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Pfeil und Bogen im EU Ausland (Recht)

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Coureur de bois:
Für die Mitnahme der Bogen und Pfeile ins EU Ausland, ist die jeweilige Rechtslage (Waffenrecht) ausschlaggebend. Dabei interessiert weniger bis gar nicht die persönliche Erfahrung der werten Bogner, sondern ausschließlich das nationale Recht und deren Umsetzung.
Hilfreich wäre wenn es eine Liste mit den Ländern und dazu eine Übersetzung der relevanten Artikel zusammen kommt.

Coureur

Ulrich:
Für die Schweiz

https://www.fedpol.admin.ch/dam/data/fedpol/sicherheit/waffen/Broschuere/waffenbroschuere-d.pdf

PS. Sorry, Link scheint nicht zu funktionieren

Werner:

--- Zitat von: Ulrich am Januar 15, 2020, 12:08:57 Nachmittag ---Für die Schweiz

https://www.fedpol.admin.ch/dam/data/fedpol/sicherheit/waffen/Broschuere/waffenbroschuere-d.pdf

PS. Sorry, Link scheint nicht zu funktionieren

--- Ende Zitat ---

Evtl. funktioniert der hier:
https://www.fedpol.admin.ch/dam/data/fedpol/sicherheit/waffen/Brosch%C3%BCre/waffenbroschuere-d.pdf

Ulrich:
Werner, danke!

Coureur de bois:
Für Tschechien gilt (Stand 2014), das EU Recht wurde umgesetzt, der Bogen gilt als Waffe, ab (!) 30lbs.
Der aktuelle Stand kann beim Konsulat abgefragt werden.
coureur

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