Archers Campfire

SICHERHEITSTECHNISCHE UND BAULICHE REGELN FÜR BOGENPLÄTZE


Offline Landbub

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Es gibt eine neue Version dieses Dokuments.

https://www.dsb.de/fileadmin/DSB.DE/PDF/PDF_2025/Sicherheitstechnische_Regeln_Bogen_2025-2.pdf

Da die Bögen nicht unter das WaffG fallen, gilt dieses Dokument als eine Art "Allgemein anerkannter Stand der Technik" wie im Handwerk. D.h., es wird zur juristischen Klärung bei Streitfällen herangezogen.
Weil das Thema "Schießautobahn" und "jagdliche Pflocksituationen" immer wieder kommt, nicht nur hier im Forum, habe ich diesen Absatz mit einem Juristen diskutiert:

"Der Sportler muss am Abschusspflock den Bogen ohne jede Behinderung ausziehen und spannen können; auf den ersten fünf Metern der Flugbahn dürfen sich keinerlei Hindernisse befinden."

Eine wichtige Aussage ist: man darf als Parcoursbetreiber / Wettkampfausrichter beim Schützen keine Intelligenz / Erfahrung voraussetzen. Das bedeutet: Kann ein naher Baum einen Pfeil in gefährlicher Art ablenken, darf der Abschussbereich nicht so gewählt werden, dass man diesen auch treffen könnte, wenn man "grob" in Richtung Ziel schießt. Diese Entscheidung darf man nicht dem Schützen überlassen. Also "muss er sich halt so hinstellen, dass er durch die Astgabel durchkommt". Oder "so hinknien, dass er unter dem liegenden Baum durchschießen kann". Beides geht keinesfalls.

Interessant ist aber, was passiert, wenn man solche Schußsituationen dennoch stellt. Gar nix - solange kein Schaden entsteht.
Wenn aber was passiert durch einen enstprechend abgelenkten Pfeil, der einen anderen Schützen trifft (selbst, wenn der da steht, wo er gar nicht stehen dürfte, also abseits vom Weg), haftet  der Parcoursbetreiber oder der Wettkampfausrichter. Bei Vereinen ist das dann der Vorstand.

Das ist wie beinahe immer eine Frage des Risikomangements. Wir halten es z.B. so, dass alle Vereinsmitglieder eine "Zwangsanweisung" in Sachen Sicherheit bekommen, diese unterschreiben und Gäste nicht erlaubt sind.

Dieser Text dient nur dazu, auf diese Probleme aufmerksam zu machen und für Verständnis zu werben, wenn Ausrichter hier die Autobahn anstatt dem Single-Trail aufstellen, zumal je nach Gelände Autobahnen durchaus ansprechend und fordernd sein können.








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Offline Absinth

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  • Einer trage des anderen Last...
Danke für den Hinweis und die Verlinkung.

Und bitte, bitte... Möge es doch niemand kommentieren und einfach nur hinnehmen... 😇



Offline roscho

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Ich schließe mich Absinths Meinung an und ich stehe bereit den Thread sofort zu schließen ;)

Das ist ein „offizielles“ DSB Dokument, jeder kann seine Meinung dazu haben darüber brauchen wir hier nicht zu diskutieren (weil es eh nichts ändert)

Bogenschiessen ist einfach, aber nicht leicht ;)

"Der intuitive Geist ist ein heiliges Geschenk,
und der rationale Verstand ein treuer Diener.
Wir haben eine Gesellschaft erschaffen,
die den Diener ehrt und das Geschenk vergessen hat."

* Albert Einstein


Offline Landbub

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Das ist ein „offizielles“ DSB Dokument

Auch DFBV und DBSV. Aber das ist gar nicht so wichtig. Viel wichtiger ist, dass es eben nur dieses gibt, d.h., im Zweifel wird es auch für komplett verbandslose Vereinsturniere als Maßstab verwendet.
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Offline Landbub

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Allerdings ist mir auch kein einziger Fall bekannt, wo ein Schaden basierend auf BogenSPORT entsprechend verhandelt worden wäre. Die Fälle, die den Weg in die Presse gefunden haben (Pfeil in Haus- oder Wildtier) hatten ihren Ursprung nicht im geregelten Bogensport.
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Offline Zersch

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Landbub. Könntest du bitte kurz sagen was sich in dem Dokument geändert hat zur vorigen Version?


