Archers Campfire

Roven ?!? Was ? Wie ? Wo ?


Offline helmut10

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Schöne Abhandlung.

BowLaw, Du hast nur eines übersehen, der Bogen unterliegen  überhaupt nicht dem Waffengesetz.

- die Schusswaffe ist genau definiert und da ist eine unabdingbare Voraussetzung, dass das Geschoss durch einen Lauf getrieben wird.

- ein "tragbarer Gegenstand" ist der Bogen zwar, aber in der heutigen Zeit mit Sicherheit "seinem Wesen nach" nicht dazu bestimmt, die "Angriffs- oder Abwehrfähigkeit" von Menschen 
  herabzusetzen

- dass es sich beim Bogen nicht um "eine den Schusswaffen gleichgestellten Gegenstand" handelt, ist richtig, da es an der "Sperrvorrichtung" zur Speicherung der Energie mangelt.

- und eine "Hieb-  oder Stoßwaffe" ist der Bogen schon garnicht.
 
Da der Bogen nicht den waffenrechtlichen Vorschriften unterliegt,  gibt es auch keinerlei Einschränkungen zum Erwerb und Führen eines Bogens und zum Schießen (außerhalb von Schießstätten)


Gruß
Helmut
« Letzte Änderung: Mai 26, 2020, 08:14:58 Vormittag von helmut10 »


Offline Cayuga

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Schöne Abhandlung.

BowLaw, Du hast nur eines übersehen, der Bogen unterliegen  überhaupt nicht dem Waffengesetz.

- die Schusswaffe ist genau definiert und da ist eine unabdingbare Voraussetzung, dass das Geschoss durch einen Lauf getrieben wird.

Gruß
Helmut

 BowLaw hat doch geschrieben, dass es keine Waffe ist. Woher hast Du, dass der Lauf unabdingbare Voraussetzung ist??? Ich bitte um eine Quellenangabe.
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Offline helmut10

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§ 1 WaffG und dazu die "Anlage 1, Abschnitt 1.1 zu § 1 des WaffG.

Da ist genau definiert, was eine Schusswaffe ist.


Offline Cayuga

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Danke. Dann bitte aber auch Punkt 1.2 der Anlage 1 berücksichtigen, denn nicht nur Schusswaffen sind Waffen. Der Clou, warum ein Bogen (z.B. im Gegensatz zur Armbrust) keine Waffe im Sinne des WaffG ist, ist das Fehlen der Speicherung der Energie, so wie es BowLaw sehr schön und richtig erklärte hat.
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Offline BowLaw

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Vielen Dank insbesondere an helmut10 für deinen Post.
Es ist immer schlecht, wenn etwas unklar bleibt.
Cayuga hat bereits auf den Punkt 1.2. der Anlage 1 hingewiesen, die hier zu finden ist:

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1.html

Bei 1.2. wird ausgeführt:
"1.2
Gleichgestellte Gegenstände
Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände,
1.2.1
die zum Abschießen von Munition für die in Nummer 1.1 genannten Zwecke bestimmt sind,"

Über diese "Zwecke" braucht man auch nicht zu diskutieren, wenn der Gesetzgeber gemeint hätte, dass ein Bogen nicht für solche Zwecke "geeignet" wäre, dann hätte er nicht in der Anlage 2 (siehe mein obiger Text) den Bogen als Ausnahme herausgenommen.

Ich würde aber an dieser Stelle die Diskussion gerne beenden, da es in meinem Post ausschließlich um die Frage gehen sollte, weshalb Roven in Franken Bayern erlaubt ist.
Danke für das Verständnis dafür.


Offline TonyMontana

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Soweit ich weiss sind Pfeile nicht als Munition definiert, und unterliegen damit auch nicht etwaigen Pflichten für Munition.

Also ist ein Bogen nicht zum abschießen von Munition bestimmt, weil er Pfeile abschießt und keine Munition.

