Archers Campfire

Ist denn die Bogenjagd in DE überhaupt generell auch auf Niederwild verboten?


Offline Stringwistler

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Zwischenruf - insb. für Grombart:
Mein "Bogenfreund" ist nicht nur Bogenhändler. Er ist auch gepr. Jäger und hat jüngst die Lizenz zur Bogenjagd erlangt.
War mit einer Prüfung verbunden und muss jährlich neu abgelegt werden.
Was für eine Prüfung soll denn das sein, die jährlich wiederholt werden soll?
Die Education gilt ja auch lebenslang, wie eben der deutsche Jagdschein auch...
und in welchen Ländern gilt dieser Schein denn dann?
Servusla, Gruß Guidl...

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Offline Cellini

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Zumindest für Baden-Württemberg gilt:

Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG)
Vom 25. November 2014

§ 31
Sachliche Verbote
(1) Verboten ist im Rahmen der Jagdausübung,

1.
ohne eine innerhalb der zurückliegenden 12 Monate unternommene Übung in der Schießfertigkeit an Bewegungsjagden teilzunehmen oder mit Schrot auf Vögel zu schießen,

2.
mit Schrot auf Schalenwild zu schießen, ausgenommen ist der Fangschuss,

3.
auf Wildtiere mit Bolzen oder Pfeilen
, Posten oder gehacktem Blei zu schießen,


Online Grombard

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Mein "Bogenfreund" ist nicht nur Bogenhändler. Er ist auch gepr. Jäger und hat jüngst die Lizenz zur Bogenjagd erlangt.
War mit einer Prüfung verbunden und muss jährlich neu abgelegt werden.

Grombard  :schmoll:

Aha.
Das wusste ich gar nicht.
Gerade nachgesehen.
Kann man also die Sachkundeprüfung tatsächlich in Deutschland ablegen.   :bow:
Die schreiben auch, dass es in Deutschland und Österreich nicht gestattet ist.
Ich würde dann mal davon ausgehen,
dass jemand der eine solche Bescheinigung auszustellen darf die in anderen Ländern anerkannt ist,
eventuelle weiß wovon er spricht?
irgendwas is ja immer


Offline Stringwistler

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  • Der Bogen schießt... aber die Sehne trifft...
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Zumindest für Baden-Württemberg gilt:

Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG)
Vom 25. November 2014

§ 31
Sachliche Verbote
(1) Verboten ist im Rahmen der Jagdausübung,

1.
ohne eine innerhalb der zurückliegenden 12 Monate unternommene Übung in der Schießfertigkeit an Bewegungsjagden teilzunehmen oder mit Schrot auf Vögel zu schießen,

2.
mit Schrot auf Schalenwild zu schießen, ausgenommen ist der Fangschuss,

3.
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, Posten oder gehacktem Blei zu schießen,

Link bitte.... :)
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Offline Stringwistler

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Grombard  :schmoll:

Aha.
Das wusste ich gar nicht.
Gerade nachgesehen.
Kann man also die Sachkundeprüfung tatsächlich in Deutschland ablegen.   :bow:
Die schreiben auch, dass es in Deutschland und Österreich nicht gestattet ist.
Ich würde dann mal davon ausgehen,
dass jemand der eine solche Bescheinigung auszustellen darf die in anderen Ländern anerkannt ist,
eventuelle weiß wovon er spricht?

Ich hab eben auch diese Education vor 20 Jahren schon abgelegt. Und da wurde das mit dem Niederwild eben auch schon besprochen.
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Online roscho

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Nach § 2 BJagdG werden die jagdbaren Tierarten in zwei Gruppen gegliedert. Das Haarwild (= Säugetiere) und das Federwild (= Vögel).

https://www.jagdverband.de/content/jagdbare-tierarten


In jedem europäischen Land, wo die Bogenjagd als zusätzliche Jagdart akzeptiert ist und erfolgreich praktiziert wird, wird der herkömmliche Jagdschein grundsätzlich für die Bogenjagd vorausgesetzt.

Quelle: https://www.dbjv.org/ausbildung/

Diese Tiere unterliegen dem Jagdgesetz und dürfen in D nicht mit dem Bogen bejagt werden.
Aber ganz ehrlich: ich versteh einfach nicht auf was du hinaus willst ????????

