Archers Campfire

Verboten!!


Offline Landbub

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Clickbait Topic  :unschuldig:

Bei uns gibts 2 neue Parcours und eine neue Fita-Wiese. Diese müssen wir alle beschildern und das ist nicht einfach

"Vorsicht Bogensportgelände - betreten verboten" ist nicht korrekt, schließlich gehört das Gelände nicht uns privat. Also "- betreten auf eigene Gefahr"? oder nur "Vorsicht Bogensportgelände - Lebensgefahr"?

Habt ihr da Erfahrungen hinsichtlich Schild-Inhalt und auch, wer solche Schilder haltbar herstellt? Auf ebay gibts dutzende von Schildermachern, aber evtl hat ja jemand eine Empfehlung.
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Offline Uller

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Mich schüttelt das immer, wenn im Zusammenhang mit dem Bogensport Schilder gehängt werden mit "Vorsicht Lebensgefahr "....

Das müssen wir unserem Hobby nun wirklich nicht antun ...

Steht an den Autobahnauffahrten ja auch nicht.... ;)


Offline sfs-archery

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Auf einem der letzten Schilder die ich gesehen hatte stand:

**************
Vorsicht Bogenparcours ! / Vorsicht Bogensportgelände
Bitte auf den Wegen bleiben.

**************

Eine FITA Wiese die ja "Vereinsgelände" ist, würde ich da noch um den Zusatz ergänzen:
"Betreten für unbefugte Verboten"


Offline Landbub

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Vorgaben des Verpächters - und auch Vorgaben der jew. Verbände. Die Frage nach dem "ob" stellt sich hier nicht, es geht nicht um einen einsamen Rover, sondern um ein Gelände mit über 100 Schützen an schönen Wochenenden.
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Offline roscho

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Ich würde mich da an Golfplätzen orientieren, da wird auch Sport getrieben und es besteht Verletzungsgefahr durch fliegende Objekte ;)


https://www.merkur.de/lokales/fuerstenfeldbruck/olching-ort29215/lebensgefahr-durch-fliegende-baelle-golfclub-entschaerft-schilder-9536403.html

Eher etwas in diese Richtung:

https://www.zoonar.de/photo/warnschild-hinweis-auf-fliegende-blle-an-einem-golfplatz_923298.html
Bogenschiessen ist einfach, aber nicht leicht ;)

"Der intuitive Geist ist ein heiliges Geschenk,
und der rationale Verstand ein treuer Diener.
Wir haben eine Gesellschaft erschaffen,
die den Diener ehrt und das Geschenk vergessen hat."

* Albert Einstein


Daniel124

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Üblicherweise haftet der Schütze für seinen Schuss, egal was da steht.

Ich meine zu wissen, dass der Pächter „Besitzer“ ist (Im Gegensatz zu „Eigentümer“).
Da kann man schon „Betreten verboten“ hinschreiben. Für meine gepachtete Pferdeanlage wurde mir das geraten, und ich hab’s gemacht.

Bei unserem Bogenschießplatz steht nichts, der ist aber auch gut als solcher erkennbar.
Bei dem einen oder anderen Parcours hab ich schon Schilder gesehen „Achtung Bogenschützen“.

Wäre ich im Verein verantwortlich, würde ich die paar Kröten setzen und einen Rechtsanwalt fragen.
Ein örtlicher macht es vielleicht umsonst oder für kleines Geld.



« Letzte Änderung: März 04, 2020, 03:23:29 Nachmittag von Daniel124 »


Offline Landbub

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Wäre ich im Verein verantwortlich, würde ich die paar Kröten setzen und einen Rechtsanwalt fragen.
Ein örtlicher macht es vielleicht umsonst oder für kleines Geld.

Klar! Aber meine Hoffnung ist, dass dies schon mal jemand getan hat und die Infos teilt. Die 100 EUR für eine solche Auskunft lege ich lieber in eine neue Kinderscheibe an.
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Offline Waldgeist

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Gibt es denn keine verwendbaren Empfehlungen seitens der Fachverbände?
„Jeder Mensch kann irren, nur Dummköpfe verharren im Irrtum!“
Cicero


Offline Landbub

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Gibt es denn keine verwendbaren Empfehlungen seitens der Fachverbände?

Sehr generisch
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Daniel124

  • Gast
Landbub, ich kann verstehen dass du das Geld für einen RA sparen willst.
Aber an dem Tag wo doch was passiert oder der Verein auch nur angezeigt wird, brauchts schnell einiges mehr an Geld.

Und ein Vorstandsmitglied ist bei grober Fahrlässigkeit schnell als Verantwortlicher persönlich in der Schusslinie.
Eine Aussage "wir haben das so gemacht" oder "der und der Verein macht das so" wäre mir zu dünn, denn "es kommt darauf an" sagen die Juristen, also auf den jeweiligen Einzelfall.

