Archers Campfire

Alles wieder zu?


Offline Ischowida

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Ich denke, dass es vom jeweiligen Bundesland abhängig ist, was als Schießstätte gilt.
Wir haben in Bayern Beauftragte Personen bei uns kommen die vom Landratsamt), die Schießstätten begutachten und durch deren Beschau diese genehmigen oder Umbauten veranlassen.
Da wir einen  Bogen Schießplatz haben, bei dem auch Biathlon mit KK geschossen werden darf/kann, wird der Platz alle paar Jahre begutachtet.
Nun zum Parcours.
Wir haben einen Parcoursbeauftragten, der mindestens 1 mal je Monat den Parcours auf sicherheitsrelevante Aspekte überprüft und dieses dokumentiert.
Ob das gesetzlich für einen Bogenparcours vorgeschrieben ist, weiß niemand hier im Verein so genau, wir machen es eben.
Schon aus Versicherungsgründen machen wir es so.
Ein Staatsanwalt wird sicher eine Dokumentation der Parcourssicherheit nach entstandenen Personenschäden verlangen.
Wie machen eigendlich andere Parcoursbetreiber das mit Versicherungen, Parcoursdokumentation und Haftungen?
Würde mich am Rande interessieren, weil man sich da viel Arbeit sparen kann.


Offline Stringwistler

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  • Der Bogen schießt... aber die Sehne trifft...
    • Bestandssehnen vom Stringwistler unter.....

Genau das ist eben auch nicht richtig.
Mit Armbrust hat das noch weniger zu tun, die darf ich auch zu Hause auf der Wiese schießen, oder wenn zugelassen auch auf dem Parcours.

Da bist du aber falsch informiert.
Armbrüste speichern die Energie.
Die darfst schon lange nicht mehr einfach auf deinem Gartengrundstück betreiben, außer du kannst garantieren daß der Pfeil nie das Grundstück verlassen KANN... und das ist nie möglich... außer du schießt in die Garage hinein, oder so.  :upsidedown:
Aber eigentlich gehört das auch nicht hierher, also zurück...  :ontopic:

@Ischowida,

auch das mit der Parcoursicherheit sollte in einem eigenen Thread diskutiert werden.
« Letzte Änderung: November 01, 2020, 08:52:03 Vormittag von Stringwistler »
Servusla, Gruß Guidl...

https://stringwistler.blogspot.de/

bald nen Spatz TD vom Chris😉
Stegmeyer TD- Hybrid 60"40lb@30"
Gravity Janus 17"ILF mit dito.
White Feather Lark 19"Junxing Pharos Hybr.63",
Jensbows Rayden 64"-38lb.3stripes-rubyred, 65"ILF-Amey XGS Ghosthand+Bosenbows doplCarbonFoamLBs


Offline Cayuga

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Überprüfung des Parcours in regelmäßigen Abständen und vor allem die Dokumentation ist sehr vorbildlich und professionell. Die Erfahrungen in anderen Lebensbereichen zeigen immer wieder, dass, wenn es ernst wird gute Dokumentationen hilfreich sind.
Bögen:
Langbogen Verus von DerBow 42# @ 31“
Langbogen Bodnik Super-Cayuga 44# @ 32“
Pfeile:
Fichte 11/32 mit Nocktaper auf 5/16 (selbstgebaut)


Offline Greenie

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Leider sind auch unsere beiden Schützenvereine geschlossen worden, inkl. Bogenplatz. Jetzt habe ich mir die aktuellen Beschlüsse vom 29.10. in Hessen angeschaut. In der aktuellen Verordnung in Hessen ist es folgendermaßen geregelt:

————————————————
Freizeit, Kultur und Sport
Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören:

d. der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme der Sportausübung allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen

Freizeit- und Amateursport ist untersagt, es sei denn er wird alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand ausgeübt.
———————————————-

Das bedeutet doch, dass auch Schießstätten alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand benutzt werden dürfen, mit den entsprechenden Hygieneregeln.
Oder?
derSascha


Offline DaiSho

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Alles wieder zu? Nein aber auch ja.

Zuständig sind jeweils die einzelnen Länder.
Diese erlassen Verordnungen, man kan das als Grundgerüst ansehen. Hier ist im Groben mit Interpretationsspielraum alles geregelt. Wenn diese Verordnungen veröffentlicht wurden, erst dann sind sie gültiges Recht. Rechtsmittel hiergegen sind natülich möglich, haben aber keine aufschiebende Wirkung.

