Archers Campfire

Bogenschießen => Allgemein => Thema gestartet von: Sonuka am Oktober 14, 2021, 11:18:28 Vormittag

Titel: 3-Parcours Rechtslage
Beitrag von: Sonuka am Oktober 14, 2021, 11:18:28 Vormittag
Servus Leute, da ich nicht weis wohin damit einfach mal hier….
Wenn mehrere Privatpersonen, darunter ein erfahrener Schütze (ich betitele mich jetzt mal so) eine Parcours aufbauen, der für jedermann zugänglich ist. Der Parcours ist nach den einschlägigen Sicherheitsrichtlinien für 3-d Turniere gestellt.
Und in den Parcoursregeln wird festgelegt: „ jeder haftet für seinen Schuss“
Können die Aufstellenden haftbar gemacht werden?
Titel: Re: 3-Parcours Rechtslage
Beitrag von: Erbswurst am Oktober 14, 2021, 11:32:09 Vormittag
Das ist ein schwieriges Thema und selbst für Juristen nicht immer ganz eindeutig.

Anscheinend kann man als Betreiber eines Parcours oder Veranstalter eines Turniers zwar sämtliche Haftungsansprüche ausschließen aber falls unterwegs jemandem ein Ast auf die Birne fällt, ist man trotzdem in der Verantwortung.
Es ist verzwickt, vielleicht äußert sich die praktizierende Jurisprudenz dazu.
Titel: Re: 3-Parcours Rechtslage
Beitrag von: BowLaw am Oktober 14, 2021, 12:57:46 Nachmittag
Ich bin nicht so drin in der Materie, sowas ist eher selten.
Nach § 309 Nr. 7 BGB kann man bei Schadensersatzansprüchen die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz nicht ausschließen.

Allerdings müssen die "AGBs" erstmal gelten, der Verwender muss sie irgendwo für jeden sichtbar aufgehängt/ausgelegt haben.

Abgesehen davon würde ich (Rechtsschutzversicherung vorausgesetzt) alles und jeden verklagen was nicht schnell genug auf den Bäumen ist - also den Verein sowieso, dann die Aufsteller des Parcours, dann mal gucken ob da noch jemand geholfen hat der nicht Vereinsmitglied ist, evtl. noch einen Abteilungsleiter, wenn es einen solchen gibt, wenn der nicht dabei war wegen mangelnder Aufsichtspflicht - also einen hübschen Rundumschlag.

Selbstverständlich argumentiere ich damit, dass hier alles grob fahrlässig, geradezu vorsätzlich war, ansonsten wäre der Schuss ja nicht schiefgegangen.

Das Gericht wird dann einen Sachverständigen (sic!) einsetzen, da es ja keine eigene Kenntnis vom Bogenschießen hat.

Eine Prise Spekulation:
Der Sachverständige ist natürlich zunächst einmal muffig auf die Selbstaufsteller, weil sie ja keinen Fachmann zu Rate gezogen haben (wird das aber natürlich nicht äußern) und findet dann im Zweifel irgendetwas, allein um zu beweisen, dass es schlauer gewesen wäre gleich einen Gutachter zu beauftragen (so wie er es ja einer ist).

Das ist natürlich jetzt alles möglichst schwarz gemalt aber eine von etlichen denkbaren Lösungen.
Titel: Re: 3-Parcours Rechtslage
Beitrag von: Waldgeist am Oktober 14, 2021, 01:19:55 Nachmittag
Nein, in der Tat - so einfach ist es nämlich nicht. Es kommt stets auch auf die näheren  Umstände an.
Ganz simples Beispiel: Ein Bildungsträger betreibt einen Bogenschießplatz, der bevorzugt für Kinder und Jugendliche - aber auch für Erwachsene für Kurse mit Neueinsteigern dient. Ich sollte mir den mal anschauen ....
Größtes Problem: Die Praxisanleiter, die da zu tun hatten, hatten null Kenntnis über das, was sie da machen sollten.
Die "Backstops" waren Waschbetonplatten, die dafür sorgten, dass Pfeile, die ihr Ziel verfehlt hatten, umgehend zur Gefahr für alle, die sich an der Ziellinie auf. Auf Augenhöhe zischten die Pfeile heran ...
(Die Anlage wurde noch am selben Tag gesperrt.) Reicht das?
Titel: Re: 3-Parcours Rechtslage
Beitrag von: Sonuka am Oktober 14, 2021, 02:30:34 Nachmittag
D.h unter oben genannten Umständen reicht ne gute Rechtsschutzversicherung
Titel: Re: 3-Parcours Rechtslage
Beitrag von: lakeshooter am Oktober 14, 2021, 02:44:45 Nachmittag
Andere Frage hierzu:

