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SICHERHEITSTECHNISCHE UND BAULICHE REGELN FÜR BOGENPLÄTZE


Offline kungsörn

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@LongJohn Volle Zustimmung. Die Richtlinie ist aus meiner persönlichen Sicht als auch aus meiner Sicht als Präsident des TBVD sehr gut. Sogar so gut, dass wir als TBVD uns hier hinter die anderen 3 Verbände stellen und die Richtlinie unterstützen. Ich habe mit den anderen Verbänden auch Kontakt aufgenommen und wir werden zukünftig im Arbeitskreis Sicherheit mitarbeiten. Bei dem von LongJohn angesprochenen Problem mit Wald und Holz NRW arbeiten DFBV, DBSV und TBVD auch schon zusammen. Es geht nicht um Verbandsmeierei sondern um Zusammenarbeit im Sinne des Bogensports.
Cayuga, du bist sicher, dass du bzw. der TBVD alle Punkte unterstützt?
Auch diesen Wortlaut:
„Der Sportler muss am Abschusspflock den Bogen ohne jede Behinderung ausziehen und spannen können; auf den ersten fünf Metern der Flugbahn dürfen sich keinerlei Hindernisse befinden“?
Wenn das so von Allen umgesetzt wird, sind echte 3D-Parcours in Deutschland Geschichte. Dann gibt’s wirklich nur noch Barebowschießen im Wald. :-[
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Offline cweg

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@LongJohn Volle Zustimmung. Die Richtlinie ist aus meiner persönlichen Sicht als auch aus meiner Sicht als Präsident des TBVD sehr gut. Sogar so gut, dass wir als TBVD uns hier hinter die anderen 3 Verbände stellen und die Richtlinie unterstützen. Ich habe mit den anderen Verbänden auch Kontakt aufgenommen und wir werden zukünftig im Arbeitskreis Sicherheit mitarbeiten. Bei dem von LongJohn angesprochenen Problem mit Wald und Holz NRW arbeiten DFBV, DBSV und TBVD auch schon zusammen. Es geht nicht um Verbandsmeierei sondern um Zusammenarbeit im Sinne des Bogensports.
Cayuga, du bist sicher, dass du bzw. der TBVD alle Punkte unterstützt?
Auch diesen Wortlaut:
„Der Sportler muss am Abschusspflock den Bogen ohne jede Behinderung ausziehen und spannen können; auf den ersten fünf Metern der Flugbahn dürfen sich keinerlei Hindernisse befinden“?
Wenn das so von Allen umgesetzt wird, sind echte 3D-Parcours in Deutschland Geschichte. Dann gibt’s wirklich nur noch Barebowschießen im Wald. :-[

OMG dann geh doch einfach ein paar Meter vor oder zurück, wo du Gestrüpp im Weg hast. Hauptsache du bleibst in der vorgesehenen, sicheren Linie zum Ziel. ;)

Sieh nicht immer alles so schwarz.
« Letzte Änderung: März 10, 2026, 05:24:38 Nachmittag von cweg »


Offline Cayuga

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@kungsörn Wie LongJohn auch schon schrieb, ist die Richtlinie nicht perfekt. Keine Frage, ich bin ein Freund von trickreich stellen. Meine Kollegen und ich achten bei der Parcoursabnahme aber stark auf den Aspekt Sicherheit. Darüber hinaus achten wir darauf, dass auch Schützen mit sehr langen Bögen (z.B. Primitivbogen) ihren Bogen ohne Behinderung ausziehen können, auch diejenigen die stark Kanten. Dies sind, seit ich verantwortlich bin, alles abzuhakende Punkte im Abnahmeprotokoll. Auch auf Linkshänder und schwache Bögen achten wir. Aber auch wir sind nicht perfekt. Und selbst wenn unsere Parcours „nur“ zu 95% der Sicherheitsrichtlinie entsprechen, ist es besser, als gar nichts zu haben. Und was ich auch nicht möchte sind x verschiedene Richtlinien. Manchmal ist weniger doch mehr.
Bögen:
Langbogen Verus von DerBow 42# @ 31“
Langbogen Bodnik Super-Cayuga 44# @ 32“
Pfeile:
Fichte 11/32 mit Nocktaper auf 5/16 (selbstgebaut)