Wie hier in Hessen:
§ 2
Schließung und Betrieb von Einrichtungen, Sportbetrieb
- 4. Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen)

Aber wie schon angemerkt:

(2) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist mit Ausnahme der Sportausübung allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand untersagt. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports sowie der Schulsport sind nur gestattet, sofern diesem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt und die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene beachtet werden. Der Sportbetrieb ist gestattet zur Vorbereitung auf und die Abnahme von Ein-stellungstest, Leistungsfeststellungen sowie anderen Prüfungen in Ausbildungen und Studiengängen, bei denen Sport wesentlicher Bestandteil ist. Zuschauer sind nicht gestattet.

Was nicht richtig ist, dass jede Gemeinde/Stadt zuständig ist. Grundsätzlich sind die Gesundheitsämter zuständig, nicht die Ordnungsämter der Städte.
Nur wenn das Gesundheitsamt bestätigt, dass sie aufgrund von Überlastung nicht tätig werden können und die Ordnungsämter hierzu ermächtigen, dann erst dürfen die Ordnungsämter kontrollieren und bei Verstößen diese an die Gesundheitsämter weiterleiten. Die Ordnungsämter selber verhängen keine Bußgelder bei Verstößen, wenn z.B. die Gastronomie keine Listen führt.

Wir in unserer Stadt haben schon im Frühjahr eine pauschale Bestätigung erhalten, dass das Gesundheitsamt überlastet ist. Die Zuständigkeit der Kontrolle ist zumindest bei uns legalisiert. Das wird in anderen Städten nicht der Fall sein. Wenn dann seitens des Ordnungsamtes kontrolliert wird, ist das "eigentlich" nicht legal. Das nur am Rande.

Das Grundgerüst, also die Verordnung, wird hier in Hessen ein paar Tage später durch die Auslegungshinweise konkretisiert. Dort wird auf einzelne Bereich konkret eingegangen, wie z.B. Schießbetriebe. Dort steht drin, dass Schießbetriebe geschlossen oder geöffnet werden dürfen.

Liegen diese Auslegungshinweise vor, dann kann die zuständige Stadt diese auch auf einen Parcour anwenden, liegen Sie nicht vor, dann wird aufgrund der Verordnung eine Aukunft gegeben. (Aber auch hier ist grundsätzlich das Gesundheitsamt zuständig "eigentlich"). Denn tatsächlich ist es so, dass die Ordnugsämter die Rechtsnorm interpretieren und entsprechend Auskunft geben. Diese Aukunft kann durchaus verschieden ausfallen, das liegt in der Natur der Sache, wenn eine -hier- Sportart nicht extra erwähnt wird.

Nach den momentanen Verordnung würden wir, hätten wir einen Parcour in unserer Stadt, die Ausübung des Bogensports erlauben, wenn dieser alleine, oder zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand ausgeübt wird. Insbesondere dann wenn der Parcour wie in Oberursel umzäunt ist.

Bei einem gewerblichen Parcour sieht die Rechtslage schon anders aus. Bei Vereinsparcours, die für die Allgemeinheit zur Verfügung stehen kann man momentan streiten.
Meine Rechtsauffassung hierzu, welche nicht richtig sein muss, ist die, dass ein Vereinsparcour, der für alle zugänglich ist, für die Allgemeinheit gesperrt werden, aber für Vereinsmitglieder geöffnet bleiben müsste.

Ist wie in Oberursel der Parcour eine Abteilung eines Vereins und dieser entscheidet, dass alles geschlossen werden mus, dann ist das eben so. Wenn auch unnötig.

Generell spielt es meiner Ansicht nach keine Rolle, ob ich alleine, zu zweit über einen Parcour oder im Wald joggen gehe. Hygiene ist auf einem Parcour ohne Probleme möglich und wird auch angewendet.



Viele Grüße Gerd
Lebet lang und in Frieden.


Offline Waldgeist

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Komme gerade vom Bowhunter Mobil Parcours in Laatzen zurück: Der Parcours bleibt bis zu 16. Nov urlaubsbedingt (!) dicht. Ab dem 17. November hat er (Stand heute) wieder geöffnet.
„Jeder Mensch kann irren, nur Dummköpfe verharren im Irrtum!“
Cicero


Offline mK

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Wir haben das Wochenende noch für einen Ausflug ins Sauerland genutzt. Alle Parcours dort innerhalb NRW bleiben wohl geöffnet.