Wenn ihr den für alle öffentlich zugänglich machen wollt, werdet ihr das ja sicherlich nicht kostenfrei machen.
Muss dann nicht eine Meldung ans Finanzamt etc. erfolgen, da eine Gemeinnützigkeit (wie z.B. beim Verein) ja nicht gegeben ist als Privatperson?

Habe es nur hier vor Ort bei "Bekannten" mitbekommen, wie schwierig es ist, einen Parcours, selbst auf eigenem Waldgrundstück zu betreiben, da dann plötzlich Landratsamt, Forstverwaltung, Gemeinde etc auf dem Plan kamen und letzten Endes der Parcours dicht machen musste. Hauptproblem war da dann wirklich der Zugang für alle und der Erlös aus dem Parcours, da dieses den privaten Charakter des Waldgrundstücks zunichte machte (Stichwort Sportstätte (beachte Nutzungsänderung), errichten von den 3D-Zielen wird teils sogar als Errichtung baulicher Anlagen gewertet, was das Baurechtsamt auf den Plan ruft).

Das ist aber sicherlich von Landkreis zu Landkreis ggf. unterschiedlich und hat zumindest mir gezeigt, dass eine Parcourseröffnung ohne Zustimmung der Behörden zumindest in unserer Gegend mehr als schwierig/unmöglich ist. Ist aber vielleicht ein Punkt, der auf jeden Fall bedacht werden sollte.


Titel: Re: 3-Parcours Rechtslage
Beitrag von: Sonuka am Oktober 14, 2021, 02:54:35 Nachmittag
Am Anfang tatsächlich als „free for all“ variante
Titel: Re: 3-Parcours Rechtslage
Beitrag von: rso am Oktober 14, 2021, 03:30:43 Nachmittag
D.h unter oben genannten Umständen reicht ne gute Rechtsschutzversicherung


eher eine gute Haftpflicht (ggf. Vereinshaftpflicht), du willst ja nicht klagen, sondern dich absichern, oder?
Titel: Re: 3-Parcours Rechtslage
Beitrag von: Kuckingen am Oktober 14, 2021, 03:48:57 Nachmittag
Eine Rechtsschutzversicherung schadet nie. Man will ja nicht geklagt werden und auf den Kosten sitzen bleiben.

Für waldtypische Gefahren, wie herabfallende Äste haftet man sehr selten. Diesen Gefahren setzt man sich wissentlich aus und können einfach nicht ausgeschlossen werden.

Gibt dies bezüglich interessante Urteile sowohl in Österreich als auch Deutschland

Titel: Re: 3-Parcours Rechtslage
Beitrag von: Waldgeist am Oktober 14, 2021, 03:59:02 Nachmittag
Richtig! Ein kommerzieller Parcours - Betreiber schließt eine Betriebshaftpflicht - ab, der Verein eine Vereinshaftpflicht-Vers.
Titel: Re: 3-Parcours Rechtslage
Beitrag von: rso am Oktober 14, 2021, 04:03:42 Nachmittag
Vielleicht noch mal zur Klarstellung, ohne hier nen Versicherungsexkurs zu machen:
Aufgabe der  Haftpflichtversicherung ist es (im Wesentlichen), unbegründete Ansprüche abzuwehren und im Falle begründeter Ansprüche diese zu erfüllen.
Titel: Re: 3-Parcours Rechtslage
Beitrag von: Sonuka am Oktober 14, 2021, 06:20:48 Nachmittag
Also nochmal Klartext: keine Einnahmen, kein Verein, private Interessengemeinschaft auf öffentlichen Grund(Gemeinde)
Voraussetzung: Gestellt nach den Sicherheitsregeln vom Dfbv/Dbsv
Titel: Re: 3-Parcours Rechtslage
Beitrag von: lakeshooter am Oktober 14, 2021, 06:36:37 Nachmittag
Öffentlicher Grund heißt die Gemeinde weiß Bescheid und und stellt das Grundstück zur Verfügung? Das wäre denke ich schon mal nicht schlecht.