(WaffG Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3)


Anderes Thema:

Roving fasziniert mich. Ich habs aber noch nie gemacht, einfach weil ich Angst habe anzuecken, mit anderen Leuten (Wanderern) in Konflikt zu kommen, und ggf. dadurch ein schlechtes Licht auf den Spirt zu werfen.

Ich kenns aus dem eigenen Freundeskreis, dass viele Leute nicht verstehen, warum meine Bögen keine Waffen sein sollen und warum ich mit nem Bogenrucksack durch die Stadt laufen darf, wenn ich zum trainig gehe und danach vielleicht noch in ne Wirtschaft sitze. Selbst wenn ich in meinem Vereinsparcours bin und bei einigen Zielen mein Abschusspunkt von dem anliegenden Wanderweg einsehbar ist, bekomme ich manchmal sehr komische und verängstigte Blicke (Eigenwahrnehmung) von Wanderern. Wurde sogar mal angesprochen was ich da mache und ob ich das darf. Antwort war: "Das ist ein Vereinsgelände für Bogensport. Das hier ist abgesicher und ab dem Zaun hier zwischen uns ist das OK". War dann zwar in Ordnung, aber die Verunsicherung war spürbar.

Es gibt ja immer die Diskrepanz von "gesetzlich gesehen erlaubt" und "was ist die Wahrnehmung und das Gefühl der Mitmenschen".

Letztens war ich mit meiner Tochter im Wald grillen (regulärer Grillplatz) und ich war kurz davor ihren Kinderbogen mitzunehmen um ein bisschen Pfeile zu schiessen. Habs dann gelassen, einfach aus Angst stress für mich und für den Sport zu bekommen.

Wie ist denn eure allgemeine Erfahrung? Man trifft doch sicher hier und da auf andere Menschen? Wie reagieren die bei euch? Hattet ihr schon Probleme und Diskussionen?

« Letzte Änderung: April 22, 2026, 01:04:48 Nachmittag von TonyMontana »


Offline Bambus

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Ich kann mich nicht erinnern, in den 25 Jahren in denen ich Bögen schieße jemals schlechte Erfahrungen "im Freien" mit Passanten etc. gemacht zu haben.
Vielleicht fällt mir ja noch was ein...


Offline covertmicha

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Dem kann ich mich komplett Anschließen...

Seit den 90 er roven, die Passanten sind freundlich und interessiert, sogar der Jagdaufseher und Frau waren uns gewogen und angenehm entspannt!

Und Gott sei Dank habe ich noch einen Depot von Charlie Bier Freunds "crown Juwelen"...

Grüezi
Micha
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Black widows usw.

Mittelalterliche Weisheit
Wer die Wahrheit saget, bräucht en schnelle Pferd


Offline TonyMontana

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Das klingt gut. Wie gesagt, vielleicht ist meine Wahrnehmung auch ne falsche, oder die Leute in meiner Gegend sind besonders empfindlich.

Kommt vielleicht auch aus meinem Freundeskreis - die wissen natürlich das ich anständig bin und nix anstelle, aber eine Freundin hat echt mal Laut ausgesprochen, dass sies nicht verstehen kann, warum ich mit so einem "Mordwerkzeug" (sic!) durch die Stadt laufen darf, aber ein Taschenmesser auf dem Stadtfest verboten ist.

...und dann eben das eine Mal als mich der Wanderer angesprochen hat - wobei retrospektiv betrachtet das vielleicht garnicht so negativ konnotiert war wie ichs vielleicht empfunden habe.

Ich werds echt mal probieren, glaub ich. Wahrscheinlich aber erstmal in ständiger Angst erwischt zu werden :D



Offline Bambus

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... aber eine Freundin hat echt mal Laut ausgesprochen, dass sies nicht verstehen kann, warum ich mit so einem "Mordwerkzeug" (sic!) durch die Stadt laufen darf, aber ein Taschenmesser auf dem Stadtfest verboten ist.
...

Drück der "Dame"  :edit:  mal den entsprechenden Auszug aus dem Waffengesetz in die Hand und bitte sie, ihn sinnverstehend zu lesen   :bang:
Vielleicht fällt mir ja noch was ein...