Archers Campfire

Training im Garten, Sicherheit und Rechtliches


Offline Waldgeist

  • Meister Feuerholznachleger
  • *****
    • Beiträge: 4724
  • Nordlicht
Na dann, wenn die Sicherneitsvoraussetzungen nicht gegeben bzw. verletzt sind.
Da könnten sich durchaus Ansatzpunkte für eine Untersagung ergeben.
„Jeder Mensch kann irren, nur Dummköpfe verharren im Irrtum!“
Cicero


Offline roscho

  • Administrator
  • Meister Feuerholznachleger
  • *****
    • Beiträge: 7685
Na dann, wenn die Sicherneitsvoraussetzungen nicht gegeben bzw. verletzt sind.
Da könnten sich durchaus Ansatzpunkte für eine Untersagung ergeben.

Logo !

"Sie müssen allerdings aufpassen, dass die Pfeile nicht auf dem Grundstück des Nachbarn landen und dort Mensch, Tier oder Gegenstände verletzen oder beschädigen. Ansonsten haften Sie laut § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches für den entstandenen Schaden."

Bogenschiessen ist einfach, aber nicht leicht ;)

"Der intuitive Geist ist ein heiliges Geschenk,
und der rationale Verstand ein treuer Diener.
Wir haben eine Gesellschaft erschaffen,
die den Diener ehrt und das Geschenk vergessen hat."

* Albert Einstein


Offline aged younger

  • Feuerholznachleger
  • *****
    • Beiträge: 1008
  • FYL - Das Leben ist schön
Vergesst doch mal die Schießstand Richtlinien, die zieht Ihr doch bei Minigolf, Federball und Co auch nicht aus der Schublade...


Offline roscho

  • Administrator
  • Meister Feuerholznachleger
  • *****
    • Beiträge: 7685
https://www.dsb.de/fileadmin/dsb/migration_assets/sicherheitstechnische_regeln.pdf

Zitat:
"Eine waffenrechtliche Erlaubnis zum Betreiben einer Schießstätte nach § 27 Abs. 1 WaffG ist nur
dann erforderlich, wenn auf ortsfesten oder ortsveränderlichen Anlagen mit Schusswaffen im
waffenrechtlichen Sinne geschossen werden soll. Da es sich beim Bogen um keine Schusswaffe
nach dem WaffG handelt, stellen Bogenplätze auch keine genehmigungspflichtige Schießstätten
dar. Sie bedürfen somit keiner waffenrechtlichen Betriebserlaubnis"


Weiter:

Zitat
Schießt z.B. jemand mit dem Bogen in seinem Garten und gefährdet konkret bzw. unmittelbar - nachweislich aufgefundener Pfeile - seine Nachbarn, so kann im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr
die Vollzugspolizei (z.B. nach Art. 2 Abs. 1 Bayer. Polizeiaufgabengesetz) einschreiten. Die Gefahrenabwehr handelt von der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zum Vermeiden von Gefahren,
die durch Personen oder Sachen ausgehen, und zur Reduzierung einer Gefährdung. Grundsätzlich ist
noch anzumerken, dass vor einem Schießen mit Bogen im häuslichen Garten o.ä. zuvor das Einverständnis der anliegenden Nachbarn eingeholt werden sollte, um spätere Zwistigkeiten zu vermeiden
Bogenschiessen ist einfach, aber nicht leicht ;)

"Der intuitive Geist ist ein heiliges Geschenk,
und der rationale Verstand ein treuer Diener.
Wir haben eine Gesellschaft erschaffen,
die den Diener ehrt und das Geschenk vergessen hat."

* Albert Einstein


Offline HobinRood

  • Pfeil und Bogen - kenn ich
  • ***
    • Beiträge: 206
Zitat
Sie bedürfen somit keiner waffenrechtlichen Betriebserlaubnis

Die Zitate insbesondere auch das nachgereichte geben es richtig wieder. Ja, man braucht für einen Bogenschießplatz keine "waffenrechtliche" Genehmigung.
Aber aus anderen Gründen hat man für einen offenen Bogenschißeplatz natürlich mit Bauamt, Umweltamt, Ordnungamt etc zu tun.

Hier geht es aber nicht um einen "offenen Bogenschießplatz", es sei denn der Garten wird für die Allgemeinheit geöffnet oder als Vereinsschießplatz genutzt, was ja wohl nicht der Fall ist.  Das private Schießen im Garten ist grundsätzlich erst einmal genehmigungsfrei.

Allerdings können die Ordnungsbehörden im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr einschreiten. Sprich: Verlassen gefährliche Pfeile oder andere "Emissionen" das Grundstück, können Ordnungsbehörden nach den jewiligen Landesgesetzen zur allgemeinen Gefahrenabwehr sehr wohl einschreiten.