Dann wäre die Frage was die Forst- und Jagdbehörde sagt, und ggf. die Naturschutzbehörde (die ist ja meist beim Landkreis und nicht bei der Gemeinde). Baurechtsbehörde ist manchmal auch nicht bei der Gemeinde sondern beim Kreis.

Das waren zumindest die wesentlichen Behörden, wenn es hier in der Umgebung um die Schließung der Parcours ging.
Titel: Re: 3-Parcours Rechtslage
Beitrag von: stöckchenschubser am Oktober 14, 2021, 07:31:23 Nachmittag
Zitat
jeder haftet für seinen Schuss“


Ist genauso überflüssig und sinnlos wie "Eltern haften für ihre Kinder"


Allein der Parcoursverantwortliche ist für die Sicherheit verantwortlich, von sicher stellen bis ausreichend Backstop.


Der Schütze selbst ist nur bei Fahrlässigkeit oder Vorsatz seinerseits, z.B. Schießen wenn jemand neben dem Ziel steht, verantwortlich.
Also grobe Verstöße gegen die allgemeingültigen Sicherheitsbestimmungen.
Titel: Re: 3-Parcours Rechtslage
Beitrag von: Sonuka am Oktober 14, 2021, 10:12:38 Nachmittag
Sicher gestellt ist doch, wenn nach den Regeln der Verbände gestellt wurde, denke ich. Sonst würde jeder Turnierausrichter Gefahr laufen, verknackt zu werden.
Titel: Re: 3-Parcours Rechtslage
Beitrag von: BowLaw am Oktober 14, 2021, 10:22:00 Nachmittag
Ich kenn mich mit den Verbandsregeln nicht so aus.
Wo stehen solche Regelungen für Parcours/Turniere ?

Und bitte jetzt nicht "die Verbandsregel" als pdf verlinken sondern sag bitte wo und in welchem Paragrafen/welcher Nummer/welcher sonstwas.

Danke!
Titel: Re: 3-Parcours Rechtslage
Beitrag von: Landbub am Oktober 14, 2021, 11:09:10 Nachmittag
Ich kenn mich mit den Verbandsregeln nicht so aus.
Wo stehen solche Regelungen für Parcours/Turniere ?

Und bitte jetzt nicht "die Verbandsregel" als pdf verlinken sondern sag bitte wo und in welchem Paragrafen/welcher Nummer/welcher sonstwas.

Danke!

Sie seit 2009 geltende gemeinsame Empfehlung von DSB und DFBV "Sicherheitstechnische und bauliche Regeln für Bogenplätze" wurde im 2021er Update der SpO des DFBV als "Anhang 2" Teil ebendieser. Ob eine Aufnahme in die SpO des DSB geplant ist, weiss ich nicht. darin findet man auch die Anlage (zur Anlange) "Gesetzliche Regelungen zu offenen Bogenplätzen " von Dieter Stiefel, Bundesreferent Schießstandsachverständige



Titel: Re: 3-Parcours Rechtslage
Beitrag von: Landbub am Oktober 14, 2021, 11:16:09 Nachmittag
Sicher gestellt ist doch, wenn nach den Regeln der Verbände gestellt wurde, denke ich. Sonst würde jeder Turnierausrichter Gefahr laufen, verknackt zu werden.

Die Regeln der Verbände sind aber nicht einfach einzuhalten. Guck sie Dir an... realistisch bekommst Du pro Ha 4 Ziele gestellt und da auch nur, wenn in mindestens 3 Richtungen geschossen werden darf. Denn Richtung Weg / Parkplatz / etc darf man kein Ziel stellen.
Kurzum: Je größer und weitläufiger das Gelände ist, desto besser.
Und vor allem allseits (?) beliebte Schuss-Situationen, welche hier im Forum als "Tricky" bezeichnet werden, also durch Astgabeln hindurch etc, kann man aufgrund der Querschläger-Gefahr komplett vergessen.
Aber auch das ist nicht so einfach, denn was ist, wenn man den Parcours umstellt - muss er dann erneut kommen?

Am besten und teuersten ist es, den Parcours von einem mit dem Bogensport vertrauten Schießstand-Sachverständigen abnehmen zu lassen. Denn der ist in der Lage, Gefahrensituationen einzuordnen und setzt obiges Dokument nicht als Dogma voraus, sondern beurteilt die tatsächliche Situation.