Offline kungsörn

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@LongJohn Volle Zustimmung. Die Richtlinie ist aus meiner persönlichen Sicht als auch aus meiner Sicht als Präsident des TBVD sehr gut. Sogar so gut, dass wir als TBVD uns hier hinter die anderen 3 Verbände stellen und die Richtlinie unterstützen. Ich habe mit den anderen Verbänden auch Kontakt aufgenommen und wir werden zukünftig im Arbeitskreis Sicherheit mitarbeiten. Bei dem von LongJohn angesprochenen Problem mit Wald und Holz NRW arbeiten DFBV, DBSV und TBVD auch schon zusammen. Es geht nicht um Verbandsmeierei sondern um Zusammenarbeit im Sinne des Bogensports.
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„Der Sportler muss am Abschusspflock den Bogen ohne jede Behinderung ausziehen und spannen können; auf den ersten fünf Metern der Flugbahn dürfen sich keinerlei Hindernisse befinden“?
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OMG dann geh doch einfach ein paar Meter vor oder zurück, wo du Gestrüpp im Weg hast. Hauptsache du bleibst in der vorgesehenen, sicheren Linie zum Ziel. ;)

Sieh nicht immer alles so schwarz.
Hey, du hast Recht. Ich muss ja gar nicht vom Pflock schießen. Steht zumindest nirgendwo geschrieben. :bow:
Das relativiert natürlich alles und die Freude am Bogenschießen wird nicht ganz so kaputtgeregelt. :Achtung:
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Offline kungsörn

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@kungsörn Wie LongJohn auch schon schrieb, ist die Richtlinie nicht perfekt. Keine Frage, ich bin ein Freund von trickreich stellen. Meine Kollegen und ich achten bei der Parcoursabnahme aber stark auf den Aspekt Sicherheit. Darüber hinaus achten wir darauf, dass auch Schützen mit sehr langen Bögen (z.B. Primitivbogen) ihren Bogen ohne Behinderung ausziehen können, auch diejenigen die stark Kanten. Dies sind, seit ich verantwortlich bin, alles abzuhakende Punkte im Abnahmeprotokoll. Auch auf Linkshänder und schwache Bögen achten wir. Aber auch wir sind nicht perfekt. Und selbst wenn unsere Parcours „nur“ zu 95% der Sicherheitsrichtlinie entsprechen, ist es besser, als gar nichts zu haben. Und was ich auch nicht möchte sind x verschiedene Richtlinien. Manchmal ist weniger doch mehr.
Ich kann das doch verstehen und mich auch gut in die Lage von Verantwortlichen versetzen.
Bin aber trotzdem überzeugt davon, dass einige Details der Forderungen zumindest unglücklich formuliert sind, bisweilen sogar mutwillig.

Ein Backstop darf z.B. keinen Holzrahmen haben. Streng genommen, müsste man einen Backstop aus Holz mit einem Schaumstoff umrahmen
Ist z.B. der Pfeilfang hinter dem Ziel ein Erdwall oder Berghang, darf da nicht mal ein kleines Bäumchen wachsen.
Hier der Passus: „Das Scheibenmaterial und der Pfeilfang dürfen nicht mit einem Material abgedeckt oder verblendet sein (Blechhauben; Holzumbauten, etc.), welches einen Pfeil, der sein Ziel verfehlt, ablenken kann.“
Und nun stell dir vor, ein Gutachter oder Anwalt sieht sich Fotos weit verbreiteter Lamellendämpfer im Einschießbereich und Backstops eines durchschnittlichen Parcours an... :wtf:
Es gibt viel „muss“ und einige „sollte“ im Text. Über die juristischen Auswirkungen sollte man sich da auch im Klaren sein.

Was ist eigentlich, wenn jemand behauptet, dass er – was auch immer dann genau passiert ist – er seinen Jumi nicht frei ausziehen konnte?
Muss sich der Veranstalter dann mit einem vermeintlichen Regelverstoß seinerseits herumärgern?
Warum hat hier nicht der Schütze dafür Sorge zu tragen, dass er seinen Pfeil sicher in die vorgesehene Pfeilflugbahn befördert?

An der Stelle könnte z.B. stehen, dass der Betreiber natürliche oder künstliche Hindernisse vorsehen kann, welche durch den Schützen zu berücksichtigen sind.
Beispielsweise durch Anpassen der Schusshaltung oder (im Extremfall) durch Unterlassen.
Wenn ich zu Fett für den Hürdenlauf bin, kann ich nicht verlangen, das der Veranstalter die kürzt oder ganz absägt.
(Beschwerdeformular neben dem Pflock, Ausführliche Begründung Handschriftlich, auf Englisch, DIN A4 und in 2 Ausfertigungen. :Achtung:)

Warum will man unbedingt Autobahnschüsse per Dekret? Sicherheitsregeln könnte man auch anders gestalten, so man das denn wollte.
Nachtjall, ick hör dir tappsn...
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Online bowmanmane

