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: BowLaw am September 11, 2018, 07:36:45 Nachmittag
Den Garantieanspruch hat Martin in seinen AGBs auch klar geregelt: https://www.bogenbau-isidor.at/infos-agb/

Eine Übertragung der Garantie klammern viele Hersteller aus. Da ist Bearpaw wirklich ein leuchtendes Beispiel.

Eben.... heute..... Der Bogen war von 4-2017.... da hat er eben nur 2 Jahre Garantie stehen gehabt und nix davon daß die Garantie nicht übertragbar sei.....
Wobei das vor Gericht wohl auch keinen Bestand hätte.....oder Bowlaw? ;D

Wenn der Garantiegeber seine Garantie nicht auf einen bestimmten Personenkreis einschränkt, dann muss sie auch gelten, wenn der Bogen verkauft wird.
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: BowLaw am September 11, 2018, 07:38:35 Nachmittag
Zitat
Die Zweijahresfrist darf vom Gewährleistungsgeber auch...

...verkürzt werden (siehe z.B. Gebrauchtautokauf vom Händler: 1 Jahr)
Um das nochmal deutlich zu machen:
Mein Post betrifft nur das Verhältnis Privat zu Privat, kein Händler.
Da kann das vollkommen anders sein.
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: Cayuga am September 11, 2018, 08:09:38 Nachmittag
Wenn allerdings ein Bogenbauer dann auf... sagen wir mal...der EBHC in Oberwiesental rumgrölt.... daß er einen Pfeileimporteur wegen einer gebrochenen Nocke verklagt, weil es bei einem Nockplatzer seinen 3000,-€ teuren Bogen zerstört hat...schreckt mich so was dann doppelt ab...denn 1. grölt man da nicht rum... und 2. sollte doch ein anständiger Bogen auch einen Leerschuss aushalten... oder 2.... oder 3... oder 5......oder etwa nicht?
Außerdem könnte ja die Nocke vorher schon einen Treffer gehabt haben. ;)

Gut gebrüllt, Löwe - äh Stringwistler. Das sehe ich genau so
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: BowLaw am September 11, 2018, 08:20:12 Nachmittag
Ich finde das gut, wenn der den verklagt  ;)
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: Kuckingen am September 14, 2018, 02:20:18 Nachmittag
Die Klage möchte ich sehen.

Wann hat denn dieser 3000 Euro Schütze denn das letzte mal gekauft, dann wie wurden Nocken gelagert, bzw war die Nocke schon älter. Wie viele Treffer musste die Nocke schon wegen Steinschlag und Abpraller schon aushalten.

Eine Sehr interessante Beweislage in allem. Ich denke nicht, dass er das gewinnen wird.
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: BowLaw am September 14, 2018, 02:28:28 Nachmittag
Eine Sehr interessante Beweislage in allem. Ich denke nicht, dass er das gewinnen wird.
Ich auch nicht.
Aber der Anwalt gewinnt etwas und das finde ich persönlich gut  ;)
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: Kedde am September 21, 2018, 02:57:04 Nachmittag
Heute bekam ich meinen neuen Mingo. Alles ohne Probleme gelaufen. Augenscheinlich ist alles in Ordnung und schusstechnisch ist auch alles super.
BP Service  :klasse:
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: cweg am September 21, 2018, 03:21:50 Nachmittag
Naja, einer delaminiert, einer krumm...sei froh, dass du bald nen Grombard hast und Bearpaw seinen Restmüll woanders verschrotten muss.