Unser Verein hatte früher einen öffentlichen Parcours. Wo man da überall Pfeile gefunden hat, kann man sich gar nicht vorstellen. 150m in der Kuhweide nebenan, in 10m Höhe im Baum, fernab jeglicher Schussbahn ... man verleiert da gene den Glauben an die Vernunft und sehnt sich einen "Parcoursreife-Schein" herbei.
Titel: Re: 3-Parcours Rechtslage
Beitrag von: BowLaw am Oktober 14, 2021, 11:34:33 Nachmittag
Ich kenn mich mit den Verbandsregeln nicht so aus.
Wo stehen solche Regelungen für Parcours/Turniere ?

Und bitte jetzt nicht "die Verbandsregel" als pdf verlinken sondern sag bitte wo und in welchem Paragrafen/welcher Nummer/welcher sonstwas.

Danke!

Sie seit 2009 geltende gemeinsame Empfehlung von DSB und DFBV "Sicherheitstechnische und bauliche Regeln für Bogenplätze" wurde im 2021er Update der SpO des DFBV als "Anhang 2" Teil ebendieser. Ob eine Aufnahme in die SpO des DSB geplant ist, weiss ich nicht. darin findet man auch die Anlage (zur Anlange) "Gesetzliche Regelungen zu offenen Bogenplätzen " von Dieter Stiefel, Bundesreferent Schießstandsachverständige

Okok ich gebe Saft.
Ich hätte doch gerne das pdf verlinkt  O:-)

In diesem (rechtlichen) Zusammenhang interessiert es eher nicht, ob irgendeine Aufnahme irgendwohin geplant ist oder nicht.
Das ganze erinnert mich irgendwie an DIN Regeln, die auch oft hinterherhinken.
Titel: Re: 3-Parcours Rechtslage
Beitrag von: BowLaw am Oktober 14, 2021, 11:42:58 Nachmittag
Ob eine Aufnahme in die SpO des DSB geplant ist, weiss ich nicht. darin findet man auch die Anlage (zur Anlange) "Gesetzliche Regelungen zu offenen Bogenplätzen " von Dieter Stiefel, Bundesreferent Schießstandsachverständige

Du meinst dieses pdf hier ?
http://www.ziel-im-visier.de/img/Bogensport/Gesetzliche_Regelungen_Bogensportplaetzen.pdf

Ich glaube über diese Ausführungen brauchen wir uns hier im einigermaßen gehobenem Niveau des Archers Campfire nicht unterhalten.
Titel: Re: 3-Parcours Rechtslage
Beitrag von: Landbub am Oktober 14, 2021, 11:51:25 Nachmittag

Du meinst dieses pdf hier ?
http://www.ziel-im-visier.de/img/Bogensport/Gesetzliche_Regelungen_Bogensportplaetzen.pdf

Ich glaube über diese Ausführungen brauchen wir uns hier im einigermaßen gehobenem Niveau des Archers Campfire nicht unterhalten.

Das ist der Anhang im Anhang.
Hier die SpO des DFBV
***direkt verlinken geht wohl nicht***

https://www.dfbv.de/service/sportordnung/
dort dann auf "DFBV Sportordnung (06/2021)" klicken

Dort guxdu die Anlage 2.
Titel: Re: 3-Parcours Rechtslage
Beitrag von: Kuckingen am Oktober 15, 2021, 09:21:55 Vormittag
So wie Eltern  IMMER für ihre Kinder haften, haften wir als Bogenschützen mit unserem Pfeil. Der Parcourshalter mag seinen Bogensportplatz nach allen  vorraussehbaren objektiven Gefahren absichern.

Doch es es zählt die Situation im Augenblick des Schusses. Die letzte Kontrolle ist und bleibt der Bogenschütze selbst.
Titel: Re: 3-Parcours Rechtslage
Beitrag von: rso am Oktober 15, 2021, 09:30:18 Vormittag
So wie Eltern  IMMER für ihre Kinder haften..

ach Leute, bitte erzählt doch nicht solchen Stuss.  Das tut echt weh.

Darüber hinaus ist Recht haben und Recht kriegen  zweierlei.
Unser BowLaw wird das bestimmt noch etwas erläutern.