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Man möchte meinen, Bogenschützen schießen sich reihenweie gegenseitig über den Haufen, wenn man hier mitliest.
Eher ist wohl das Gegenteil der Fall! Gibt es denn Kenntnis, über lebensgefährliche, gar tödliche oder auch nur sicherheitsrelevante Vorfälle?
Ich denke, jeder Verein oder Parcours betreibt in Bezug auf Sicherheit maximal möglichen Aufwand, um dieselbe zu gewährleisten.
Die kognitiv Befreiten erreichst Du eh nicht.
Wie beispielsweise bei uns wird wohl jeder Schütze auf einem Vereinsparcours eingewiesen, das läuft landauf, landab so.
Übrigens wurde vor Ort bereits vor 10 Jahren durch die zuständige Gemeinde ein Gutachten eingefordert und unsererseits, nach Begehung durch einen Berechtigten, auch vorgelegt.
Der Schrieb ist eine Empfehlung. Mehr nicht.
Einiges ist, wie bereits angemerkt, verbesserungswürdig oder zu überdenken.
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Online Waldgeist

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Naja, ganz so wie Du es beschreibst ist die Parcours-Welt nun doch nicht gebaut:
Es gibt (und es gab auch) so manchen insbesondere Vereins geführten Parcours, wo sich vor allem in der Beginnzeit Mängel offenbart haben. Klassiker sind Wege, die Schießbahnen kreuzen, unsichere Wege z.B. wg. fehlender Treppenstufen, Beton-
platten in der Fläche zum Ziel, die auf- bzw. abprallende Pfeile ablenken und sich als Gefahrenquelle weiter bewegen, Ziele, die
nahe an öffentlichen Wegen stehen, frei umher laufende Wuffis ...
Keine bewussten Nachlässigkeiten; aber dennoch Sicherheits gefährdene Problemstellen, wo der/die Betreiber nacharbeiten müssen (bzw. mussten).
« Letzte Änderung: Heute um 09:55:20 Vormittag von Waldgeist »
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Online bowmanmane

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Da geb ich Dir nur teilweise Recht. Jeder Parcoursbauer (ich auch, seit 12 Jahren!) und -betreiber lernt doch dazu.
Auch bei uns lagen anfangs Waschbetonplatten an den Geschossfangwällen, um dieselben zu überqueren. Nach kurzer Zeit durch eine Holztreppe ersetzt und seit mittlerweile drei Jahren durch eine Metallkonstruktion. Mir wäre nie eingefallen, ein Ziel in die Nähe zu stellen. Allerdings habe ich bei Schießsicherheit einen militärischen Hintergrund und das ist eine ganz andere Nummer.
Der allgemeine Trend ist, das drückt imho auch diese Empfehlung aus, den Akteur komplett aus der Verantwortung zu nehmen und dieselbe dem Betreiber anzulasten. Das funktioniert bei fliegender Materie nicht vollumfänglich.
Wegführung und Abschusspositionen sind immer ein Thema. Die meisten Tradis können mit breiten, geschotterten Wegen wenig anfangen, ebenso mit Zielen, die komplett freigeschnitten in der Landschaft stehen und dies obwohl der Bewuchs eine schöne Szene ermöglichen würde. Warum zu einer Feldscheibe eine drei Meter breite Schneise führen muss, welche die einst  "schöne Szene" für das nebenstehende 3D-Ziel entwertet, obwohl beide vor einem Backstop aus solidem Wehrmachtsbetont im Format 8 x 10 Meter stehen, erschließt sich mir nicht.
Auch die örtlichen Gegebenheiten kannste nur so gut wie möglich berücksichtigen. Steinige Gegenden, wie bei Guido oder Schloss Guteneck geben Dir eine andere Hausaufgabe, als der Pfeilfang am Monte Kaolino.
Wie schon geschrieben, eine Empfehlung, die sowohl oberflächlich als auch übergriffig ist.
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Offline Landbub

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Die meisten Tradis können mit breiten, geschotterten Wegen wenig anfangen,

Die sind auch nicht gefordert. Nur, dass die Wege klar gekennzeichnet sind, so dass die Regel "die Wege dürfen nicht verlassen werden" auch befolgt werden kann.

ebenso mit Zielen, die komplett freigeschnitten in der Landschaft stehen und dies obwohl der Bewuchs eine schöne Szene ermöglichen würde. Warum zu einer Feldscheibe eine drei Meter breite Schneise führen muss, welche die einst  "schöne Szene" für das nebenstehende 3D-Ziel entwertet, obwohl beide vor einem Backstop aus solidem Wehrmachtsbetont im Format 8 x 10 Meter stehen, erschließt sich mir nicht.