Jeder der mit dem Bogen jagen will muss auch „klassischer“ Jäger sein und müsste die rechtliche Situation kennen ....
« Letzte Änderung: Juni 16, 2019, 12:54:25 Nachmittag von roscho »
Bogenschiessen ist einfach, aber nicht leicht ;)

"Der intuitive Geist ist ein heiliges Geschenk,
und der rationale Verstand ein treuer Diener.
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* Albert Einstein


Offline JanL (†)

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  • Hauptsach' Schbass gehabt!
    • Jan Lauer Photography

So wie die Todesstrafe in Hessen möglich wäre, aber durch höherrangiges Gesetz verhindert wird.


Gehört zwar nicht zum eigentlichen Thema:
Falsch! Das wurde bei der letzten Landtagswahl abgeschafft.
Da könnten wir Wähler über diverse Gesetzesänderungen abstimmen.



Zum Thema:

Weil die Fragen hier auftauchten......
Ich würde durchaus mit dem Bogen jagen (dort wo erlaubt) und NEIN, ich bin nicht dafür, dass dies hier in D erlaubt wird.
Denn dann könnten unsere Bögen ratz fatz unter das Waffengesetz fallen.
Dies könnte wiederum bedeuten, dass man den Bogen nicht mehr so einfach durch die Gegend schleppen kann.
So mancher Parcours wäre vielleicht dann auch nicht mehr zu betreiben
Mephisto 58"  50#
Great Plainsman 66"  45#
Mamba 58"  50#
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Offline stöckchenschubser

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  • Widerstand ist zwecklos.
Zitat
Es ist aber nirgends eindeutig geregelt und so lange auch nicht verboten.[/color]Sorry, aber nur darum geht es.


Nein Guido. Genau das ist falsch.


1. Gilt in D nicht die Regel, solange es nicht verboten ist, ist es erlaubt.

2. Ist genau das durch die bereits genannten Gesetz verboten, weil die für alle Tiere gelten,
während im niederrangigen Jagdgesetz Niederwild nicht ausgeschlossen wird.
Das Jagdgesetz ist aber ein niederes Gesetz gegenüber den anderen Gesetzen.
das heißt, im Jagdgesetz eines Landes kann stehen was will, wenn im Bundesgesetz was Anderes steht, ist das nichtig.

3. Ist es eben durch die bereits genannten Bundesgesetze eindeutig als verboten geregelt.

Es ist auch nirgends niedergeschrieben, dass du bei 130Km/h keinen Handstand auf dem Auto mach darfst.
Erlaubt ist es trotzdem nicht.



Offline Absinth

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Als Ergänzung/Zugabe... Bitte hier im "Paragraph 19" lesen...

https://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/BJNR007800952.html


Mehr an "Wissen" als in beiden Paragraphen stehend ist aus meiner Sicht diesbezüglich nicht nötig und alles andere Drumherum völlig überflüssig bzw. pure Energieverschwendung...


Schönen Sonntag und beste Grüße,
Absinth


Offline Stringwistler

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Offline Absinth

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...
@Absinth,
Bei deinem Paragraph 19 hingegen, steht nur wieder Schalenwild und Seehunde, sorry.  ;D


Na gut, dann schreibe ich es mal so... Es ist eine "Aufzählung" und hierbei erfordert es nicht nur das Lesen sondern auch das Verstehen was dort im Bundesjagdgesetz steht...   ;-))   +   :)

Ist übrigens nicht mein Paragraph...   ;D


BG. Absinth


Offline Stringwistler

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Sorry, ich verstehe es eben anders.
Aber da es zu nix weiter führt, mach ich jetzt hier mal zu.
Danke für eure Hilfe.
Ich hab da auch mal eine Fachleute angeschrieben, wenn ich was erfahre, poste ich es hier.
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So, hier noch eine Antwort vom DBJV,

Zitat:
Hallo Herr ...,

Laut Bundesjagdgesetz ist das Töten von Schalenwild und Seehunde mit Pfeilen verboten. Je nach Landesjagdgesetz bezieht sich das Verbot auf das BJG oder verbietet die Jagd mit Pfeilen auf alles Wild. Aber das, was in Deutschland bzgl. der Tötungswirkung des Jagdpfeiles in Frage gestellt wird, ist Paragraph 4 Tierschutzgesetz. Im schlimmsten Fall würde es zur Anzeige kommen und vor Gericht entschieden werden. Dass die Jagd mit Pfeil und Bogen schon lange in vielen europäischen Ländern und auch weltweit als zusätzliche tierschutzgerechte Jagdart integriert ist, wird von Tierschützern nicht erwähnt.

Wir empfehlen, in Deutschland kein Tier mit Pfeil und Bogen zu erlegen.


Beste Grüße,
Zitat Ende:

Dem will ich auch nichts mehr hinzufügen.
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