@kungsörn Wie LongJohn auch schon schrieb, ist die Richtlinie nicht perfekt. Keine Frage, ich bin ein Freund von trickreich stellen. Meine Kollegen und ich achten bei der Parcoursabnahme aber stark auf den Aspekt Sicherheit. Darüber hinaus achten wir darauf, dass auch Schützen mit sehr langen Bögen (z.B. Primitivbogen) ihren Bogen ohne Behinderung ausziehen können, auch diejenigen die stark Kanten. Dies sind, seit ich verantwortlich bin, alles abzuhakende Punkte im Abnahmeprotokoll. Auch auf Linkshänder und schwache Bögen achten wir. Aber auch wir sind nicht perfekt. Und selbst wenn unsere Parcours „nur“ zu 95% der Sicherheitsrichtlinie entsprechen, ist es besser, als gar nichts zu haben. Und was ich auch nicht möchte sind x verschiedene Richtlinien. Manchmal ist weniger doch mehr.
Ich kann das doch verstehen und mich auch gut in die Lage von Verantwortlichen versetzen.
Bin aber trotzdem überzeugt davon, dass einige Details der Forderungen zumindest unglücklich formuliert sind, bisweilen sogar mutwillig.
Ein Backstop darf z.B. keinen Holzrahmen haben. Streng genommen, müsste man einen Backstop aus Holz mit einem Schaumstoff umrahmen
Ist z.B. der Pfeilfang hinter dem Ziel ein Erdwall oder Berghang, darf da nicht mal ein kleines Bäumchen wachsen.
Hier der Passus: „Das Scheibenmaterial und der Pfeilfang dürfen nicht mit einem Material abgedeckt oder verblendet sein (Blechhauben; Holzumbauten, etc.), welches einen Pfeil, der sein Ziel verfehlt, ablenken kann.“
Und nun stell dir vor, ein Gutachter oder Anwalt sieht sich Fotos weit verbreiteter Lamellendämpfer im Einschießbereich und Backstops eines durchschnittlichen Parcours an...

Es gibt viel „muss“ und einige „sollte“ im Text. Über die juristischen Auswirkungen sollte man sich da auch im Klaren sein.
Was ist eigentlich, wenn jemand behauptet, dass er – was auch immer dann genau passiert ist – er seinen Jumi nicht frei ausziehen konnte?
Muss sich der Veranstalter dann mit einem vermeintlichen Regelverstoß seinerseits herumärgern?
Warum hat hier nicht der Schütze dafür Sorge zu tragen, dass er seinen Pfeil sicher in die vorgesehene Pfeilflugbahn befördert?
An der Stelle könnte z.B. stehen, dass der Betreiber natürliche oder künstliche Hindernisse vorsehen kann, welche durch den Schützen zu berücksichtigen sind.
Beispielsweise durch Anpassen der Schusshaltung oder (im Extremfall) durch Unterlassen.
Wenn ich zu Fett für den Hürdenlauf bin, kann ich nicht verlangen, das der Veranstalter die kürzt oder ganz absägt.
(Beschwerdeformular neben dem Pflock, Ausführliche Begründung Handschriftlich, auf Englisch, DIN A4 und in 2 Ausfertigungen.

)
Warum will man unbedingt Autobahnschüsse per Dekret? Sicherheitsregeln könnte man auch anders gestalten, so man das denn wollte.
Nachtjall, ick hör dir tappsn...