Archers Campfire

Verein: Virtuelle Hauptversammlung


Offline Cayuga

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Ich stehe vor einem ähnlichen Problem. Bei meiner Recherche bin ich auf verschiedene Anbieter gestoßen, die separat von der JHV die Stimmenabgabe und -zählung machen. Googel doch einfach mal. Mit guten Referenzen habe ich zum Beispiel diesen hier gefunden:

https://www.vereins-abstimmung.de/#legally-secure

Bögen:
Langbogen Verus von DerBow 42# @ 31“
Langbogen Bodnik Super-Cayuga 44# @ 32“
Pfeile:
Fichte 11/32 mit Nocktaper auf 5/16 (selbstgebaut)


Offline Landbub

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Ich stehe vor einem ähnlichen Problem. Bei meiner Recherche bin ich auf verschiedene Anbieter gestoßen, die separat von der JHV die Stimmenabgabe und -zählung machen. Googel doch einfach mal. Mit guten Referenzen habe ich zum Beispiel diesen hier gefunden:

https://www.vereins-abstimmung.de/#legally-secure

Das da wurde vom BSSB genannt: https://votesup.eu/
Werds mir mal ansehen.
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Offline Landbub

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Doch, Zoom und Teams können genutzt werden, da die Bedenken des Datenschutzes den ungeregelten Transfer von Daten in nicht-GDPR Zonen (hier: USA) betreffen, nicht aber eine eventuelle Manipulation von Wahlergebnissen.

Das ist genau das Problem, da Microsoft und Zoom eben doch pbD in die USA weiterleiten, egal ob die Datenerfassung in einem RZ in der EU stattfindet.
Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.

Zoom braucht aber keine Eingabe von PI Daten. Es reicht der rumgesendete Link und als Namen kannst ja "Da Wurzelsepp" angeben. Man könnte jetzt - als Rechtfertigung für den eifrigen Datenschützer - natürlich die IP als personenbezogenes Datum sehen, was aber kein Argument ist, eine Abstimmung im Nachgang anzufechten. Die DSGVO konformen Alternativen sind leider keine, siehe nur die Schüler, wie die unter Big Blue Button leiden. Ich werde gelegentlich von deutschen Behörden und EU Agences engagiert, da ist man entweder noch bei der Telefonkonferenz stehengeblieben, oder man wird auch da zu einem Zoom-Meeting oder Teams eingeladen. Es scheint also vertretbar zu sein.
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Offline Cayuga

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Interessant wirds, wenn ein Mitglied sich weigert, aus obigen Gründen an der Sitzung teilzunehmen. Aber die würde ich dann in die Gruppe mit einsortieren, die keine Möglichkeit haben, Online teilzunehmen mangels Endgerät oder Internet. Und das erlaubt das Vereinsrecht derzeit als Corona Ausnahme, weil man sonst nie eine Versammlung anbieten könnte.


Erste Frage:
Kannst Du uns die Quelle für die Ausnahme sagen. Ich habe den Kenntnisstand, dass man allen Mitgliedern die Teilnahme ermöglichen muss. (Was aber auch telefonisch ginge, da bei Zoom und Co auch meist eine telefonische Einwahl geht). Aber jetzt kommt das Abstimmproblem, also

Zweite Frage:
Wie lasse ich telefonisch eingewählte Mitglieder abstimmen?
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Erste Frage:
Kannst Du uns die Quelle für die Ausnahme sagen. Ich habe den Kenntnisstand, dass man allen Mitgliedern die Teilnahme ermöglichen muss. (Was aber auch telefonisch ginge, da bei Zoom und Co auch meist eine telefonische Einwahl geht). Aber jetzt kommt das Abstimmproblem, also
Vom BSSB. Man muss es nur lange genug vorher ankündigen, dann ist es Aufgabe des Mitglieds, einen Weg der Teilnahme zu suchen. Es wurde verglichen mit der Situation "HV beim Gasthof XY, aber Mitglied Z findet keinen Parkplatz oder hat keine Möglichheit zu kommen, weil Auto defekt und ÖNV nicht vorhanden"


Zweite Frage:
Wie lasse ich telefonisch eingewählte Mitglieder abstimmen?
Sie müssen den Namen am Tel. sagen und für was sie wie abstimmen. Vorausgesetzt, es ist keine geheime Wahl.

Bedenke auch folgendes: WIe gehst Du bei einer Briefwahl mit ungültigen Stimmen um? Also flasch ausgefüllt oder welche ganz ohne Kreuzchen zu einem Abtimmungsthema? Es gibt sie also immer, diese Ausnahmen. Nur wie zählt man sie? Enthalten oder ungültig? Wenn das einen Unterschied macht, muss das vorher geklärt sein, aber mit "Verlusten" ist zu rechnen.
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Danke, Landbub!
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