Archers Campfire

SICHERHEITSTECHNISCHE UND BAULICHE REGELN FÜR BOGENPLÄTZE


Offline bowmanmane

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Natürlich lernt der gesunde Mensch täglich dazu! Dennoch: Bist Du nicht schon mal über einen fremden Parcour geschlappt, wo Du dir gedacht hast "Naja, das kann man auch noch besser (sicherer) organisieren?" Ich erinnere mich an eine Anlage, die sogar gewerblich genutzt wurde, wo ich dem Betreiber (der sich überhaupt nicht auskennt) sagen musste, dass die derart viel Gefahrenpotenzial aufweist, dass er sie unbedingt von Grund auf umgestallten musste. Diagnose: Betriebsblindheit gepaart mit erheblicher Unkenntnis.

Mir geht es bei alledem auch immer um den sog. guten Ruf. Immer wieder werden Neustarter a.G. von irgendwelchem Hören-Sagen blockert.
:yes:

Ja, da kann ich Dir nur beipflichten. Das hatten wir auch schon erlebt, aber in den letzten Jahren nicht mehr. Die  Betreiber der zuletzt in unserem Großraum eröffneten Anlagen haben wohl alle ihre Hausaufgaben in Punkto Sicherheit gemacht.
BW PMA V Ironwood 39#, 31"
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APA Mamba


Online kungsörn

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Clx, ggf. wird man das Pamphlet der Verbände (mit Status eines Vereins) heranziehen, wenn nichts Besseres greifbar ist.
Aber das ist genau der Bärendienst für die betreibenden Vereine, weil die nun daran festgenagelt werden.
 
Dummerweise sind die Regeln teilweise sehr schwammig formuliert und m.E. juristisch viel zu unausgegoren, um echte rechtliche Sicherheit zu schaffen.
Es gibt große Spielräume bei der Auslegung einiger Punkte und andere Forderungen sind für normale Parcours schlicht nicht erfüllbar oder zumindest mit erheblichem Aufwand verbunden.
Vielleicht missbilligt dann eine Umweltbehörde den Parcours, weil aus ihrer Sicht zu viel Natur zerstört wird, wenn eine Schneise für den Bison in den Wald gefräst und erhalten werden muss? :wtf:
Was dann? Keinen Bison stellen? Kein Hochstand, weil evtl. eine mögliche Behinderung im Auszug da ist?
Kein FluFlu und kein bewegliches Ziel, weil die Regeln diese Möglichkeit nicht mal erwähnen?

Ich hab schon mehrfach und länger den Verdacht geäußert, dass die großen Verbände jede Möglichkeit wahrnehmen,
die traditionell jagdlichen Bögen und Techniken zu Gunsten des „modernen Bogensports“ verdrängen.
Sei es unter dem Begriff „sportlicher Chancengleichheit“ oder unter dem Deckmäntelchen der „Sicherheit“. >:(
Und bis heute kann mir keiner glaubhaft darlegen, dass dem nicht so ist.

Ist natürlich eine radikale Ansicht von mir, der sich ansonsten als sehr offen Zeitgenossen sieht, aber ich bleibe dabei:
Wenn dieses Schreiben, in dieser Form, den Status einer VDE o.ä. erlangt, ist das ein schwarzer Tag für die meisten traditionellen 3D-Schützen und Parcoursgänger.
Und für den einen oder andern Parcoursbetreiber kleinerer Anlagen ganz sicher auch. :-[
Niemals fesselt mich ein Band, riegelt mich ein Riegel
Suchte meinesgleichen, fand nur Sünder ohne Zügel
(In Extremo, "Sünder ohne Zügel")


Online Landbub

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@kungsörn

Es gab ja seit vielen Jahren ein Vorgängerpapier. Die wesentlichen Eckpunkte, was Abstände der Gefährundbereich etc betrifft, waren da auch schon genannt. Auch die entsprechenden "Freischneid-Paragrafen". Es war nur bei 3D nicht so bekannt, weil es sich auf Bogenwiesen und "FELDBOGEN Wettbewerbe und Parcours" bezogen hat. 3D war da kein Thema. Aber natürlich waren die Regeln und Anmerkungen für Feldbogen auch damals schon auf 3D anwendbar.

Was ist damit passiert? Man hat sich als Parcoursbauer gesagt "ja, das ist vernünftig, die Schussbahn nicht über einen Wanderweg zu führen und ein Ziel 20m vor dem Parkplatz zu stellen - in dessen Richtung". Dazu hat man das Papier nicht gebraucht und so ist es heute auch.
Dann hat man gesagt "250m hinter der Scheibe? Sorry, da stehen schon Kühe. Also vielleicht einen Pfeilfang hinhängen. Oder auch nicht, man akzeptiert das Risiko."

Das wird sich mit dem neuen Papier nicht viel anders.
Ich habs eigentlich vor allem deshalb geteilt, damit alle mal verstehen, warum man bei Verbandmeisterschaften Autobahnen stellt.
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Online kungsörn

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@Landbub:
Aber wenn das neue Papier nun einen direkten Bezug auf 3D-Parcours herstellt, wird man schon eher geneigt sein, damit die Parcoursbetreiber in die direkte Haftung zu nehmen.
Unabhängig davon, ob er mit den Verbänden was zu tun hat, oder nicht. Das ist, was Bowmanmane mit "übergriffig" meint.
Im Zweifel wird das Tun des Betreibers, an der exakten Einhaltung der Punkte (bzw. deren Auslegung) gemessen.
Aus Mangel an normativen Vorgaben. So, wie bei der VDE.
Mit „jeder Schütze haftet für seinen Schuss“ kommt er nun noch weniger weit, als vorher.