Ich würde mir jedenfalls sehr gut überlegen, ob ich (privat) so eine freie "Parcours-zur-Verfügungstellung" wirklich machen wollte (und käme schnell zu dem Schluß, es NICHT zu tun)

Titel: Re: 3-Parcours Rechtslage
Beitrag von: Landbub am Oktober 15, 2021, 09:52:45 Vormittag
(privat)

würde hier eine GmbH helfen? Klingt jetzt vielleicht etwas overized, aber die ist ja für ein paar 100 EUR gegründet. Evtl kann man sogar die Anfangsinvestition in Ziele, die ja bei 24 Zielen min. 10k ist, in das Gründungskapital einbringen?
Titel: Re: 3-Parcours Rechtslage
Beitrag von: Grizzly am Oktober 15, 2021, 10:33:47 Vormittag
So wie Eltern  IMMER für ihre Kinder haften,......

Einspruch. Die Eltern haften für eine eventuelle Verletzung ihrer Aufsichtsplicht. Also zu behaupten "IMMER" (und das ohne Quelle)  ist das schon wagemutig.

Der Einfachheit halber hier eine verständliche Version eines Versicherers: https://www.ergo.de/de/rechtsportal/rechtsirrtum/eltern-haften-fuer-ihre-kinder
Titel: Re: 3-Parcours Rechtslage
Beitrag von: Waldgeist am Oktober 15, 2021, 10:38:16 Vormittag
Eines der dümmsten auf dem Markt verbreiteten Schilder lautet:
"Betreten verboten! Eltern haften für ihre Kinder"
Vermutlich ist dies der Ausgangangs für die immer wieder aufgerufene falsche Behauptung.
Titel: Re: 3-Parcours Rechtslage
Beitrag von: Edgar am Oktober 17, 2021, 03:47:03 Nachmittag
Nehmt es mir bitte nicht übel, doch gezielte Rechtsfragen sollte man an einen Fachmann stellen und nicht in einem Hobbyforum Rechtssicherheit suchen!
Fragt einen Fachanwalt, der sich mit dem Thema auskennt, dann bekommt ihr eine fundiert Antwort.
Das hier im Forum ist zwar unterhaltsam aber doch eher "Kaffeesatzlesen"  ;)

Gruß Edgar
Titel: Re: 3-Parcours Rechtslage
Beitrag von: BowLaw am Oktober 17, 2021, 08:20:32 Nachmittag
@ Sonuka - hast du meine PN erhalten ?
Titel: Re: 3-Parcours Rechtslage
Beitrag von: Landbub am Oktober 17, 2021, 11:03:43 Nachmittag
Nehmt es mir bitte nicht übel, doch gezielte Rechtsfragen sollte man an einen Fachmann stellen und nicht in einem Hobbyforum Rechtssicherheit suchen!
Fragt einen Fachanwalt, der sich mit dem Thema auskennt, dann bekommt ihr eine fundiert Antwort.

Das kann mal gerne jemand probieren und seine Erfahrungen hier teilen. Meine Erfahrungen diesbezüglich waren schlecht. Erste Beratungstunde 240 EUR mit 1seitigem Protokoll. Und da steht nich mehr drin, als man hier lesen kann. Willst du mehr, wirds richtig teuer. Es ist sehr verständlich, dass man erst mal nach kostenlosen Erfahrungen fragt.

Titel: Re: 3-Parcours Rechtslage
Beitrag von: piti am Oktober 18, 2021, 01:18:26 Nachmittag
Bezüglich "Rechtsberatung" und "Gestaltung 3D-Parcours":
Ist es nicht so, dass die Verbände bezüglich der Gestaltung der 3D-Parcours und der geltenden Rechtsvorschriften entsprechende rechtssichere Auskünfte geben müßten?
Vom DSB kenne ich z.B. die "Sicherheitstechnischen und baulichen Regeln für Bogenplätze". In diesem Schriftwerk wird auch etwas über 3D-Parcours gesagt.
Grundsätzlich ist für mich jedoch auch die Frage ob z.B. ein Schütze der dem DSB angehört und einen Schaden verursacht (z.B. Personenschaden) über den DSB versichert ist wenn der Parcours nicht diesen Regeln entspricht!
Ich will ja keine schlafenden Hunde wecken, aber .....

https://dsb.de/fileadmin/dsb/migration_assets/sicherheitstechnische_regeln.pdf
Titel: Re: 3-Parcours Rechtslage
Beitrag von: rso am Oktober 18, 2021, 01:50:01 Nachmittag
Sich an Regeln zu halten bedeutet noch lange nicht, von Haftungsfragen verschont zu sein.

