Ich mach jetzt mal meinen ersten Doppelpost.
Ich bin für einen komplett neuen Beitrag, wobei ich mich erinnern kann, die gesetzliche Grundlage für das Betreten von Wiesen, Wald und Feld im Forum schon mehrfach erklärt, verlinkt und gepostet zu haben.
Wenigstens für Baden-Württemberg, weil ich da wohne.
Es ist das absolute Basiswissen um sich mit dem Bogen, dem Hund, dem Bike, usw. bei uns in der Natur aufzuhalten.
Zum Einen um seiner Leidenschaft ungestört nachzugehen, und zum Anderen um seine Passion nicht in Verruf zu bringen.
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