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Bogenschießen => Allgemein => Thema gestartet von: Landbub am März 09, 2026, 11:09:32 Vormittag
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Es gibt eine neue Version dieses Dokuments.
https://www.dsb.de/fileadmin/DSB.DE/PDF/PDF_2025/Sicherheitstechnische_Regeln_Bogen_2025-2.pdf
Da die Bögen nicht unter das WaffG fallen, gilt dieses Dokument als eine Art "Allgemein anerkannter Stand der Technik" wie im Handwerk. D.h., es wird zur juristischen Klärung bei Streitfällen herangezogen.
Weil das Thema "Schießautobahn" und "jagdliche Pflocksituationen" immer wieder kommt, nicht nur hier im Forum, habe ich diesen Absatz mit einem Juristen diskutiert:
"Der Sportler muss am Abschusspflock den Bogen ohne jede Behinderung ausziehen und spannen können; auf den ersten fünf Metern der Flugbahn dürfen sich keinerlei Hindernisse befinden."
Eine wichtige Aussage ist: man darf als Parcoursbetreiber / Wettkampfausrichter beim Schützen keine Intelligenz / Erfahrung voraussetzen. Das bedeutet: Kann ein naher Baum einen Pfeil in gefährlicher Art ablenken, darf der Abschussbereich nicht so gewählt werden, dass man diesen auch treffen könnte, wenn man "grob" in Richtung Ziel schießt. Diese Entscheidung darf man nicht dem Schützen überlassen. Also "muss er sich halt so hinstellen, dass er durch die Astgabel durchkommt". Oder "so hinknien, dass er unter dem liegenden Baum durchschießen kann". Beides geht keinesfalls.
Interessant ist aber, was passiert, wenn man solche Schußsituationen dennoch stellt. Gar nix - solange kein Schaden entsteht.
Wenn aber was passiert durch einen enstprechend abgelenkten Pfeil, der einen anderen Schützen trifft (selbst, wenn der da steht, wo er gar nicht stehen dürfte, also abseits vom Weg), haftet der Parcoursbetreiber oder der Wettkampfausrichter. Bei Vereinen ist das dann der Vorstand.
Das ist wie beinahe immer eine Frage des Risikomangements. Wir halten es z.B. so, dass alle Vereinsmitglieder eine "Zwangsanweisung" in Sachen Sicherheit bekommen, diese unterschreiben und Gäste nicht erlaubt sind.
Dieser Text dient nur dazu, auf diese Probleme aufmerksam zu machen und für Verständnis zu werben, wenn Ausrichter hier die Autobahn anstatt dem Single-Trail aufstellen, zumal je nach Gelände Autobahnen durchaus ansprechend und fordernd sein können.
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Danke für den Hinweis und die Verlinkung.
Und bitte, bitte... Möge es doch niemand kommentieren und einfach nur hinnehmen... 😇
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Ich schließe mich Absinths Meinung an und ich stehe bereit den Thread sofort zu schließen ;)
Das ist ein „offizielles“ DSB Dokument, jeder kann seine Meinung dazu haben darüber brauchen wir hier nicht zu diskutieren (weil es eh nichts ändert)
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Das ist ein „offizielles“ DSB Dokument
Auch DFBV und DBSV. Aber das ist gar nicht so wichtig. Viel wichtiger ist, dass es eben nur dieses gibt, d.h., im Zweifel wird es auch für komplett verbandslose Vereinsturniere als Maßstab verwendet.
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Allerdings ist mir auch kein einziger Fall bekannt, wo ein Schaden basierend auf BogenSPORT entsprechend verhandelt worden wäre. Die Fälle, die den Weg in die Presse gefunden haben (Pfeil in Haus- oder Wildtier) hatten ihren Ursprung nicht im geregelten Bogensport.
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Landbub. Könntest du bitte kurz sagen was sich in dem Dokument geändert hat zur vorigen Version?
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Landbub. Könntest du bitte kurz sagen was sich in dem Dokument geändert hat zur vorigen Version?
Alles - ist ist komplett anders. Schreib mir deine email adresse und ich kann dir das alte senden.
Die wesentlichen Abstände / Winkel etc. sind m.E. gleich geblieben.
Für mich der wichtigste Unterschied ist, dass 3D in der alten Version nicht stattgefunden hat. Daraus haben manche geschlossen, dass es für 3D gar nicht anwendbar ist.
Das neue gilt generell für "Outdoor im parcours" und damit ist auch der oben herausgestellte Absatz ganz klar auf 3D anwendbar. Davon gingen die meisten Parcoursbauer vermutlich aber eh aus.
die zweite für mich wichtige Neuerung ist, dass es den Unbedenklichkeitsbereich nicht mehr gibt. Man kann sich also nicht mehr darauf berufen, dass es ausserhalb des 30 Grad Winkels sicher ist.
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Es hat im Zweifelsfall keine rechtliche Konsequenz, wenn irgendjemand (Verein, Verband oder sonstige juristische Person) irgendwelche Regeln aufstellt
und das dann zum „Stand der Technik“ erklärt – wäre ja auch noch schöner.
Ob es im Streit- bzw. Schadensfall juristisch Beachtung findet, liegt im Ermessen der Richter (ggf. erwiesene grobe Fahrlässigkeit).
Das ist meine persönliche schmerzvolle Erfahrung aus dem Bereich „Stand der Technik“ bei Bauleistungen. >:(
Letztendlich ist ausschließlich der Verein für die Durchsetzung und ggf. Sanktionierung seiner Regeln verantwortlich.
Was ich von den Regeln halte, darf und will ich hier nicht schreiben. :wtf:
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@kungsörn
Ich zitiere ein Beispiel (gedanklich... habs nur gesagt bekommen)
"Wenn du einen Weg ausschilderst, der durch den Gefahrensbereich geht und es kommt zu einem Schaden durch einen Fehlschuss, bist du als Betreiber dran. Das ist fahrlässig, evtl sogar grob fahrlässig. Ist der Weg nicht im Gefahrenbereich und hast du dich auch an die anderen Regeln gehalten hast (wie "freie Schussbahn"), wirst du ausser Ärger keine Konsequenzen haben."
Der Kamerad hats mit der VDE verglichen, weil einer in der Runde Elektrikermeister war. Der meinte, dass VDE kein Gesetz ist, aber es eben auch keine entsprechenden Gesetze gibt und sich Gerichte deshalb an die "nächstbesten" Regelwerke halten. Das ist bei Strominstallationen die VDE und deren Regeln werden von Versicherungen z.B. bei Bränden als Folge einer Hausinstallation auch immer als Grundlage verwendet.