Diese Anforderung ergibt sich aus der geforderten Chancengleichheit. Bei 3D nach WA kalkuliert der Parcoursbauer grob 5m Höhe ein, wo kein Ast die FLugbahn kreuzen darf, damit Schützen mit langsamen Pfeilen und deshalb hoher ballistischer Kurve keinen Nachteil haben gegenüber solchen mit flacher Kurve. Stehen die Ziele weiter als WA, also bei den "breitensportlichen 54m" vom DFBV, ists noch höher.

Darum steht da: "Die Flugbahn der Pfeile zum Ziel muss frei sein von Bäumen, Sträuchern und Ästen"
« Letzte Änderung: Heute um 11:14:48 Vormittag von Landbub »
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Beherrscht du deinen Bogen oder beherrscht er dich? So findest du deine ideale Zugkraft: https://youtu.be/-8xkYqie5x8


Offline clx

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Das ist eine interessante Diskussion. Vielen Dank Landbub fürs teilen. Ich habe es unserem Vorstand weitergeleitet. Ist immer gut, wenn das bei den Verantwortlichen ankommt.

Beim Durchlesen habe ich den Eindruck, dass vom Ablauf eines juristischen Vorgangs ein paar Sachen vermengt oder durcheinandergebracht werden.

Zu aller erst muss es einen Vorfall gegen, der das Strafrecht betrifft. Ein Schießunfall mit Personenschaden würde dem entsprechen. Dann kommt die Schutzpolizei und leitet ein Ermittlungsverfahren ein. Das ist der Part mit Beweisen sichern und Aussagen aufnehmen. Wenn das Ermittlungsverfahren abgeschlossen (oder auch früher) ist geht es an die Staatsanwaltschaft die nach Strafrecht Anklage erhebt oder in begründeten Fällen nicht. In der Strafrechtsverhandlung wird dann eine über Befragungen zu Ergebnis des Ermittlungsverfahrens (Beweise und Aussagen etc.), eventuell Gutachten, eine Tatsachenfeststellung durchgeführt. Hier muss man seine Sicherheitsmaßnahmen schlüssig erklären und verteidigen können. Nach Abschuss des Verfahrens kommt eine Verurteilung die nach 14 Tagen rechtskräftig ist.

Nach den 14 Tagen ist der Verurteilte rechtskräftig schuldig. Dann kommen kommt das Zivilprozessverfahren in dem die Gläubiger des Vorfalls ihre Auslagen geltend machen können. Das wäre in der Regel die Feuerwehr, Polizei, Rettungskräfte, Kranken- und Pflegeversicherungen, Verunfallter mit seinen Schadensersatzansprüchen usw. Hier geht es nicht mehr um Schuld, das wurde im Strafgerichtsprozess rechtskräftig festgestellt. Falls es mehrere schuldhafte Personen gibt wird das in der Verteilung berücksichtigt.

Der 1. Vorstand trägt generell die Verantwortung. Da werden sie auf jeden Fall hingehen. Es gibt mehr Fragen zur Verantwortlichkeit zu klären. Gibt es jemand der für den Parcours, Platz oder Halle verantwortlich ist. Wer war zum Zeitpunkt des Unfalls dabei? Ein Trainer mit Schein der nicht gehandelt hat? Ein Schießsportleiter der nicht gehandelt hat? Erfahrene Schützen oder Vereinsmitglieder die nicht gehandelt haben? Haben sie eingegriffen und der Verursacher hat trotzdem die Handlung durchgeführt? Hat der Verunfallte sich richtig verhalten? Wie wurde das Ziel, an dem sich der Unfall ereignete gestellt? Entspricht es den dem Stand der Technik und dem Regelwerk(en)? Wenn nicht, wurden weitere Maßnahmen ergriffen um die Sicherheit zu gewährleisten? Ist das dokumentiert? Das ist ein Teil der ersten Frageschicht, die auf einen zukommt. Zu den Antworten wird weiter gefragt.

Das ist der grobe Ablauf. Egal was sich der Einzelne als Beispielvorfall vorstellt, es wird diesen juristischen Prozess im „Worst-Case-Fall“ durchlaufen. Details sind schwer, Schuldfragen noch um ein Vielfaches schwerer zu beantworten, da sich die Zusammensetzung eines Strafrechtlich zu verfolgendes Ereignis nicht genau bekannt ist. Auch nicht die einzelnen Verantwortlichkeiten dahinter. Und schon gar nicht die Menschen, die das auf die eine oder andere weiße betrifft.

