Archers Campfire

3-Parcours Rechtslage


Offline Sonuka

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Servus Leute, da ich nicht weis wohin damit einfach mal hier….
Wenn mehrere Privatpersonen, darunter ein erfahrener Schütze (ich betitele mich jetzt mal so) eine Parcours aufbauen, der für jedermann zugänglich ist. Der Parcours ist nach den einschlägigen Sicherheitsrichtlinien für 3-d Turniere gestellt.
Und in den Parcoursregeln wird festgelegt: „ jeder haftet für seinen Schuss“
Können die Aufstellenden haftbar gemacht werden?
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Offline Erbswurst

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Das ist ein schwieriges Thema und selbst für Juristen nicht immer ganz eindeutig.

Anscheinend kann man als Betreiber eines Parcours oder Veranstalter eines Turniers zwar sämtliche Haftungsansprüche ausschließen aber falls unterwegs jemandem ein Ast auf die Birne fällt, ist man trotzdem in der Verantwortung.
Es ist verzwickt, vielleicht äußert sich die praktizierende Jurisprudenz dazu.
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Offline BowLaw

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Ich bin nicht so drin in der Materie, sowas ist eher selten.
Nach § 309 Nr. 7 BGB kann man bei Schadensersatzansprüchen die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz nicht ausschließen.

Allerdings müssen die "AGBs" erstmal gelten, der Verwender muss sie irgendwo für jeden sichtbar aufgehängt/ausgelegt haben.

Abgesehen davon würde ich (Rechtsschutzversicherung vorausgesetzt) alles und jeden verklagen was nicht schnell genug auf den Bäumen ist - also den Verein sowieso, dann die Aufsteller des Parcours, dann mal gucken ob da noch jemand geholfen hat der nicht Vereinsmitglied ist, evtl. noch einen Abteilungsleiter, wenn es einen solchen gibt, wenn der nicht dabei war wegen mangelnder Aufsichtspflicht - also einen hübschen Rundumschlag.

Selbstverständlich argumentiere ich damit, dass hier alles grob fahrlässig, geradezu vorsätzlich war, ansonsten wäre der Schuss ja nicht schiefgegangen.

Das Gericht wird dann einen Sachverständigen (sic!) einsetzen, da es ja keine eigene Kenntnis vom Bogenschießen hat.

Eine Prise Spekulation:
Der Sachverständige ist natürlich zunächst einmal muffig auf die Selbstaufsteller, weil sie ja keinen Fachmann zu Rate gezogen haben (wird das aber natürlich nicht äußern) und findet dann im Zweifel irgendetwas, allein um zu beweisen, dass es schlauer gewesen wäre gleich einen Gutachter zu beauftragen (so wie er es ja einer ist).

Das ist natürlich jetzt alles möglichst schwarz gemalt aber eine von etlichen denkbaren Lösungen.


Offline Waldgeist

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Nein, in der Tat - so einfach ist es nämlich nicht. Es kommt stets auch auf die näheren  Umstände an.
Ganz simples Beispiel: Ein Bildungsträger betreibt einen Bogenschießplatz, der bevorzugt für Kinder und Jugendliche - aber auch für Erwachsene für Kurse mit Neueinsteigern dient. Ich sollte mir den mal anschauen ....
Größtes Problem: Die Praxisanleiter, die da zu tun hatten, hatten null Kenntnis über das, was sie da machen sollten.
Die "Backstops" waren Waschbetonplatten, die dafür sorgten, dass Pfeile, die ihr Ziel verfehlt hatten, umgehend zur Gefahr für alle, die sich an der Ziellinie auf. Auf Augenhöhe zischten die Pfeile heran ...
(Die Anlage wurde noch am selben Tag gesperrt.) Reicht das?
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Offline Sonuka

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D.h unter oben genannten Umständen reicht ne gute Rechtsschutzversicherung
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Offline lakeshooter

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Andere Frage hierzu:

Wenn ihr den für alle öffentlich zugänglich machen wollt, werdet ihr das ja sicherlich nicht kostenfrei machen.
Muss dann nicht eine Meldung ans Finanzamt etc. erfolgen, da eine Gemeinnützigkeit (wie z.B. beim Verein) ja nicht gegeben ist als Privatperson?

