Anfrage / Bitte um Klärung Diskrepanz DSB SpO und WA Rulebook
Thema: Blankbogen Tab
Sehr geehrte Damen und Herren,
es geht um die eindeutige Regelung oder Auslegung der vorhandenen Regeln zum Thema „Eigene Markierungen auf dem Blankbogen-Tab“.
In den einschlägigen Social Media Communities zu den Themenbereichen Blankbogen, WA 3D und WA Feldbogen treten immer wieder Anfragen nach der Regelkonformität von eigenen Markierungen auf Blankbogen Tabs auf und man stellt fest, dass die Kampfrichter auch in der 2025er Saison diese nicht einheitlich beurteilen. Folgende Fälle sind dokumentiert:
„Eigene Markierungen müssen…“
a) „… einfarbig, gleich lang und im gleichen Abstand sein“
b) „… einfarbig, in maximal 2 verschiedenen Längen und im gleichen Abstand sein“
c) „… einfarbig, in maximal 2 verschiedenen Längen und dürfen mit variablem
Abstand sein“
Die Sportordnung Stand 01.01.2025 des DSB schreibt in 6.2.2.3.6:
Fingerschutz/Ablasshilfe: [...] Markierungen oder Linien können direkt auf dem Tab hinzugefügt werden oder sich auf einem Klebestreifen befinden, der auf dem Tab angebracht ist. Diese Markierungen müssen in Bezug auf Größe, Form und Farbe einheitlich sein.
das wird teilweise so interpretiert, dass alle Striche gleich lang sein müssen.
Hinweis: der DSB hat dies bereits 2020 zu Klärung an die WA TK eingereicht und die Antwort bekommen, dass die Abstände zwischen den Strichen NICHT gleichmäßig sein müssen:
https://rulebook.worldarchery.sport/interpretations/?lang=EN&id=27“The German Shooting Sport and Archery Federation noted that the Technical Committee made a statement in an interpretation dated 5 July 2017 which could be understood as requiring that spacing between the lines/marks must be uniform. However, this was not the intent of the Technical Committee. In that interpretation, the Technical Committee only determined that a tab which had multiple lines of two different lengths is legal.“
Die WA schreibt in den Rulebooks in 22.3.8.1.
[…] Marks or lines may be added directly to the tab or on a tape placed on the face of the tab. These marks shall be uniform in size, shape and colour and may have up to two different lengths. Additional memoranda are not permitted.
Im WA Judging Newsletter Nummer 103, Dez. 2020 (Anhang 2) schreibt die WA
“As of this year (2020), the interpretation now applies to the athlete’s personal marks, allowing up to two lengths of lines. No more than two lengths of line are permitted. The current rule 22.3.8.1 and 11.4.8.1 regarding finger protection does not require uniform spacing between lines/marks.
Ich bitte hiermit um eine Klärung dieses Sachverhaltes.
Die einstimmige Meinung der Bogensportler in den entsprechenden Interessensgruppen ist, dass sich der DSB in der Sportordnung an die Rulebooks der WA halten soll und auch bei nationalen Wettkämpfen folgendes erlaubt sein soll:
„Eigene Markierungen müssen
• einfarbig,
• in maximal 2 verschiedenen Längen,
• dürfen in variablem Abstand aufgebracht sein
• und es dürfen keine weiteren Markierungen aufweisen.“
Und diese Regel dann auch an alle Kampfrichter kommuniziert wird.