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Bogenschießen => Allgemein => Thema gestartet von: Landbub am April 26, 2021, 02:57:15 Nachmittag

Titel: Verein: Virtuelle Hauptversammlung
Beitrag von: Landbub am April 26, 2021, 02:57:15 Nachmittag
Hallo - das Thema gabs schon mal, aber vielleicht haben sich inzwischen die Erfahrungen gemehrt...

Hat jemand sowas schon durchgeführt oder mitgemacht? Klar kann ich eine Zoom Konf für 200 Leute starten, aber wie stimmt man da ab? Nicht alle haben eine Kamera und viele kommen nicht damit zurecht, sich auf einer Voting Platform anzumelden, um hier "named users" zu haben.

Und wie schauts da rechtlich aus, wenn jemand sagt "sorry, kein Handy, kein PC"?
Titel: Re: Verein: Virtuelle Hauptversammlung
Beitrag von: sfs-archery am April 26, 2021, 03:28:18 Nachmittag
Ja, ich habe schon an so etwas mitgemacht.
Tool war webex. Da kann man auch Abstimmungen drin machen.
https://help.webex.com/de-de/n0pdj9x/Start-a-Poll-in-Cisco-Webex-Meetings
Titel: Re: Verein: Virtuelle Hauptversammlung
Beitrag von: sfs-archery am April 26, 2021, 03:34:13 Nachmittag
Und wie schauts da rechtlich aus, wenn jemand sagt "sorry, kein Handy, kein PC"?
Hilft dir das weiterß
https://www.vereinsrecht.de/neue-sonderregelungen-fuer-vereine.html
Kapitel: Stimmabgabe ohne Anwesenheit und vor der Mitgliederversammlung (§ 5 Absatz 2 Nummer 1)
Titel: Re: Verein: Virtuelle Hauptversammlung
Beitrag von: Waldgeist am April 26, 2021, 03:37:16 Nachmittag
Auch mit "Zoom" kein Problem. Die Stimmabgabe kann (optisch sichtbar für alle) per Aklamation oder schriftlich in einem Tool eingetragen werden, wobei die Auswertung der Stimmen anonymisiert als Ergebnis angezeigt wird. Habe ich sogar schon im
professionellen Wirtschaftsleben mehrfach mitgemacht.
Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die Satzung dies nicht ausdrücklich untersagt.
Titel: Re: Verein: Virtuelle Hauptversammlung
Beitrag von: Landbub am April 26, 2021, 03:50:46 Nachmittag
Das Problem mit Zoom, Teams, Chime, Webex etc ist, dass bei uns Familien Mitglied sind, wo mehrere Leute stimmberechtigt sind und gemeinsam vor dem einzigen PC sitzen. D.h., das normale "raise hand" geht nicht. Evtl. im Chat per Name eingetippt ... hmmm
Titel: Re: Verein: Virtuelle Hauptversammlung
Beitrag von: Waldgeist am April 26, 2021, 03:51:40 Nachmittag
Nachtrag.
Bei "Zoom" kannste auch über ein Festnetzttelefon teilnehmen.
Titel: Re: Verein: Virtuelle Hauptversammlung
Beitrag von: Waldgeist am April 26, 2021, 03:54:23 Nachmittag
@ Landbub: Ich habe es schon erlebt, dass alle Familienmitglieder (5 Personen) mit jeweils eigenem Gerät eingeloggt waren.
Titel: Re: Verein: Virtuelle Hauptversammlung
Beitrag von: nordstern am April 26, 2021, 04:38:13 Nachmittag
In vielen Bundesländern sind Mitgliederversammlungen erlaubt, auch in geschlossenen Räumen mit Abstand!

Bei reinen Videokonferenzen ist der Datenschutz einzuhalten, Teams, Zoom etc. können nicht legal genutzt werden. (Beschlüsse sind dann angreifbar)

Wir haben das mit ca. 20 Leuten testweise probiert, davon konnten 3 keine Verbindung aufbauen, bei 8 war die Internetanbindung dermaßen schlecht, dass diese selbst ohne Bild kaum zu verstehen waren.

Zum Abstimmen haben wir ein Tool parallel eingesetzt, ich glaube, nuudle war es.

Insgesamt ernüchternd, mit 200 Teilnehmern für uns nicht umsetzbar. Jetzt machen wir wahrscheinlich im Herbst eine Präsenzveranstaltung und je nach Lage dazu eine Videoübertragung für diejenigen, die nicht vor Ort sein wollen.
Titel: Re: Verein: Virtuelle Hauptversammlung
Beitrag von: Landbub am April 26, 2021, 04:38:59 Nachmittag
@ Landbub: Ich habe es schon erlebt, dass alle Familienmitglieder (5 Personen) mit jeweils eigenem Gerät eingeloggt waren.

wir haben noch ein paar wenige, die auch gerne den Vereinsbeitrag in bar bezahlen würden mangels Bankkonto ...  aber Corona gibt dem Vereinsrecht ein paar Freiheiten dergestalt, dass man eben nicht unbedingt alle abholen muss. Ich denke, man kann das tatsächlich sauber über Zoom machen. Aber nicht per "handheb", sondern per Chat, und den dann archivieren. Mal sehen, allen kann man es eh nicht recht machen
Titel: Re: Verein: Virtuelle Hauptversammlung
Beitrag von: Landbub am April 26, 2021, 04:40:06 Nachmittag
In vielen Bundesländern sind Mitgliederversammlungen erlaubt, auch in geschlossenen Räumen mit Abstand!

Definitiv nein, auch nicht open Air. Info kommt direkt vom LRA.
Titel: Re: Verein: Virtuelle Hauptversammlung
Beitrag von: Erbswurst am April 26, 2021, 04:43:45 Nachmittag
Bei solchen Versammlungen geht es ja meist nicht um knallharte Abstimmungen wie bei der Wahl zur Kanzlerkandidatur. Da sollte es eigentlich ausreichen, wenn die paar Gegenstimmen und Enthaltungen gezählt werden und das dürfte technisch kein Problem sein.
Titel: Re: Verein: Virtuelle Hauptversammlung
Beitrag von: nordstern am April 26, 2021, 04:57:28 Nachmittag
@landbub
dann ist das in deinem Bundesland so, bei uns in Niedersachen in der aktuellen VO §9 Abs. 2:

"(2) Öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie Parteien, Vereine, Initiativen und andere
ehrenamtliche Zusammenschlüsse dürfen, auch abweichend von § 2 Abs. 1, die durch
Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Sitzungen und Zusammenkünfte in geschlossenen
Räumen durchführen, wenn das Abstandsgebot nach § 2 Abs. 2 und 3 Nr. 1 eingehalten
wird. "

Und in Bremen:
"2a. im Rahmen von durch Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Sitzungen von
juristischen Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowie
nicht rechtsfähigen Vereinen, Initiativen und andere ehrenamtlichen
Zusammenschlüssen, soweit zwischen den teilnehmenden Personen ein
Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten wird; Absatz 2 Satz 2 bis 4
gelten entsprechend,"

Ist bei den Nordländern eigentlich immer gleich, findet man unter dem Punkt, wo es mit religiösen Regelungen losgeht.

Vielleicht hat Bayern ja eine Söder-VO.  ;)




Titel: Re: Verein: Virtuelle Hauptversammlung
Beitrag von: Landbub am April 26, 2021, 05:06:35 Nachmittag
Bei reinen Videokonferenzen ist der Datenschutz einzuhalten, Teams, Zoom etc. können nicht legal genutzt werden. (Beschlüsse sind dann angreifbar)

Doch, Zoom und Teams können genutzt werden, da die Bedenken des Datenschutzes den ungeregelten Transfer von Daten in nicht-GDPR Zonen (hier: USA) betreffen, nicht aber eine eventuelle Manipulation von Wahlergebnissen. Es gibt also keinen Grund, diese anzufechten
Interessant wirds, wenn ein Mitglied sich weigert, aus obigen Gründen an der Sitzung teilzunehmen. Aber die würde ich dann in die Gruppe mit einsortieren, die keine Möglichkeit haben, Online teilzunehmen mangels Endgerät oder Internet. Und das erlaubt das Vereinsrecht derzeit als Corona Ausnahme, weil man sonst nie eine Versammlung anbieten könnte.
Titel: Re: Verein: Virtuelle Hauptversammlung
Beitrag von: Landbub am April 26, 2021, 05:07:50 Nachmittag
@landbub
dann ist das in deinem Bundesland so,

ja klar, das ist in jedem Bundesland anders und sogar das LRA hat Möglichkeiten, hier zu entscheiden. Aber bei uns haben wir die höchte Instanz dazu gefragt, und die sagt eben "nö". Nicht mal aufm Fussballplatz.
Titel: Re: Verein: Virtuelle Hauptversammlung
Beitrag von: nordstern am April 26, 2021, 05:17:36 Nachmittag
Doch, Zoom und Teams können genutzt werden, da die Bedenken des Datenschutzes den ungeregelten Transfer von Daten in nicht-GDPR Zonen (hier: USA) betreffen, nicht aber eine eventuelle Manipulation von Wahlergebnissen.

Das ist genau das Problem, da Microsoft und Zoom eben doch pbD in die USA weiterleiten, egal ob die Datenerfassung in einem RZ in der EU stattfindet.
Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
Titel: Re: Verein: Virtuelle Hauptversammlung
Beitrag von: Cayuga am April 26, 2021, 06:29:14 Nachmittag
Ich stehe vor einem ähnlichen Problem. Bei meiner Recherche bin ich auf verschiedene Anbieter gestoßen, die separat von der JHV die Stimmenabgabe und -zählung machen. Googel doch einfach mal. Mit guten Referenzen habe ich zum Beispiel diesen hier gefunden:

https://www.vereins-abstimmung.de/#legally-secure

Titel: Re: Verein: Virtuelle Hauptversammlung
Beitrag von: Landbub am April 27, 2021, 12:23:45 Vormittag
Ich stehe vor einem ähnlichen Problem. Bei meiner Recherche bin ich auf verschiedene Anbieter gestoßen, die separat von der JHV die Stimmenabgabe und -zählung machen. Googel doch einfach mal. Mit guten Referenzen habe ich zum Beispiel diesen hier gefunden:

https://www.vereins-abstimmung.de/#legally-secure

Das da wurde vom BSSB genannt: https://votesup.eu/
Werds mir mal ansehen.
Titel: Re: Verein: Virtuelle Hauptversammlung
Beitrag von: Landbub am April 27, 2021, 12:32:03 Vormittag
Doch, Zoom und Teams können genutzt werden, da die Bedenken des Datenschutzes den ungeregelten Transfer von Daten in nicht-GDPR Zonen (hier: USA) betreffen, nicht aber eine eventuelle Manipulation von Wahlergebnissen.

Das ist genau das Problem, da Microsoft und Zoom eben doch pbD in die USA weiterleiten, egal ob die Datenerfassung in einem RZ in der EU stattfindet.
Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.

Zoom braucht aber keine Eingabe von PI Daten. Es reicht der rumgesendete Link und als Namen kannst ja "Da Wurzelsepp" angeben. Man könnte jetzt - als Rechtfertigung für den eifrigen Datenschützer - natürlich die IP als personenbezogenes Datum sehen, was aber kein Argument ist, eine Abstimmung im Nachgang anzufechten. Die DSGVO konformen Alternativen sind leider keine, siehe nur die Schüler, wie die unter Big Blue Button leiden. Ich werde gelegentlich von deutschen Behörden und EU Agences engagiert, da ist man entweder noch bei der Telefonkonferenz stehengeblieben, oder man wird auch da zu einem Zoom-Meeting oder Teams eingeladen. Es scheint also vertretbar zu sein.
Titel: Re: Verein: Virtuelle Hauptversammlung
Beitrag von: Cayuga am April 29, 2021, 02:11:53 Nachmittag
Interessant wirds, wenn ein Mitglied sich weigert, aus obigen Gründen an der Sitzung teilzunehmen. Aber die würde ich dann in die Gruppe mit einsortieren, die keine Möglichkeit haben, Online teilzunehmen mangels Endgerät oder Internet. Und das erlaubt das Vereinsrecht derzeit als Corona Ausnahme, weil man sonst nie eine Versammlung anbieten könnte.


Erste Frage:
Kannst Du uns die Quelle für die Ausnahme sagen. Ich habe den Kenntnisstand, dass man allen Mitgliedern die Teilnahme ermöglichen muss. (Was aber auch telefonisch ginge, da bei Zoom und Co auch meist eine telefonische Einwahl geht). Aber jetzt kommt das Abstimmproblem, also

Zweite Frage:
Wie lasse ich telefonisch eingewählte Mitglieder abstimmen?
Titel: Re: Verein: Virtuelle Hauptversammlung
Beitrag von: Landbub am April 29, 2021, 03:22:25 Nachmittag
Erste Frage:
Kannst Du uns die Quelle für die Ausnahme sagen. Ich habe den Kenntnisstand, dass man allen Mitgliedern die Teilnahme ermöglichen muss. (Was aber auch telefonisch ginge, da bei Zoom und Co auch meist eine telefonische Einwahl geht). Aber jetzt kommt das Abstimmproblem, also
Vom BSSB. Man muss es nur lange genug vorher ankündigen, dann ist es Aufgabe des Mitglieds, einen Weg der Teilnahme zu suchen. Es wurde verglichen mit der Situation "HV beim Gasthof XY, aber Mitglied Z findet keinen Parkplatz oder hat keine Möglichheit zu kommen, weil Auto defekt und ÖNV nicht vorhanden"


Zweite Frage:
Wie lasse ich telefonisch eingewählte Mitglieder abstimmen?
Sie müssen den Namen am Tel. sagen und für was sie wie abstimmen. Vorausgesetzt, es ist keine geheime Wahl.

Bedenke auch folgendes: WIe gehst Du bei einer Briefwahl mit ungültigen Stimmen um? Also flasch ausgefüllt oder welche ganz ohne Kreuzchen zu einem Abtimmungsthema? Es gibt sie also immer, diese Ausnahmen. Nur wie zählt man sie? Enthalten oder ungültig? Wenn das einen Unterschied macht, muss das vorher geklärt sein, aber mit "Verlusten" ist zu rechnen.
Titel: Re: Verein: Virtuelle Hauptversammlung
Beitrag von: Cayuga am April 29, 2021, 05:43:24 Nachmittag
Danke, Landbub!