Ich habe nichts gegen Bearpaw, aber dass es immer noch wieder Bögen gibt die nicht halten, finde ich nicht.....nett.
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: Grombard am September 21, 2018, 03:27:22 Nachmittag
Auch bei mir und jedem anderen Hersteller kann ein Bogen kaputt gehen.
Man steckt nicht drin.
Ist halt Holz.
Die Frage ist halt immer, was der Bogen kostet und wie der Hersteller damit umgeht.
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: Kedde am September 21, 2018, 03:38:59 Nachmittag
@ cweg
Also es macht riesigen Spaß den Mingo zu schießen, das die Qualität bei den beiden Bögen nicht so gut waren, kann passieren und solange der Umtausch so problemlos geht werde ich nicht meckern. Vielleicht liegt es ja auch daran wo BP jetzt produzieren lässt und es ist Massenproduktion.

Darum freue ich auch so auf mein Unikat vom Grombard. Und wie wir sehen können wird hier sehr viel Sorgfalt beim bauen aufgebracht. Ich denke Grombard wird sich genauso freuen wie es tue wenn ich mit meiner Skadi zufrieden bin.

Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: Steve.bsfd am September 21, 2018, 06:24:07 Nachmittag
Naja, einer delaminiert, einer krumm...sei froh, dass du bald nen Grombard hast und Bearpaw seinen Restmüll woanders verschrotten muss.

Ich habe nichts gegen Bearpaw, aber dass es immer noch wieder Bögen gibt die nicht halten, finde ich nicht.....nett.

finde ich auch nicht nett..., dass Du den wirklich starken BP-Service und seine Produkte so darstellst. Aber Du hast ja ganz offentsichtlich nichts gegen BP  :bang:
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: Ari am September 21, 2018, 07:27:42 Nachmittag
Naja, einer delaminiert, einer krumm...sei froh, dass du bald nen Grombard hast und Bearpaw seinen Restmüll woanders verschrotten muss.

Ich habe nichts gegen Bearpaw, aber dass es immer noch wieder Bögen gibt die nicht halten, finde ich nicht.....nett.

finde ich auch nicht nett..., dass Du den wirklich starken BP-Service und seine Produkte so darstellst. Aber Du hast ja ganz offentsichtlich nichts gegen BP  :bang:

Man kann von BP halten was man will, z.T. durchaus berechtigte Kritik in Bezug auf Marketing, Neueinführung von Produkten, Vorabankündigungen etc.p.p.

ABER: absolut unstrittig ist Service und Kulanz!!

Ich kenne keinen Händler hier, der in der in ähnlicher Weise agiert und reagiert!
(und das nicht nur im Bereich Bogensport-Artikel)

Das musste jetzt einfach mal in dieser Deutlichkeit raus.  :unschuldig:
Und nein, ich oder die anderen Mods hier erfahren dadurch irgendwelche Vorteile gegenüber BP  ;)
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: Kedde am September 21, 2018, 07:32:30 Nachmittag
Naja, einer delaminiert, einer krumm...sei froh, dass du bald nen Grombard hast und Bearpaw seinen Restmüll woanders verschrotten muss.

Ich habe nichts gegen Bearpaw, aber dass es immer noch wieder Bögen gibt die nicht halten, finde ich nicht.....nett.

finde ich auch nicht nett..., dass Du den wirklich starken BP-Service und seine Produkte so darstellst. Aber Du hast ja ganz offentsichtlich nichts gegen BP  :bang:

Man kann von BP halten was man will, z.T. durchaus berechtigte Kritik in Bezug auf Marketing, Neueinführung von Produkten, Vorabankündigungen etc.p.p.

ABER: absolut unstrittig ist Service und Kulanz!!

Ich kenne keinen Händler hier, der in der in ähnlicher Weise agiert und reagiert!
(und das nicht nur im Bereich Bogensport-Artikel)

Das musste jetzt einfach mal in dieser Deutlichkeit raus.  :unschuldig:
Und nein, ich oder die anderen Mods hier erfahren dadurch irgendwelche Vorteile gegenüber BP  ;)

Noch nicht. ;) ;D :unschuldig: :Achtung:
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: Ari am September 21, 2018, 07:36:48 Nachmittag
Nee du, echt net!!