Aber dafür gibt es hier ja bisher keinen Anlass. Bei dem geringen Zugewicht sind Abraller bis auf das hint er dem Schützen liegende Grundstück wohl ausgeschlossen. Ohne Anhaltspunkte dürfte hier kein Anlass für ein Einschreiten von Ordnungsbehörden vorleigen.

Wie andere schon angedeutet haben: Das Problem ist kein rechltiches Problem, sondern ein Nachbarschaftliches. Die Idee mit dem Kuchen finde ich ganz gut! ;)
Bögen:
Bodnik BigBear 64" & Mohawk Chief Hybrid 62", 35#
English Long Bow, 190cm, 40#
Ex: Falco Saga (Hybrid) 65" 37#
Ex: Falco Epos (Hybrid) 62" 37#
Ex: Bodnik Mohawk (Chief) Recurve 62", 30#/35#
Ex: Samick Lightning Recurve 60“, 35#
Ex: Bearpaw Hard Hunter Deluxe Recurve 60“, 25#/35#


Offline stöckchenschubser

  • Feuerholznachleger
  • *****
    • Beiträge: 1270
  • Widerstand ist zwecklos.
Der Nachbar kann sich maximal wegen Lärmemissionen beschweren, aber selbst das wäre eher wenig von Erfolg gekrönt.
So dürftest du sogar mit nem Luftgewehr schießen in deinem Garten.


Offline Ulrich

  • Erfahrener
  • ****
    • Beiträge: 443
Hoffe, du hast im Garten keine Steine herumliegen. Die sind potentiell gefährlich. In Südafrika haben Archäologen faustgrosse perfekt gerundete Steine als Jagdwaffe interpretiert und mit Wurfversuchen bestätigt: Man kann damit auf 25m eine Antilope erlegen.
Wie immer gilt hier: dies ist der neuste Stand des Irrtums


Offline Thom

  • Pfeil und Bogen - kenn ich
  • ***
    • Beiträge: 105
Würde es vielleicht die Situation entschärfen:

Auch wenn Du in Deinem Garten Sport betreiben darfst.
Dein Gehirn ist vielleicht jetzt auch nicht mehr frei wegen der Bedenken.


Wenn Du in Deinen eigenen Garten mit Gummiblunt Spitzen schiessen würdest.


Nichtwissende sehen nur die Pfeilspitze und die Gefahr, oder denken Du willst
Dich bewaffnen.

Ziel wäre dann nicht mehr die statische Scheibe.

Ziel:
2 Aufstellböcke oder 2 Stühle / Brett drüber legen /  fixieren
Darauf z.Bsp. die 3d Ziel Dosen oder Müllermilchdosen Quietscheentchen Kartonziele Latex Hundespielzeug Plastikflaschen usw.
Alter Reifen oder Dir sogar Umklappziele erstellen würdest.

Das würde den Gedanken der Gefahr durch die Spitze nehmen
noch mehr Spielsporteffekt erzeugen.

Für Dich bleibt der Lerneffekt aber ähnlich.
Und Du hättest mehr Abwechslung im eigenen Garten!

Backstopp dahinter sollte auch hier sein als Wand und Pfeilschonung!

Oder Bodenziele morscher Stamm mit eingehängten Blatt oder Spassziel auf Stamm.

Mit  Gummispitzen ist wahrscheinlich viel Wind aus allen Richtungen genommen.

Der Nachbarin könnte man die Gummispitzen zeigen. Kaffee Kuchen dazu.

Ich hab bei mir mal kurzfristig z.Bsp  auf FluFlu umgestellt
damit der Pfeil definitiv in gerade Linie, nicht weit über 30 Meter fliegt.

Grüße Thom



Viele Grüße Thomas
DerBow Victor 40#
Jens Rayden 36# 40#
Juro Landbogen 32#, Bodnik Longbow 40#


Offline roscho

  • Administrator
  • Meister Feuerholznachleger
  • *****
    • Beiträge: 7685
Da bin ich ganz bei Thom !
Whitebow Blunts können richtig Spaß machen - und die Möglichkeiten für Ziele sind praktisch unbegrenzt.
Bogenschiessen ist einfach, aber nicht leicht ;)

"Der intuitive Geist ist ein heiliges Geschenk,
und der rationale Verstand ein treuer Diener.
Wir haben eine Gesellschaft erschaffen,
die den Diener ehrt und das Geschenk vergessen hat."

* Albert Einstein


Offline Ulrich

  • Erfahrener
  • ****
    • Beiträge: 443

Da bin ich ganz bei Thom !
Whitebow Blunts können richtig Spaß machen - und die Möglichkeiten für Ziele sind praktisch unbegrenzt.