Offline Landbub

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Landbub. Könntest du bitte kurz sagen was sich in dem Dokument geändert hat zur vorigen Version?

Alles - ist ist komplett anders. Schreib mir deine email adresse und ich kann dir das alte senden.
Die wesentlichen Abstände / Winkel etc. sind m.E. gleich geblieben.

Für mich der wichtigste Unterschied ist, dass 3D in der alten Version nicht stattgefunden hat. Daraus haben manche geschlossen, dass es für 3D gar nicht anwendbar ist.
Das neue gilt generell für "Outdoor im parcours" und damit ist auch der oben herausgestellte Absatz ganz klar auf 3D anwendbar. Davon gingen die meisten Parcoursbauer vermutlich aber eh aus.

die zweite für mich wichtige Neuerung ist, dass es den Unbedenklichkeitsbereich nicht mehr gibt. Man kann sich also nicht mehr darauf berufen, dass es ausserhalb des 30 Grad Winkels sicher ist.


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Offline kungsörn

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Es hat im Zweifelsfall keine rechtliche Konsequenz, wenn irgendjemand (Verein, Verband oder sonstige juristische Person) irgendwelche Regeln aufstellt
und das dann zum „Stand der Technik“ erklärt – wäre ja auch noch schöner.
Ob es im Streit- bzw. Schadensfall juristisch Beachtung findet, liegt im Ermessen der Richter (ggf. erwiesene grobe Fahrlässigkeit).
Das ist meine persönliche schmerzvolle Erfahrung aus dem Bereich „Stand der Technik“ bei Bauleistungen. >:(
Letztendlich ist ausschließlich der Verein für die Durchsetzung und ggf. Sanktionierung seiner Regeln verantwortlich.
Was ich von den Regeln halte, darf und will ich hier nicht schreiben.  :wtf:
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Suchte meinesgleichen, fand nur Sünder ohne Zügel
(In Extremo, "Sünder ohne Zügel")


Offline Landbub

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@kungsörn

Ich zitiere ein Beispiel (gedanklich... habs nur gesagt bekommen)

"Wenn du einen Weg ausschilderst, der durch den Gefahrensbereich geht und es kommt zu einem Schaden durch einen Fehlschuss, bist du als Betreiber dran. Das ist fahrlässig, evtl sogar grob fahrlässig. Ist der Weg nicht im Gefahrenbereich und hast du dich auch an die anderen Regeln gehalten hast (wie "freie Schussbahn"), wirst du ausser Ärger keine Konsequenzen haben."

Der Kamerad hats mit der VDE verglichen, weil einer in der Runde Elektrikermeister war. Der meinte, dass VDE kein Gesetz ist, aber es eben auch keine entsprechenden Gesetze gibt und sich Gerichte deshalb an die "nächstbesten" Regelwerke halten. Das ist bei Strominstallationen die VDE und deren Regeln werden von Versicherungen z.B. bei Bränden als Folge einer Hausinstallation auch immer als Grundlage verwendet.
« Letzte Änderung: Heute um 03:37:33 Nachmittag von Landbub »
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Offline Landbub

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Wie absurd das ganze teilweise ist, zeigen andere Infos, die nicht im obigen Dokument zu finden sind, aber lt. juristischem Rat zu befolgen sind, weil sonst Haftungsrisiko beim Betreiber.

Nur 2 Bespiele:

Ein Parcours ist entweder eine Sportstätte oder ein Erholungsgelände. Es ist nicht die "freie Wildbahn", wie z.B. Berge, auf die man wandert. Daraus ergeben sich folgende Themen:

1) Du haftest als Betreiber für fallendes Holz. Also Windbruch in den Bäumen. Ein Ast fällt runter und trifft jemanden. Betreiber haftet, wenn nicht "gerade jetzt" der Wind ist. Man müsste also nach jedem Wind durch den Wald gehen und die Bäume schütteln.