Wenn vorher ein Verschulden des Parcoursstellers im Raum stand, konnte dieser sich mitunter noch auf Erfahrung und Sachverstand berufen.
Die Unfallursache konnte, je nach Ermessen der ermittelnden Behörden (Gutachter), sogar „unvorhersehbar“ sein.
Das Erstellen von Hinweisschildern und Warntafeln spielt eine große Rolle dabei.

Das Nichteinhalten von Regelwerken führt in Richtung „Grobe Fahrlässigkeit“, egal wie sehr sich der beschuldigte Erbauer anderwärtig um Sicherheit bemüht hat.
Wozu denn auch noch Sachkundige Gutachter bemühen...
Wenn z.B. der Winkel des Sicherheitsbereiches 13° betrug und nicht 15, siehts schlecht aus, auch wenn eine Tafel darauf hinweist und zur besonderen Vorsicht mahnt.

Die Frage ist für mich aber auch: Haftet der Verband, wenn sich herausstellt, dass die 15° auch nicht ausreichend waren, um einen Unfall zu verhindern?
Dann wird man sich sehr schnell darauf besinnen, dass man ja nur allgemeine Richtlinien herausgibt.
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Offline clx

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Clx, ggf. wird man das Pamphlet der Verbände (mit Status eines Vereins) heranziehen, wenn nichts Besseres greifbar ist.
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Da beißt sich der Hund in den Schwanz. Gibt es keine oder zu wenige Regelung ist man sich selbst überlassen und hat keinen Anhaltspunkt wie man eine Tätigkeit, in diesem Fall das Bogenschießen, sicher gestalten kann. Ist das Pamphlet total erschöpfend, kleinteilig und ausführend geschrieben wird es als steif, unflexibel ohne Gestaltungsräume war genommen, das man häufig nicht in die Tat umsetzten kann, weil es so Praxisfremd ist. Ganz davon ab das immer aktuell zu halten und an die Zeit und Stand der Technik an zu passen. "Bürokratiewahnsinn" würden die Vereine schreien ... zu recht.

Macht man das nicht, kommen Argumente wie deine. Wer regelmäßig mit Gesetzen zu tun hat, dem ist das bekannt. Unser Rechtssystem nicht ist dafür ausgelegt, alles erschöpfend zu regulieren. Es gibt Maßgaben vor, die es einzuhalten gilt. Genauere Regellungen davon kommen dann aus Rechtsvorschriften, Richtlinien, Vorschriften etc. Details werden vor Ort geregelt, mit Firmenvorschriften, Erlassen oder Rundschreiben usw. Die Restlücken füllt die Rechtsprechung.

Die erwähnte VDE ist ein Verband. Die erwähnte DGUV ist eine Gesellschaft. Beides Organe die rechtsverbindliche Richtlinien und Vorschriften herausbringen die herangezogen werden.

Das ganze System wird von Menschen gelebt. Das bringt die unverständliche, seltsame, weltfremde und mitunter komische Komponente mit rein.

Ich geb' auch hier Landbub recht. Viel wird sich nicht ändern, neue Formulare für die Parcoursbegehung. Und alle +/-200km wird irgendwo eine Station leicht verändert. Ausdrucken, zwei Löcher rein, fertig. Oder wie sagt man in der bürgernahen Verwaltungssprache: lesen - lachen - lochen. Manchmal reicht das seiner Verantwortung nach zu kommen.

Mir geht's nicht um 5m Schießautobahnen, nicht um das verlinkte Regelwerk. Ich schreibe von Verantwortung. Mit Pfeil und Bogen durch den Parcours zu laufen, ohne Dach und Halle um die Scheiben, ohne Warnsignale, Rundumlichter und drei Schildern die einen Warnen und Verbieten. Das ist schön und das will ich nicht missen. Ich will ohne extra Koffer mit Schloß dran mein Sportgerät bewegen zu dürfen. Wir alle im Bogensport sind gut daran beraten die Verantwortung war zu nehmen, damit wir Freiheiten, die wir haben weiterhin auch leben zu können. Aus dem neuen Regelwerk sehe ich keine Einschränkung.

Mit genug "Besonderen" im Bogensport werden sich die besonderen Vorfälle erhöhen und das verlangt ab einem gewissen Punkt besondere Maßnahmen. Keiner will das.

clx
di, du, da ... neben


Online Landbub

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Die Frage ist für mich aber auch: Haftet der Verband, wenn sich herausstellt, dass die 15° auch nicht ausreichend waren, um einen Unfall zu verhindern?
Dann wird man sich sehr schnell darauf besinnen, dass man ja nur allgemeine Richtlinien herausgibt.

Dieser Absatz verhindert das wohl:
Da jeder Außenparcours an das Gelände angepasst werden muss, können grundsätzlich nur
allgemeingültige Sicherheitsregeln aufgestellt werden, die dann vor dem Wettkampf bzw. der
Inbetriebnahme durch einen Verantwortlichen (Schießsportleiter/Bogensportleiter) anhand der jeweils
gültigen Sportordnung und den speziellen Sicherheitsbestimmungen für den Außenparcours auf das
jeweilige Gelände abzustimmen sind


Das Bild im Anhang ist aus dem alten Dokument. Es ist tatsächlich älter, als es in DE den 3D Bogensport wettkampfmäßig gibt.
Die "Zone C: Unbedenklichkleitsbereich" ist gestrichen im neuen Papier. Man kann sich also nicht drauf berufen.
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