"Die Bedenken Dritter in Bezug auf Wilderei, auftredendes Gefahrenpotential und  unkontrolliertem Pfeilflug sind keine treffenden Argumente mehr. Der Blunt als Pfeilspitze mit dem Stopper und einem Funshooter als Bogen stellen ein reines Sportgerät dar."

Wenn das das Ordnungsamt nicht überzeugt, dann weiss ich gar nichts mehr  :Achtung:
Wie immer gilt hier: dies ist der neuste Stand des Irrtums


Offline Landbub

  • Meister Feuerholznachleger
  • *****
    • Beiträge: 2994
Die Frage ist aber, kann mir das  Ordnungsamt
mit meinen Gegebenheiten das Schießen
im Garten untersagen?

Nein. Und auch kein anderes Amt.
Voraussetzung: Pfeile verlassen nicht deinen Grund, auch nicht durch technische Schäden (Loop gerissen) oder Querschläger.
Abonniert bitte https://www.youtube.com/@ArcheryGirls
Das motiviert meine Jugendgruppe ganz enorm, hier weitere Videos zu produzieren.


Offline Uller

  • Meister Feuerholznachleger
  • *****
    • Beiträge: 2312
  • hunting the X
@lalaisap

Auf keinen Fall aufhören zu trainieren !  Eher häufiger !

Sonst denkt die Nachbarin noch, sie wäre im Recht.....

 :bow: :bow: :bow:

Und bei weiteren Fragen über den Zaun......zur Antwort ausschließlich dadaistische Gedichte rezitieren....



Offline lalaisap

  • Erfahrener
  • ****
    • Beiträge: 382
So, gestern war ich noch etwas aktiv .
Zumindest hat sie gelogen, ihre Behauptung sie
würde zufällig den Vorstend des Vereins  kennen
stimmt nicht. Da hat sie gelogen.

Sie hat ihn zwar angerufen, aber
die Aussage mit"Aufsichtsperson"hat er
nicht gemacht.
"Fangnetz" schon, aber nicht als
verpflichtend.

Jedenfalls schieße ich bei schönem Wetter wie
immer beim Bauern, der ja nur 3-4  Min. entfernt ist.

Wenn´s Wetter ned so toll ist schieße ich weiter im
Garten, u.U mit Blunts, aber das überlege ich mir noch.

Danke euch für die wirklich hilfreichen Beiträge zur Rechtslage ! :youRock:


Online Kedde

  • Meister Feuerholznachleger
  • *****
    • Beiträge: 3970
  • Bowhunter
Ich habe Jahrelang im Garten geschossen und meine Nachbarn waren eher interessiert neugierig als ablehnend.
Hätte ich solch einen Nachbarn gehabt wie Du der mich bewusst anlügt hätte ich jedes-mal wenn ich im Garten geschossen hätte in Blickrichtung zum Nachbarn ein grosses Bild vom Pinocchio aufgestellt.
Ich kann es nicht verhindern das ich Älter werde, aber ich kann verhindern das ich mich dabei langweile.
Es ist besser, zu genießen und zu bereuen, als zu bereuen das man nicht genossen hat.
Kedde`s Bogenblog
 https://www.youtube.com/channel/UCzKiLfM9YzkdHIVHOU6d-Dw


Offline vielevielegoldene

  • Oh ein Pfeil
  • **
    • Beiträge: 56
----> Hier geht es aber nicht um einen "offenen Bogenschießplatz"

Den Beamten möchte ich sehen, der trotz Warnungen der Nachbarn, ganz gleich, WO sie wohnen,  sein Einverständnis gibt, dass einer im Ort Pfeile schießt, die versehentlich zu hoch geschossen 100 m weit auf Dackel und Frauchen fliegen ...

Die Hauptaufgabe eines Beamten ist Gar-Nichts-Tun, Ausreden finden, um nichts zu tun oder etwas zu unterbinden, was man ihm ankreiden könnte. Solange ein Nachbar sich beschwert, war es das ... manchmal gut wie bei ewiger Nachtruhestörung, manchmal Diskussionsstoff, manchmal quatschig. Wissen wir, wie gewissenhaft der Fragensteller ist ? (Kumpel, "darf ich auch mal", Pfeil 100 m weit über das Haus ...)

Hier in Ortsnähe, jedoch in der Peripherie ohne Menschen erhielt so ein Sportler ein Bußgeld für öff Schießen. Beschwerde wahrsch vom Dackelmann, so MUSSTE der Polizist handeln. Andere schießen regelmä im Park und die Polizei sieht ohne Beschwerde keinen Anlass ... so ist die Welt.