Habe es nur hier vor Ort bei "Bekannten" mitbekommen, wie schwierig es ist, einen Parcours, selbst auf eigenem Waldgrundstück zu betreiben, da dann plötzlich Landratsamt, Forstverwaltung, Gemeinde etc auf dem Plan kamen und letzten Endes der Parcours dicht machen musste. Hauptproblem war da dann wirklich der Zugang für alle und der Erlös aus dem Parcours, da dieses den privaten Charakter des Waldgrundstücks zunichte machte (Stichwort Sportstätte (beachte Nutzungsänderung), errichten von den 3D-Zielen wird teils sogar als Errichtung baulicher Anlagen gewertet, was das Baurechtsamt auf den Plan ruft).

Das ist aber sicherlich von Landkreis zu Landkreis ggf. unterschiedlich und hat zumindest mir gezeigt, dass eine Parcourseröffnung ohne Zustimmung der Behörden zumindest in unserer Gegend mehr als schwierig/unmöglich ist. Ist aber vielleicht ein Punkt, der auf jeden Fall bedacht werden sollte.


« Letzte Änderung: Oktober 14, 2021, 02:49:55 Nachmittag von lakeshooter »
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Offline Sonuka

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Am Anfang tatsächlich als „free for all“ variante
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Offline rso

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D.h unter oben genannten Umständen reicht ne gute Rechtsschutzversicherung


eher eine gute Haftpflicht (ggf. Vereinshaftpflicht), du willst ja nicht klagen, sondern dich absichern, oder?
cu

Rainer


Offline Kuckingen

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Eine Rechtsschutzversicherung schadet nie. Man will ja nicht geklagt werden und auf den Kosten sitzen bleiben.

Für waldtypische Gefahren, wie herabfallende Äste haftet man sehr selten. Diesen Gefahren setzt man sich wissentlich aus und können einfach nicht ausgeschlossen werden.

Gibt dies bezüglich interessante Urteile sowohl in Österreich als auch Deutschland



Offline Waldgeist

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Richtig! Ein kommerzieller Parcours - Betreiber schließt eine Betriebshaftpflicht - ab, der Verein eine Vereinshaftpflicht-Vers.
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Offline rso

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  • Heimat. Freiheit. Bogenschießen.
Vielleicht noch mal zur Klarstellung, ohne hier nen Versicherungsexkurs zu machen:
Aufgabe der  Haftpflichtversicherung ist es (im Wesentlichen), unbegründete Ansprüche abzuwehren und im Falle begründeter Ansprüche diese zu erfüllen.
cu

Rainer


Offline Sonuka

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Also nochmal Klartext: keine Einnahmen, kein Verein, private Interessengemeinschaft auf öffentlichen Grund(Gemeinde)
Voraussetzung: Gestellt nach den Sicherheitsregeln vom Dfbv/Dbsv
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Sparrow von Chris Unger
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Offline lakeshooter

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  • Das Leben ist zu kurz für nur einen Bogen!!
Öffentlicher Grund heißt die Gemeinde weiß Bescheid und und stellt das Grundstück zur Verfügung? Das wäre denke ich schon mal nicht schlecht.

Dann wäre die Frage was die Forst- und Jagdbehörde sagt, und ggf. die Naturschutzbehörde (die ist ja meist beim Landkreis und nicht bei der Gemeinde). Baurechtsbehörde ist manchmal auch nicht bei der Gemeinde sondern beim Kreis.

Das waren zumindest die wesentlichen Behörden, wenn es hier in der Umgebung um die Schließung der Parcours ging.
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Offline stöckchenschubser

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  • Widerstand ist zwecklos.
Zitat
jeder haftet für seinen Schuss“


Ist genauso überflüssig und sinnlos wie "Eltern haften für ihre Kinder"


Allein der Parcoursverantwortliche ist für die Sicherheit verantwortlich, von sicher stellen bis ausreichend Backstop.


Der Schütze selbst ist nur bei Fahrlässigkeit oder Vorsatz seinerseits, z.B. Schießen wenn jemand neben dem Ziel steht, verantwortlich.
Also grobe Verstöße gegen die allgemeingültigen Sicherheitsbestimmungen.


Offline Sonuka

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Sicher gestellt ist doch, wenn nach den Regeln der Verbände gestellt wurde, denke ich. Sonst würde jeder Turnierausrichter Gefahr laufen, verknackt zu werden.
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