Und nein, du bist über den DSB nicht bei Parcoursbesuchen versichert (warum auch?)
Eine Privathaftpflicht (die jeder haben sollte!) hilft.
Titel: Re: 3-Parcours Rechtslage
Beitrag von: piti am Oktober 18, 2021, 05:30:48 Nachmittag

Und nein, du bist über den DSB nicht bei Parcoursbesuchen versichert (warum auch?)


Das stimmt nicht ganz!
Ich weiß es bezogen auf den BSSB (Bayerischer Sportschützenbund) der Mitglied im DSB ist. Dabei haben Mitglieder des BSSB z.B. eine Rechtsschutzversicherung durch die Mitgliedschaft! Haftpflicht nicht automatisch, aber Rechtsschutz! Über weitere Pakete die die Vereine abschließen können gibt es die Möglichkeit der Haftpflicht. Wie es bei anderen Verbänden ist weiß ich nicht.

https://www.bssb.de/vers-umfang.html
Titel: Re: 3-Parcours Rechtslage
Beitrag von: rso am Oktober 18, 2021, 06:00:55 Nachmittag
dann solltest du deine von dir verlinkten Bedingungen auch lesen:

".... im Rahmen Ihrer Verbands- und Vereinstätigkeit...*

Das hilft bei Parcoursbesuchen?  ;)

Und der Unterschied Rechtsschutz und Haftpflicht sollte darüberhinaus doch wohl bekannt sein.

Ich sag zu dem Thema jetzt nix mehr..........
Titel: Re: 3-Parcours Rechtslage
Beitrag von: piti am Oktober 18, 2021, 06:25:10 Nachmittag
dann solltest du deine von dir verlinkten Bedingungen auch lesen:

".... im Rahmen Ihrer Verbands- und Vereinstätigkeit...*

Das hilft bei Parcoursbesuchen?  ;)

Und der Unterschied Rechtsschutz und Haftpflicht sollte darüberhinaus doch wohl bekannt sein.

Ich sag zu dem Thema jetzt nix mehr..........

Hast Du die Beispiele gelesen?

"sowie alle Mitglieder im Rahmen Ihrer Verbands- und Vereinstätigkeit"
Bedeutet, dass bei einem Parcoursbesuch - der DSB bietet ja 3D an - der im Rahmen einer Veranstaltung des Vereines stattfindet die Versicherung greifen dürfte. Voraussetzung dürfte sein - und da komme ich auf meine Bedenken aus meinem ersten Post zurück - dass der Parcours entsprechend der Vorgaben des DSB gestaltet ist. Der Parcours ist ja auch nichts anderes als eine Schießstätte wie bei den anderen Disziplinen des DSB.
Wenn ein Parcours besucht wird der nicht den Vorgaben entspricht oder der Parcoursbetreiber nicht dem DSB angehört wird es problematisch, das ist richtig! Aber der Fall "DSB-Schütze auf DSB-Parcours" dürfte durch die Versicherung abgedeckt sein.

Interessant für Betreiber von 3D-Parcours die dem DSB angeschlossen sind: "Die Schießsportanlage des Vereins wird auf behördliche Anordnung hin wegen angeblicher Sicherheitsmängel geschlossen. Sie möchten sich gegen die Schließungsverfügung gerichtlich zur Wehr setzen." Hier greift auch die Versicherung .....

Ja, Unterschied Rechtsschutz und Haftpflicht weiß ich. Steht ja auch im verlinkten Dokument.
Titel: Re: 3-Parcours Rechtslage
Beitrag von: Landbub am Oktober 18, 2021, 06:34:00 Nachmittag
dann solltest du deine von dir verlinkten Bedingungen auch lesen:

".... im Rahmen Ihrer Verbands- und Vereinstätigkeit...*

Das hilft bei Parcoursbesuchen?  ;)