Der Straßenverkehr funktioniert nicht als Vergleich, denn hier gibt es eine "gesellschaftlich akzeptierte" Anzahl an Toten und Verletzten. Das ist kein Witz, diesen Vergleich hab ich mal bei einer Arbeitssicherheits-Angelegenheit angeführt, und das war die Antwort der Fachleute.



Gardener

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Ohne Anspruch auf rechtssichere Auskunft, die Beschilderung sollte sehr dezidiert auf die mögliche Lebensgefahr hinweisen und ein Verbot unbefugten Betretens deutlich machen. Die Krux ist, wer eine Gefahr schafft haftet dafür ud tatsächlich können nicht alle Menschen lesen oder sind der Schriftsprache mächtig. Also den Gefahrenbereich deutlich sichtbar abgrenzen und bei jeder Erstbenutzung den gefährdeten Bereich optisch kontrollieren ob Personen sich dort aufhalten.Zum Beispiel spielende Kinder auf dem Gelände sind und sich versteckt halten. Hatten wir mehrfach im Verein. Unfälle sind sind nicht grundsätzlich verhinderbar, wenn das Möglichste getan wurde um sie zu verhindern hat man (fast) alles Richtig gemacht. Das Problem ist wenn lange nichts auffällig ist wird die Platzkontrolle vernachlässigt und die später Eintreffenden sind dann auf dünnerem Eis. Es verlässt sich halt einer auf den Anderen und wenns eng wird will es keiner gewesen sein. :-[


Offline Stringwistler

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  • Der Bogen schießt... aber die Sehne trifft...
    • Bestandssehnen vom Stringwistler unter.....
Also ich hab mich mal im Landratsamt für unseren Parcours erkundigt.
Die haben da von der waffentechnischen Seite keinen Plan.
Also wir haben Verbotsschilder extra nicht aufgehängt, denn gerade Verbote werden lieber gebrochen, wie Empfehlungen.

Ich würde schreiben....

Vorsicht Bogensportanlage !!!
Verletzungsgefahr durch fliegende Pfeile !!! (und beißende 3D- Tiere) :Achtung:
Bitte auf den Wegen bleiben.
Betreten auf eigene Gefahr !!!

Damit weißt du eindeutig auf eine Gefahrensituation hin und schließt Haftung durch Fahrlässigkeit weitestgehend aus.

Aber vielleicht will ja hier noch unser bogenschießender Rechtsanwalt noch was zum Besten geben? :youRock:
Servusla, Gruß Guidl...

https://stringwistler.blogspot.de/

bald nen Spatz TD vom Chris😉
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Offline Stringwistler

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Das war natürlich nur ein Scherz..... :Achtung:
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Offline JanL (†)

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Also wir haben am Samstag einen Arbeitsdienst bei uns am Parcours.
Wenn ich daran denke, kann ich ja mal unsere Beschilderung abknipsen und hier posten.
Gleichzeitig würde ich mal unsere Abteilungschefs fragen.
Unser Gelände liegt in einem von Spaziergängern, Waldläufern, Mountainbikern etc. sehr hoch frequentiertem Bereich.
Und zwar im Taunus vor den Toren Frankfurts.
Aus diesem Grund ist das Gelände eingezäunt und auch kein öffetlich zugänglicher Parcours, wie es beispielsweise in Sauerthal oder Collenberg der Fall ist.
Der darf nur in Begleitung eines Mitglieds betreten und begangen werden.

I'll keep you posted.  8)
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Offline kustg

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Moin, ich fürchte, ein Haftungsrisiko lässt sich wohl in der Praxis nie ausschließen. Das Warnschild ist zugewachsen, verblichen etc oder die Kinder sind klein oder die Erwachsenen :trink:... nun ja. Ohne Umzäunung ist man wohl immer in Gefahr einer Teilschuld. Ich kenne das Thema nur aus Sicht der Kommune (als Ehrenamtlicher), was alles nicht geht, weil Gerichte irgendwann so entscheiden haben (Haftung wegen defekter/fehlender Rettungseinrichtung an Badeseen; Haftung wegen Errichtung eines Steges und irriger Annahme des Nutzers, es handele sich um eine bewachte Badestelle; etc). Solange nix passiert ist alles gut. Aber der Teufel ist ein Eichhörnchen....
Edit: Vor ein paar Jahren wurde an einem Badesee ein "Baden verboten"-Schild, um Haftungsprobleme zu umgehen. https://www.hildesheim.de/rathaus/pressemeldungen/2012-07-29/baden-an-der-tonkuhle-partiell-auf-eigene-gefahr.html War damals gar nicht so einfach, das Baden wieder zuzulassen.
« Letzte Änderung: März 04, 2020, 04:10:08 Nachmittag von kustg »