Wie weit das rechtlich bindend ist beantwortet die Gesetzespyramide hinreichend, die neben Gesetzen auch Richtlinien, Vorschriften, Regelwerke, Rechtsvorschriften, Erlasse usw kennt und nennt. Der Hinweis auf die VDE ist sehr gut und mitunter auch sehr gut vergleichbar. In diesem Zusammenhang kann man auch die DGUV nennen. Das würde meiner Einschätzung nach ähnlich gut passen. Landbub hat das in seinem Eingangspost passend beschrieben. Man darf keine Gefahren aufgrund von Erfahrung oder Intelligenz ausschließen bei der Betrachtung einer Bogenschießsportanlage. Welche Rechtsform die erstellenden Verbände einnehmen habe ich nicht weiterverfolgt, wäre aber sicherlich interessant.

Es ist im Grunde wie immer. Bedenken und das Gefühl das einem Verantwortung beschert sollten einen nicht paralysieren, sie müssen einen zum Handeln bringen. Man muss handeln, wenn es um Sicherheit geht. Das muss dokumentiert sein. Dann hat man schon viel von seiner Verantwortung wahrgenommen.

Ob das jetzt eine Schießautobahn mit 5m Freiraum ist oder nicht spielt dabei überhaupt keine Rolle. Ob das einem Gefällt oder nicht spielt auch keine Rolle. Ob man das anders sieht oder war nimmt spielt keine Rolle. Falls es keinen Vorfall gibt, spielt das alles keine Rolle. Zu jeder Frage gibt es mehr Fragen. Tatsächlich wäre eine juristisch dokumentierte Verurteilung in diesem Zusammenhang sehr interessant zu lesen, falls sie nicht zu lange her ist.

clx
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Online bowmanmane

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Natürlich lernt der gesunde Mensch täglich dazu! Dennoch: Bist Du nicht schon mal über einen fremden Parcour geschlappt, wo Du dir gedacht hast "Naja, das kann man auch noch besser (sicherer) organisieren?" Ich erinnere mich an eine Anlage, die sogar gewerblich genutzt wurde, wo ich dem Betreiber (der sich überhaupt nicht auskennt) sagen musste, dass die derart viel Gefahrenpotenzial aufweist, dass er sie unbedingt von Grund auf umgestallten musste. Diagnose: Betriebsblindheit gepaart mit erheblicher Unkenntnis.

Mir geht es bei alledem auch immer um den sog. guten Ruf. Immer wieder werden Neustarter a.G. von irgendwelchem Hören-Sagen blockert.
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Offline Landbub

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Ich hab ja auch von Breite geschrieben und nicht von Höhe. Flugbahn und Ballistik sind mir durchaus geläufig.

Ja, aber dass diese gefordert wird. Daraus folgt, dass du ohne Weiteres keine Abschussposition bauen darfst, wo man nicht aufrecht stehen kann. Diese gibts aber oft, wo man im Knien oder Sitzen schießen muss. Ist ja auch witzig. Nur halt bei Wettkämpfen unfair.
Nachtrag: ich meine nicht die in der Höhe eingeschränkte Abschussposition, sondern dass irgendwo unterwegs ein Hindernis einem zwingt, eine tiefe Abschussposition einzunehmen.

Die Breite ergibt sich daraus, dass 2 Schützen gleichzeitig schießen. Da soll links oder rechts nicht benachteiligt sein.
« Letzte Änderung: Heute um 11:33:05 Vormittag von Landbub »
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Ich kenn nur den vom Vereinsinformationsdienst dokumentierten Fall von "Werner", der beim Scheibenschießen als Verantwortlicher angeschossen wurde.
https://vid.sid.de/2014/08/27/arag1/
Ansonsten sind nur Unfälle im Privat-/Freizeitbereich dokumentiert.

@Landbub: der erwähnte Schuss ist auf den ersten 40 Metern frei. Da können auch 10 Schützen nebeneinander schießen. Nur auf den letzten fünf Metern hatte sich der Schusskanal verengt. Nur ein Beispiel.
"Kniend" hatte ich bei jeder Bezirksmeisterschaft eingebaut, weil's im Regelwerk stand. Der Trainer CL hat das mit dem olyRC jeweils auf Durchführbarkeit für mich getestet..
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Ich kenn nur den vom Vereinsinformationsdienst dokumentierten Fall von "Werner", der beim Scheibenschießen als Verantwortlicher angeschossen wurde.
https://vid.sid.de/2014/08/27/arag1/
Ansonsten sind nur Unfälle im Privat-/Freizeitbereich dokumentiert.

Danke. Da haben viele Menschen viel Glück gehabt.
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