Ja - auf jeden Fall, wenn es Trainingscharakter hat. Wenn Du besoffen übern Pflock fällst, dann vermutlich nicht.
Wenn du Sport i.S.d. BSSB machst, schon.
Zumindest habe ich es so vernommen, als die LM in Wemding öffentlich ausgeschrieben wurde. "Achtet darauf, dass alle Teilnehmer BSSB Mitglied sind wegen der Versicherung". Vermutlich macht der DFBV ähnliches in Sachen Versicherung.
Titel: Re: 3-Parcours Rechtslage
Beitrag von: Gundog am Oktober 19, 2021, 08:22:42 Vormittag
Voraussetzung: Gestellt nach den Sicherheitsregeln vom Dfbv/Dbsv

Weil das die einzige in Print/PDF/... verfügbare Dokumentation zu dem Thema ist ?
Besser wie nix, aber ausreichend ?
Titel: Re: 3-Parcours Rechtslage
Beitrag von: Landbub am Oktober 19, 2021, 04:39:04 Nachmittag
Voraussetzung: Gestellt nach den Sicherheitsregeln vom Dfbv/Dbsv

Weil das die einzige in Print/PDF/... verfügbare Dokumentation zu dem Thema ist ?
Besser wie nix, aber ausreichend ?

Ja, das einzige. Hast du es dir mal angeschaut? Es dürfte kaum möglich sein, einen parcours zu entwerfen, der all diese Regeln erfüllt, sieh dir nur mal die notwendigen Flächen hinter einem Ziel an. Die auch frei von Bäumen wegen Querschläger sein müssen. Am Ende geht es darum, mit Sachverstand und Vernunft einen Parcours zu bauen.
Titel: Re: 3-Parcours Rechtslage
Beitrag von: Sonuka am Oktober 20, 2021, 03:24:12 Nachmittag
Also ich melde mich jetzt mal, nachdem ich so ziemlich alle Infos bekommen habe, die ich brauche und noch ein paar mehr  :)
Dass die Nummer nicht ohne ist, war klar, ich habe den nötigen Input und mir ist klar dass hier neben einigen Fachkundigen, jeder seine Erfahrungen und Meinungen mit dazugibt.... zu Filtern was davon für mich taugt und was nicht, ist ja am Ende mein/e eigene/s Problem/Aufgabe.
Dass die Nummer für Privatpersonen nicht so ganz trivial ist, und als Betreiber einer solchen Anlage auch immer ein gewisses Risiko bleibt ist klar...
Da greift nur der Kahn:
https://www.youtube.com/watch?v=JriQQkxWI9o
Deswegen war ja vorangestellt: Es ist nach allen regeln der Kunst gestellt! Das bedeutet: So Regelkonform, dass kein Sachverständiger einen Fehler finden könnte.
Was man aber auch beim Verein bedenken sollte... BowLaw kann mich ja berichtigen:
Der Verein schützt nur vor Finanziellen Forderungen... Strafrechtlich ist unser Strafrecht auf Personen geeicht... d.h. Wenn Tatsächlich der Staatsanwalt eingeschaltet wird... ist entweder eine Person fällig, oder eben nicht.
Aktuell bemühe ich mich, einen Sportverein dafür zu begeistern, das unter sein Dach zu nehmen. Hat ja keine finanziellen Aufwendungen außer die paar Kröten für die Satzungsänderung.
Mal sehen was draus wird.
Ach ja, was die Jagdpächter angeht.... wenn der Eigentümer das Dingen nutzt und deswegen kein Wild mehr da ist.... kann der Jagdpächter im Zweifelsfall die Fläche aus der Pacht nehmen... sonst aber auch nix. Ist ja KEIN Wald.
Wenn da Schafe Eingezäunt sind, kann das Wild auch nimmer hin.
Titel: Re: 3-Parcours Rechtslage
Beitrag von: Landbub am Oktober 20, 2021, 03:53:22 Nachmittag
In welchem Bundesland bist du eigetlich? Hier in Bayern ist das mit der Jagd und dem Wald so eine Sache... nur wei Du Besitzer des Waldes bist, kannst du noch lange nicht bestimmen, was da an Viehzeug rein darf. Ein bekannter wolle eine Bereich abzäunen für Alpakas. Jäger sagte nein und bekam recht.
Titel: Re: 3-Parcours Rechtslage
Beitrag von: Sonuka am Oktober 20, 2021, 03:58:45 Nachmittag
Das war bis jetzt ne Schafweide... bzw. Schafweideland. Seit einem Jahr ungenutzt (und dementsprechend schon verbuscht, was gut für uns ist) und jetzt neu zu verpachten. Die Gemeinde möchte das Projekt unterstützen und gibt das Land dafür her... Long story short: Der Jäger ist der Letzte der ein Problem verursachen kann. Der hegt und pflegt das auch seid Jahren nicht mehr.
Titel: Re: 3-Parcours Rechtslage
Beitrag von: roscho am Oktober 20, 2021, 04:14:06 Nachmittag
In welchem Bundesland bist du eigetlich? Hier in Bayern ist das mit der Jagd und dem Wald so eine Sache... nur wei Du Besitzer des Waldes bist, kannst du noch lange nicht bestimmen, was da an Viehzeug rein darf. Ein bekannter wolle eine Bereich abzäunen für Alpakas. Jäger sagte nein und bekam recht.