Wir lassen diesmal auch unser Vereinsgelände geöffnet. In der kalten und nassen Jahreszeit gibt es nur eine handvoll Schützen  die sich raustrauen.
Shrew Classic Hunter 54" 40#
Isidor Cajun 60" 40#
JS Rover 48" 40#
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BOP Fagus 17" ILF / Bosen Bows Longbow Limbs 40#


Offline Fafnir

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Unser Parcours bleibt auch geö´ffnet, unter den Voraussetzungen:

Abstand, maximal 2 Peronen.

Bin mal gespannt wann die ersten Pfosten wieder zu 4t oder 5t durch den Parcours latschen und die Gemeinde uns das Ding wegen soner Idioten zumacht.
Ich hoffe, ich täusche mich in meinem Mitmenschen.
« Letzte Änderung: November 01, 2020, 07:32:13 Nachmittag von Fafnir »
Nodda Fafnir!

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Offline Knorr

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  • Ich schieße seit Jahren nur noch instinktuitiv...
Grammatik und Rhetorik 6.
Ansonsten stimme ich dir zu. ;-)
https://www.youtube.com/channel/UCPRH0DXP5mgQQtHd-iDctbg

JS Orca "Cheiron" Td         60#
JS Onepiece "Philoktes"    46#
Bodnik custom bigbear     48#
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Andrasz Kovacs   Der        53#
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Offline Fafnir

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Wat? Deutsch LK!   ;D ;D
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Offline Hans57

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servus, Hirschau bleibt offen. Allerdings sind zusätzliche Auflagen verlangt: zum Parcoursbucheintrag muss zwingend noch ein Formular mit pers. Daten wegen der Nachverfolgbarkeit zur Pandemie ausgefüllt und mit dem zu zahlenden Betrag in die Kasse geworfen werden. Kugelschreiber (Stifte allgemein) zum Ausfüllen der Anmeldungen müssen selbst mitgebracht werden. Die persönlichen Daten werden garantiert nach 30 Tagen entsorgt. Wer falsche Angaben macht oder sich nicht an die Regeln hält wird rausgeworfen.
übrigens, wir hatten gestern mal wieder einen "Arbeitseinsatz" und einige neue Ziele und "Szenen" gestellt. Bis zum Jahreswechsel, ist ja nicht mehr lange hin, ist noch weiteres geplant. Lasst Euch überraschen, mein sehr geschätzter "BowLaw" ich hoffe dass der von dir vermisste Weitschuss dann von dir gefunden wird   8) ;D

Hans


Offline BowLaw

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Lasst Euch überraschen, mein sehr geschätzter "BowLaw" ich hoffe dass der von dir vermisste Weitschuss dann von dir gefunden wird   8) ;D

Bei meiner mangelhaften Orientierungskunst hoffe ich meinerseits, dass ich ihn dann finde  ;)

Bei eurem Arbeitseinsatz und der Liebe zu dem Parcours darf ich dann so langsam das Stichwort "Rolltreppe" geben  :upsidedown: :unschuldig:


Offline bowster

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servus, Hirschau bleibt offen. Allerdings sind zusätzliche Auflagen verlangt: zum Parcoursbucheintrag muss zwingend noch ein Formular mit pers. Daten wegen der Nachverfolgbarkeit zur Pandemie ausgefüllt und mit dem zu zahlenden Betrag in die Kasse geworfen werden. Kugelschreiber (Stifte allgemein) zum Ausfüllen der Anmeldungen müssen selbst mitgebracht werden. Die persönlichen Daten werden garantiert nach 30 Tagen entsorgt. Wer falsche Angaben macht oder sich nicht an die Regeln hält wird rausgeworfen.
 
Bei unserem Vereinsparcours, nicht öffentlich, verhält es sich ebenso.


Offline Sonuka

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Camburg ist offen, da Individualsport erlaubt ist.
Das Hygienekonzept ist dabei zu beachten (max. 2 Haushalte, max. 4 Personen/Gruppe)
Ich persönlich finde das ok, denn warum soll ein Wanderer durch den Wald laufen dürfen, und ich als Bogenschütze nicht?
Dauernd was anderes
Sparrow von Chris Unger
Gerne Chinesen (Black Hunter und ähnliches)
Mohawk Chief Recurve


Offline TheTTP

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Neukirchen-Vluyn ist wohl dicht. Das liegt aber vermutlich  auch daran, dass der Parcours auf dem Gelände des Schießstand Vluynbusch ist. Das dürfte dann wohl als Sportstätte gelten.  :(