2) In einem Freizeitgelände müssen Wege gegen Absturz mit einem Geländer gesichert sein. Die trifft bei Parcours auf die oft zu findenden Stege über Bäche zu.. Jeder mag die, vor allem Kinder, wenn drunter das Wasser läuft. Aber! Wir sind hier nicht in den Bergen auf einem Wanderweg, sondern in einem Sport- oder Freizeitgelände. Und da müssen Stege beidseitig mit einem Geländer gesichert sein. Genauso, wenns irgendwo Stufen um Gelände gibt. Nur ein Seil mit ein paar reingeknoteten Schleifen zum festhalten, wenns steil bergauf / ab geht? Eine Schlauchleiter? - ja bist du wahnsinnig!

Was macht man dann? Helmpflicht auf dem Parcours? Von Station zu Station eingeklinkt am Seil wie im Klettersteig? Nein. Aber man muss darauf hinweisen. Merke "man darf keine Erfahrung voraussetzen"

Ein Absatz in den Parcoursregeln, in etwa: "Du befindest dich in der freien Natur. Da kann es vor allem nach Stürmen sein, dass gelegentlich Äste aus den Bäumen fallen. Die Wege sind Wanderpfade, bereite dich auf rutschige Untergründe und fehlende Absturzsicherungen vor. Auch Begegnungen mit Wildtieren sind nicht auszuschließen. Dieser Parcours befindet sich in einem Zecken-Gefahrengebiet."

Klingt komisch? Ist es auch. Aber bei uns scheinbar notwendig. Genauso, wie dass Mikrowellen nicht zum Trocken von Haustieren geeignet sind.
« Letzte Änderung: Heute um 04:10:59 Nachmittag von Landbub »
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Offline kungsörn

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Wenn da Wege (MTB-Trails, Wanderwege etc.) kreuzen oder im Schießbereich sind, ist das ein eigenes Thema.
Da ist ggf. eine Fahrlässigkeit des Betreibers im Spiel.

Wenn aber Autobahnschüsse und für LKWs freigeschnittene Pflöcke, als eine Voraussetzung für die allgemeine Sicherheit im Parcours herangezogen werden,
hab ich da persönlich ein Problem damit.

Ein Betreiber sollte doch einen sicheren Umgang mit dem Bogen voraussetzen können, wenn der Benutzer im Besitz eines solchen ist und diesen selbst mitbringt.
Letzteres schließt m.E. die Verantwortung für die Ausführung (oder das Bleibenlassen) und Ergebnis des Schusses mit ein.
Bei Inlinern oder Skateboards im Straßenverkehr und Halfpipes geht das doch auch.

Vor Ort ausgegebene Leihbögen an Einsteiger und Interessierte sind ein gesondertes Thema.
Die gehen aber auch i.d.R. nicht alleine durch den Parcours.
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Offline Landbub

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Ein Betreiber sollte doch einen sicheren Umgang mit dem Bogen voraussetzen können, wenn der Benutzer im Besitz eines solchen ist und diesen selbst mitbringt.

Weils auf die meisten zutrifft. Darum passiert ja auch nix. Man würde davon wissen, wenns anders wäre.
Allerdings ist deine Aussage oben dennoch falsch und der Grund, warum wir unsere Parcours nicht mehr öffentlich haben. Die umliegende Landwirdschaft hat Pfeile in Feldern gefunden, wo sie nicht sein konnten, weil es keinen Schuss in diese Richtung gab. Aus gutem Grund - Milchvieh-Wiese. Auch kein Drama, der Landwirt ist Bogenschütze und Vereinsmitglied und Verpächter eines Teils des Parcourswald. Ein Pfeil war sogar mit einer Jagdspitze ausgerüstet.
Dann haben wir Pfeile hoch in Bäumen gefunden. Da meinte dann jemand, er hätte gesehen, wie eine Gruppe Leute Getränkedosen geworfen hat und jemand willte sie mit dem Pfeil treffen. Obs so war? Keine Ahnung. Aber wie kommt ein Pfeil fernab jeglicher Schussbahn in einen Baum auf mindestens 5m Höhe?

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