Doch.

Als Besitzer eines Grundstücks kann ich es von der Jagd ausnehmen lassen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 26.06.2012 entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt, sofern der Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt.

Es ist nicht mit dem in der Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu vereinbaren, wenn Grundstückseigentümer zwangsweise Mitglied in einer Jagdgenossenschaft sind und damit die Jagd auf ihrem Grund und Boden gegen ihren Willen dulden müssen.

Dann hat der Jäger dort nichts zu sagen.
Titel: Re: 3-Parcours Rechtslage
Beitrag von: Landbub am Oktober 20, 2021, 04:29:06 Nachmittag

Als Besitzer eines Grundstücks kann ich es von der Jagd ausnehmen lassen.


Das ist (bzw war bei uns) nicht der Punkt. Der Jäger darf in deinem Wald dann nicht jagen. Aber dur darfst dennoch den Tierbestand und dessen bewegungsfreiheit nicht einschränken. Das lief über irgendeine obere oder untere Jagdbehörde. Fakt ist: Der Jäger darf da nix schnießen, aber sein Veto gegen Alpakas wurde bestätigt.
Genauso kann (wie ich verstanden habe: nur in Bayern und Sachsen) der Jäger verhindern, dass bauliche Maßnahmen wie aufstellen von 3D Tieren durchgeführt werden. Nur die Holzwirtschaft kann er nicht beeinflussen.
Titel: Re: 3-Parcours Rechtslage
Beitrag von: Sonuka am Oktober 20, 2021, 04:49:02 Nachmittag
Nochmal.
Spielt in speziell DIESEM Fall ja keine Rolle.
Titel: Re: 3-Parcours Rechtslage
Beitrag von: piti am Oktober 20, 2021, 06:07:12 Nachmittag
Im Ausgangspost habe ich gelesen, dass der Parcours kein Privatparcours sein soll sondern ein öffentlicher. Da frage ich mich:
Welchen Unterschied macht es aus Sicht der Haftung wenn ein Parcours privat oder öffentlich ist. Bei privaten Parcours kann gesteuert werden wer den Parcours betritt, bei öffentlichen nicht.
Ich war neulich bei einer "Besprechung" zugegen, bei der darüber informiert wurde, dass - bei einem privaten Parcours eines Vereins - die Aufsichtsbehörde neuerdings verlangt, dass der Parcours nicht von Einzelpersonen genutzt wird und immer mind. eine zweite Person anwesend sein muss die prüfen muss, ob sich vor Schußabgabe hinter dem Ziel auch niemand befindet! Und das bei jedem Ziel und vor jedem Schuss!
Prost Mahlzeit!
Titel: Re: 3-Parcours Rechtslage
Beitrag von: stöckchenschubser am Oktober 20, 2021, 07:54:33 Nachmittag
Zum Wild kann ich nur sagen, bis jetzt hat noch kein Parcours Wild verscheucht, im Gegenteil eher angelockt weil weniger Personen im Bereich.
Sieht man schön an Truppenübungsplätzen, nirgends gibt es mehr und artenreichere Flora und Fauna.


Ich habe bei Parcoursgängen schon fast alles gesehen, sogar Äskulapnattern, teilweise könnte man Ziele nicht schießen, weil Tiere ungestört dabei standen.
Das Highlight war ein Arbeitstag im Parcous, bei Treibjagd im Nachbarrevier.
3 Schüsse übern Tag, dafür den Parcours vol Wild.