Archers Campfire

Ab nächster Woche kontaktloser Outdoorsport wieder erlaubt in BW und Bayern


Offline karlheinz

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Die Nachrichten werden leider so interpretiert, als dass nun alles OK wäre, wenn man nur den Abstand zu anderen Gruppen einhält. Mal sehen, wie sich das entwickelt.
Gleichwohl freue ich mich, mit den Kindern mal wieder auf einen Parcours gehen zu können. Die ewigen sebstplazierten Feldscheiben und Schiesswürfel im privaten Wald werden dann auch langweilig.

 :yes: Roven ist/war auch schön, aber viel schöner wird es, wenn ich nächste Woche mit meiner Frau auf unseren Hausparcours gehen kann. ;D


Offline mK

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Ich weiss nicht wie der BSSB darauf kommt, dass Gruppen bis 5 Personen mit Abstand auf einen 3D-Parcour
gehen dürfen.
Diese Formulierung vermittelt  den Eindruck, dass sich 5 Leute zu einem Parcourgang verabreden können.

https://www.dsb.de/aktuelles/artikel/corona-krise-erstes-aufatmen-bei-bogensportlern-und-sportschuetzen-8161

Ganz unten der Link zu den Leitplanken. Gilt natürlich nur im Rahmen des Vereinstrainings. Inwiefern das mit dem Kontaktverbot noch überein geht, entzieht sich mir. Mir ist das vieles noch zu schwammig gehalten.

Was die öffentlichen Parcours angeht ist man glaube ich alleine, mit Partner und/oder Kindern oder generell zu zweit sicher unterwegs.

Vielleicht mag der ein oder andere ja hier noch Erkenntnisse draus ziehen.

https://twitter.com/landnrw/status/1258387433218924545

Ab Minute 10 gehts los.
Shrew Classic Hunter 54" 40#
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Offline karlheinz

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Ich weiss nicht wie der BSSB darauf kommt, dass Gruppen bis 5 Personen mit Abstand auf einen 3D-Parcour
gehen dürfen.
Diese Formulierung vermittelt  den Eindruck, dass sich 5 Leute zu einem Parcourgang verabreden können.


..... Gilt natürlich nur im Rahmen des Vereinstrainings. Inwiefern das mit dem Kontaktverbot noch überein geht, entzieht sich mir. Mir ist das vieles noch zu schwammig gehalten.

Was die öffentlichen Parcours angeht ist man glaube ich alleine, mit Partner und/oder Kindern oder generell zu zweit sicher unterwegs.

Dass die 5 Personen für Vereinstraining gelten habe ich auch vermutet, aber aktuell auf der Homepage der BayStMdI nichts
gefunden, nur dass Gespräche stattfinden.

Vielleicht gibt es hier jemanden, der dem BSSV angehört und Erkenntnisse dazu hat.

Bei 3D-Parcours bin ich ganz Deiner Meinung, so wie es auch am 6.5. publiziert und wie ich es oben geschrieben
habe.

In BY wird "in Kürze" wohl auch noch die "2. Familie" (Ausfluss aus der Konferenz Bundeskanzlerin und MP der
Länder vom gestrigen Mittwoch) dazu kommen. Hat MP Söder heute bei einem Radio-Interview gesagt.
Mal schauen wie das schriftlich festgelegt wird.

Grüße, Karlheinz


Offline Stringwistler

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Das verstehe ich jetzt auch nicht.
Woher bezieht der BSSB seine Informationen "mit den 5 Leuten als Gruppe auf Parcours"?
« Letzte Änderung: Mai 07, 2020, 07:04:33 Nachmittag von Stringwistler »
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Offline sfs-archery

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https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/breiten-und-leistungssport-im-freien-voraussichtlich-ab-11-mai-wieder-moeglich/
Hier wird etwas von (Trainings-)Gruppen bis zu 5 Personen je 1000m2 genannt.

Da wird es etwas klarer, aber die letztendliche neue Verordnung muss man wohl noch abwarten für mehr Details.


Offline Stringwistler

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Für Bayern hab ich es gefunden.
§9 beschreibt das mit den 5 Personen...

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-240/
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Offline Ischowida

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Ab Montag 11.05.20  ist auch der Parcours am Monte Kaolino, in Hirschau geöffnet.
 Abstandsregeln und Verhaltensregeln in der Coronapandemie sind ein zu halten.
Näheres ist an der Bogenhütte beim Parcoursbuch ausgehängt.


Offline karlheinz

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Für Bayern hab ich es gefunden.
§9 beschreibt das mit den 5 Personen...
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-240/

Danke für den Tip!

§ 9 Absatz 1, Satz 2 der 4. BayIfSMV sagt:
"Der Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich kann unter Einhaltung der folgenden Voraussetzungen aufgenommen werden:"
Ziff. 3 sagt:
"Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen"

Wie vermutet handelt es sich bei dieser Regelung um den Trainingsbetrieb (in Vereinen für deren Mitglieder)

Wenn ich als Gast einen Parcours besuche wird § 2 Abs. 1 gelten.
" Der Aufenthalt mehrerer Personen im öffentlichen Raum ist so zu gestalten, dass er höchstens den Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie eine weitere Person umfasst."

Danke nochmal an Stringwistler. Ich suchte unter "Innenminsterium" die für Sport zuständig sind.
Der Link von Dir wurde vom Gesundheitsministerium verfasst. Wieder was gelernt.



Offline Stringwistler

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Was glaubt ihr was ich mir die Tage schon nen Wolf gesucht hab...   :agree:

Daß das jetzt nur für Vereine zum trainieren gelten soll, seh ich mal nicht so...
Auch andere Schützen können sich doch zum Training mit 4 anderen Schützen auf einem Parcours treffen...
So sehe ich das....  :GoodJob:
Servusla, Gruß Guidl...

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Offline BowLaw

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Danke für den Tip!

§ 9 Absatz 1, Satz 2 der 4. BayIfSMV sagt:
"Der Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich kann unter Einhaltung der folgenden Voraussetzungen aufgenommen werden:"
Ziff. 3 sagt:
"Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen"

Wie vermutet handelt es sich bei dieser Regelung um den Trainingsbetrieb (in Vereinen für deren Mitglieder)

Wenn ich als Gast einen Parcours besuche wird § 2 Abs. 1 gelten.
" Der Aufenthalt mehrerer Personen im öffentlichen Raum ist so zu gestalten, dass er höchstens den Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie eine weitere Person umfasst."

Danke nochmal an Stringwistler. Ich suchte unter "Innenminsterium" die für Sport zuständig sind.
Der Link von Dir wurde vom Gesundheitsministerium verfasst. Wieder was gelernt.
Auch wenn es nichts nutzen wird , da viele sagen "wir gehen ja zu Trainingszwecken auf den Parcours" danke ich dir für dem Beitrag.


Offline JanL (†)

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Für Hessen wurde gestern wohl kurzfristig beschlossen, dass man ab heute (9.5.) wieder auf den Parcours kann/darf. Natürlich unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln.

Wie ist das denn in BaWü? Bleibt es da beim 11.5. oder hat es dort auch eine kurzfristige Änderung bezüglich einer früheren Öffnung gegeben?
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