Das war im "alten AC" bzw. in anderen Foren schon zu genüge
erfolglos thematisiert worden! ::)
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: cweg am September 21, 2018, 07:38:34 Nachmittag
Um es euch noch mal gaaaanz genau zu sagen. Ich habe absolut nichts gegen Bearpaw, finde es eher gut, dass die ehemals kleine Firma aus Deutschland weltweit am Start ist und sich für unseren Sport einsetzt. Punkt!

Was mich ärgert ist, dass Bögen aus dem Günstigsegment auseinanderfliegen, obwohl diese Kleberproblematik lang bekannt ist.

Auch wenn es an etwas anderem lag, aber Einer delaminiert, Einer krumm finde ich mehr als ärgerlich.

Und auf die Gefahr hin, dass ihr mich nochmal hier als Bearpaw-Basher darstellen wollt. Ich habe nichts gegen Bearpaw.

Und Steve, halt mal die Füße still mit deinen Frechheiten!
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: Kedde am September 21, 2018, 07:46:29 Nachmittag
Nee du, echt net!!

Das war im "alten AC" bzw. in anderen Foren schon zu genüge
erfolglos thematisiert worden! ::)

Ich hoffe du hast das so aufgefasst wie es gemeint war, als nicht ernst gemeint. Ich wollte nur die Steilvorlage verwandeln.  ;)
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: Ari am September 21, 2018, 07:52:06 Nachmittag
Ja klar doch, kein Problem! :upsidedown:
@cweg: dto.
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: BowLaw am September 21, 2018, 10:12:16 Nachmittag
Nachdem es eh schon so schön offtopic ist schreibe ich kurz noch etwas dazu - einen neuen Thread hab ich mal nicht eröffnet, die "Diskussion" kann hier gerne untergehen.
Zum Thema Mod:
Ich war am Anfang der Gründung dieses Forums einer.
Weder während der Überlegungen, ob und wie man weitermacht mit dem Forum, noch während der Gründung noch in der "Danach Phase" gab es auch nur einen Hauch von "von Bearpaw kriegste was" - das war damals nur ein Haufen Arbeit - und ist es immer noch (denke ich mal).
Zum Thema Bearpaw:
Ich hab hier mal einen uralten Link ausgegraben (2013):
http://www.bearpaw-blog.de/2013/10/13/bodnik-bows-lieferzeiten-und-marktposition/

Damals wurden offenbar wöchentlich 100 Bögen gebaut.
Im Jahr also immerhin ungefähr 54 Wochen a 100 Bögen = 5400 Bögen.

Ich will mir gar nicht vorstellen, wie viele Bögen mittlerweile jährlich produziert werden (2013 -->jetzt 2018).

Aber ausgehend von den obigen (wohl lächerlichen) Zahlen wären das 27.000 Bögen über die Zeit.

Selbst wenn jetzt (um bei einer einfachen Rechnung zu bleiben) 675 Bögen kaputt gehen, dann ist man im 0,5 Promille Bereich.

Und je mehr ausgeliefert wird, desto mehr geht natürlich kaputt - wenn man mal bei diesen Zahlen bleiben will.
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: Kedde am September 21, 2018, 10:22:26 Nachmittag
Falls ich da durch meine unbedachte Äußerung etwas angestoßen habe so tut mir das Leid, das war keinesfalls meine Absicht.
Ich war selber auch viele Jahre ein Mod in einem Segelforum und weiß das Moderatoren objektiv und nicht Parteiisch sind.
Mit BP verbindet mich nur der Kauf von drei Bögen und die gute Erfahrung mit dem Service.
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: BowLaw am September 21, 2018, 10:33:03 Nachmittag
Von meiner Seite aus alles gut, Kedde.
Titel: Re: Garantie? Gewährleistung?
Beitrag von: Kedde am September 22, 2018, 06:34:14 Nachmittag
Nun habe ich zwei Tage den Mingo geschossen, alles ist bestens.  :klasse: