Archers Campfire

Alles wieder zu?


Offline lakeshooter

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Die Frage ist also: macht man "vorsichtshalber" alles zu um auf der sicheren Seite zu sein obwohl es seitens der Pandemieeindämmung keinen Sinn macht oder versucht man den Sport aufrecht zu halten, macht sich da als Vorstand aber eventuell rechtlich angreifbar.

Diese Frage kann ich zumindest für mich klar beantworten und würde auch nichts anderes von anderen Vorstandsmitgliedern erwarten.
Ich würde mich als Vorstand niemals evtl. rechtlich angreifbar machen wegen einer 4-wöchigen Beschränkung!
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Offline Landbub

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Dies bedeutet, dass der Betrieb und die Nutzung unserer Schießstände – indoor wie outdoor sowie Disziplinen-übergreifend – nur zur Sportausübung mit jeweils zwei Personen (inklusive Standaufsicht/Trainer/Vereinsübungsleiter) am Schießstand zulässig sind."[/i]

Das ist so und gilt auch für den Schiesstand hier (und macht grad grosse Sorgen, wie man eine WBK verlängern soll, ohne die Chance zu schiessen)
Eine Bogenwiese fällt da aber nicht drunter, sie ist kein Schiesstand. Es sei denn, sie ist als solcher eingetragen, weil man z.B. Armbrüste erlaubt.
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Offline Landbub

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Die Frage ist also: macht man "vorsichtshalber" alles zu um auf der sicheren Seite zu sein obwohl es seitens der Pandemieeindämmung keinen Sinn macht oder versucht man den Sport aufrecht zu halten, macht sich da als Vorstand aber eventuell rechtlich angreifbar.

Diese Frage kann ich zumindest für mich klar beantworten und würde auch nichts anderes von anderen Vorstandsmitgliedern erwarten.
Ich würde mich als Vorstand niemals evtl. rechtlich angreifbar machen wegen einer 4-wöchigen Beschränkung!

Die kann man dann klar beantworten, wenn es klare Vorgaben gibt, was aber zumindest regional nicht der Fall ist und wie man hier im Thread sieht, werden verschiedene Infos auch ganz unterschiedlich interpretiert.
Das Mandat eines Vorstands ist schon auch, hier im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten den Bogensport aufrecht zu erhalten.
Die Leute hier, die dem BSSB angehören, habe sicher die Infos von Monika Verhaj gelesen, dass man trotz bzw. wegen der Absage der Gau / BM / LM auf Vereinsebene den Sport am Laufen halten soll. Genau das ist die Aufgabe eines Vereins bzw. von dessen Vorstand.
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Offline ED

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@ lakeshooter
Du hast nicht verstanden. Nicht der Verein oder Vorstand ist am Pranger. Es ist der Gesetzgeber mit seinen uneindeutigen Gesetzen,
wie Landbub schon schrieb. Wenn dies eindeutig wäre, würde hier niemand dies oder jenes schreiben.
Und wenn es nicht mehr weiter geht, oder jemand weiter weiß, dann schiebt man gerne die Vernunft und Meinung vor. Dann geht´s
erst los .....

Soweit ich es hier verstanden habe, soll es um Eindeutigkeit gehen. Was ist erlaubt, was nicht. Und nicht um individuelle positiven
oder negativen Vereinsregeln. Haben zwar Gültigkeit, sind aber nicht das Thema.
Beste Grüße

Norbert

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Offline lakeshooter

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Im Prinzip sind wir beide (@Landbub) uns ja einig. Ich habe ja geschrieben, dass es ein Abwägung von Für und Wider ist.
Und die evtl. gesetzliche Angreifbarkeit ist für mich für einen ehrenamtlich Tätigen ganz klar eine rote Linie, die ich von niemand erwarten würde wegen einer 4-wöchigen Beschränkung zu überschreiten. Diese Linie ist bei jedem natürlich wo anders, aber ich denke bei vielen eben an dieser Stelle.

@ED
Habe ich schon verstanden.
Klar wäre es schön und wünschenswert, wenn die Vorgaben eindeutig wären.
Sind sie aber leider nicht, da diese eben von Bundesland zu Bundesland anders sind und dann auch noch teils anders ausgelegt werden.
Ich kann aber auch nicht in dieser Zeit, wo täglich Veränderungen sind erwarten, dass eine Liste mit jeder noch so kleinen Sportart existiert oder gepflegt wird, welche Sportart XY was genau in welcher Variante machen darf und was nicht. Wünschenswert aber nicht machbar.
Da haben die Verwaltungen gerade ganz andere Probleme als sich um "Hans Maier mit seinem Bögelchen" ausgiebig zu beschäftigen.

Und diese "Unklarheit" muss ein Vorstand ggf. für sich klären, wenn er andernorts keine Antworten findet und dann sind wir wieder beim Thema, wer entscheidet und übernimmt die Verantwortung (rechtliche Angreifbarkeit) , ob ein Parcours etc offen bleibt oder nicht. Eben oft der Vorstand des betreibenden Vereins.

So hat halt jeder seine Ansicht, die genauso von den Meinungen anderer abweichen kann wie die Auslegung von Verordnungen :-)

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Offline Landbub

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Es sind mit dieser Pandemie leider viele Stellten überfordert. Darf man das von einem Vereinsvorstand noch erwarten (Ehrenamt) so gilt das aber bedauerlicherweise auch für die zuständigen Stellen in der lokalen Administration.
So wäre es nicht verwunderlich, wenn es jenet Person, die bei uns die Schließung aller Sportsätten angeordnet hat, gar nicht bewusst ist, dass es seitens des 8. BayIfSMV hier eine ganz klare Unterscheidung und eine Regelung zum Thema Individualsport gibt. Wegen Überlastung gibt es keine Gesprächsbereitschaft, dafür aber viele "save my butt" Ansagen.

Und das ist ärgerlich, denn die zuständigen Stellen hatten nun 5 Monate Zeit, das aus der ersten Welle gelernte umzusetzen, um es diesmal besser zu machen.

Wir sollten auch nicht davon ausgehen, dass es jetzt mal um 4 Wochen geht (wo das wetter eh schlecht sein wird), sondern der Lock down wird verlängert werden und ggf. immer wieder mal kommen. Wir tun also gut daran, klare Regeln einzufordern und wenn nicht da, dann welche vorzuschlagen. Was über die Verbände gemacht wird.
« Letzte Änderung: November 04, 2020, 02:59:35 Nachmittag von Landbub »
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Offline Waldgeist

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  • Nordlicht
" ...  die zuständigen Stellen in der lokalen Administration. ... "

Was dann wiederum dazu führt, dass die Gerichte zunehmend mit Eilanträgen überhäuft werden. Gilt nicht nur für Sportstätten; aber auch. Allerdings muss man natürlich die Entscheidungen, die durch die Vereinsvorstände getroffen worden akzeptieren.
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Offline Stringwistler

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    • Bestandssehnen vom Stringwistler unter.....
"Es findet kein Breiten- und Freizeitsport mehr auf Sportanlagen im Freien oder in gedeckten Anlangen (Hallen, Schießsportanlangen, etc) statt. [...]
Es ist möglich, im öffentlichen Raum, also auf Wegen, [...], im Wald oder in Parks, Individualsport zu betreiben [...]"

Da der Parcours eine Sportanlage im Freien ist, ergibt sich für mich, das der Parcours geschlossen werden muß. Ja, der Wald ist öffentlich zugänglich, ist aber Privatgelände. Wir sind als Verein haftbar, wenn sich nicht an die Regeln gehalten wird. Und glaub mir, wir würden den Parcours sehr gerne auf lassen, würde es wenigstens etwas Geld in die Vereinskasse spülen.

Ich muß gestehen, ich bin recht verwundert, wie oft wir fast schon angegegangen werden ( nicht hier, eher generell), das wir uns so entschieden haben. Als ob wir uns das so ausgesucht hätten und nur sperren, um die Gäste zu ärgern. Als ob es einen Anspruch darauf gibt, einen Parcours betreten zu dürfen und wir ihn gefälligst offen zu lassen haben, egal welche Konsequenzen es eventuell nach sich zieht.

Sorry, das hört sich schlimmer an, als es gemeint ist. Aber ich wurde in den letzten Tagen so oft gefragt, warum wir uns so entschieden haben, und man kann die Regeln doch anders auslegen. Und die Schützen sind doch anständig. Tja, nur wenn es doch zu einem Verstoß und zu einer Strafzahlung kommen sollte, stehen wir als Verein dann dumm da.

Gruß,
Doro

Ich wollte Dir in keinster Weiße was ankreiden oder Dich zu was überreden.
Ich dachte halt nur weil du den Text hier gepostet hast, willst du auch Meinungen dazu hören, wieso also auch nicht.
Ich les das halt anders wie du und wenn ihr geschlossen habt ist das zu akzeptieren und fertig.

Ich hab bei unserem Landratsamt auch angefragt und andere Antwort erhalten.
Bei uns ließt sich das allerdings auch auf der bay. Staatsregierungseite schon noch mal anders.
Servusla, Gruß Guidl...

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bald nen Spatz TD vom Chris😉
Stegmeyer TD- Hybrid 60"40lb@30"
Gravity Janus 17"ILF mit dito.
White Feather Lark 19"Junxing Pharos Hybr.63",
Jensbows Rayden 64"-38lb.3stripes-rubyred, 65"ILF-Amey XGS Ghosthand+Bosenbows doplCarbonFoamLBs


Offline rso

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Das mit der Kompetenz ist halt so ne Sache,
Bei uns hat die Gemeinde letzte Woche in vorauseilendem Übergehorsam die Schließung aller Sportstätten veranlaßt .... und dann ein oder Zwei Tage das Wort Sportstätte still und heimlich (richtigerweise) in Sporthallen geändert. Aber es wurde nicht mehr offen kommuniziert und das Kind ist schon in den Brunnen gefallen.

cu

Rainer


Offline BowLaw

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    • bogenanwalt.rocks
Also jetzt schreibe ich es doch.
Das alles sind Verwaltungsakte.
In der Regel ist das ein Bescheid - und wenn es kein Bescheid ist, dann muss man beantragen sich verbescheiden zu lassen (jedenfalls in Bayern).
Gegen einen solchen Bescheid kann man dann (je nach Land) Widerspruch erheben oder Klage einreichen verbunden mit dem Antrag auf einstweilige Anordnung.

Oder so ähnlich  :upsidedown:


Offline TheTTP

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Hab grade gehört, dass Neukirchen-Vluyn anscheinend wieder aufmachen darf. Da die eh nur Sonntags auf haben, war der Parcours damit faktisch gar nicht zu  :GoodJob:

Natürlich alles unter Berücksichtigung der Regelungen zum Individualsport im Lockdown-Light.


Offline Tomas

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Hessen hat die Regeln wieder gelockert, laut Landessportbund . Sport allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalt sind im Freien auch in Sportstätten wieder erlaubt.
Grüße Tomas
« Letzte Änderung: November 06, 2020, 02:04:03 Nachmittag von Tomas »



Offline Doro

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Ich wollte euch nur kurz mitteilen, das wir nun auch wieder aufmachen, nachdem vom Land Hessen die leichten Lockerungen bekannt gegeben wurden.

Hat aber auch nochmal etwas Überzeugungsarbeit im Vorstand gekostet.

Gruß,
Doro 
Keine Zeit Stöckchen zu werfen. Halte stattdessen den Parcours in Ordnung (SV1422 Usingen).


Offline tombowhunter

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Bogenparcour Kummersklinge darf auch wieder öffnen.
Haben heute von der Stadt Walldürn die Genehmigung erhalten. Bitte haltet euch an die ausgehängten Hygienevorschriften.
Gruß Thomas