Archers Campfire

SICHERHEITSTECHNISCHE UND BAULICHE REGELN FÜR BOGENPLÄTZE


Offline kungsörn

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Ein Betreiber sollte doch einen sicheren Umgang mit dem Bogen voraussetzen können, wenn der Benutzer im Besitz eines solchen ist und diesen selbst mitbringt.

Weils auf die meisten zutrifft. Darum passiert ja auch nix. Man würde davon wissen, wenns anders wäre.
Allerdings ist deine Aussage oben dennoch falsch und der Grund, warum wir unsere Parcours nicht mehr öffentlich haben. Die umliegende Landwirdschaft hat Pfeile in Feldern gefunden, wo sie nicht sein konnten, weil es keinen Schuss in diese Richtung gab. Aus gutem Grund - Milchvieh-Wiese. Auch kein Drama, der Landwirt ist Bogenschütze und Vereinsmitglied und Verpächter eines Teils des Parcourswald. Ein Pfeil war sogar mit einer Jagdspitze ausgerüstet.
Dann haben wir Pfeile hoch in Bäumen gefunden. Da meinte dann jemand, er hätte gesehen, wie eine Gruppe Leute Getränkedosen geworfen hat und jemand willte sie mit dem Pfeil treffen. Obs so war? Keine Ahnung. Aber wie kommt ein Pfeil fernab jeglicher Schussbahn in einen Baum auf mindestens 5m Höhe?
Ich hab ähnliches auch schon gesehen. Es geht mir aber nicht um die unendliche Dummheit der Menschheit (frei nach Einstein), sondern um die daraus folgende Haftung.
Jeder Schütze sollte für seinen Schuss haften, nicht der Betreiber.

Ich glaub aber, du weißt, worüber ich mich bei dem verlinkten Pamphlet besonders ärgere: ;)
Es sind hier 3 Vereine, die Parcoursregen nach ihrem Ermessen aufstellen und als allgemein gültig verkaufen wollen, ohne letztendlich dafür haften zu müssen.
Jetzt nicht mehr nur bei offiziellen Wettkämpfen, sondern für alle, die Parcours betreiben und benutzen wollen.

Zwischen typischen und ggf. sinnvollen Sicherheitsbestimmungen versteckt sich dann genau folgendes:
„Der Sportler muss am Abschusspflock den Bogen ohne jede Behinderung ausziehen und spannen können; auf den ersten fünf Metern der Flugbahn dürfen sich keinerlei Hindernisse befinden“
Da steht nicht „sollte“. Nein, da steht „muss“...
...und heißt im Kontext, dass gefälligst alle Parcours dieser Welt für BB- und WA-Schützen zu optimieren sind (von wegen: Stand der Technik... ;)).

Das ist m.E. nichts anderes, als ein weiterer Dolchstoß gegen das 3D-Bogenschießen.
Egal, wie oft man „SPORT“ in Großbuchstaben dafür benutzt oder 3D-Tiere eine Scheibe nennt.

BTW.
Bei hohen Zielen ist weder ein Hinweis auf „FluFlu“ o.ä. gegeben, noch wird auf die Option eines entsprechenden Sicherheitsbereichs verwiesen.
Damit sind sehr steile Schüsse für die wenigsten Betreiber realisierbar. Welcher Bogensparte das wohl sehr entgegen kommt? :bang:
Niemals fesselt mich ein Band, riegelt mich ein Riegel
Suchte meinesgleichen, fand nur Sünder ohne Zügel
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Offline Bambus

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  • Ich bin Choleriker, zeigs es aber nicht ...
@kungsörn ++1  8)


Was aber außer Acht bleibt ist die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit, die mangels Fachwissens sich an jedes fachlich klingende Papier klammert um zu begründbaren Urteilen zu kommen.


Und nicht zu vergessen, die "Klagegeilheit" der bundesdeutschen Menschen, die es nicht verkraften können, für die eigenen Fehler verantwortlich zu sein und auf begeisterte Juristen stoßen, die den "Kunden" natürlich nicht sagen, > selber schuld, vergiss die blödsinnige Klage, Tschüss<
Vielleicht fällt mir ja noch was ein...


Offline Clemens

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Was aber außer Acht bleibt ist die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit, die mangels Fachwissens sich an jedes fachlich klingende Papier klammert um zu begründbaren Urteilen zu kommen.

Wenn ein "fachlich klingendes Papier" von euren Verbänden erstellt wird wird das eher nicht zu eurem Nachteil sein. Ich könnt mir vorstellen, dass es blöder wär wenns gar nix gibt für einen beklagten Verein.

Beim Punkt Eigenverantwortung stimme ich dir zu.. die kann für den Laien der einen öffentlichen Parcours besucht allerdings auch nur so weit gehen soweit er selbst Einflussnahme auf seine Taten hat (Schuhwerk - Steg - Treppe etc). Trifft er beim Danebenschiessen jemanden der am nächsten Target gerade Pfeile zieht sind wir wieder beim "Papier" von oben.

Mich würd interessieren wie das mit der Haftung in D läuft wenn der Betreiber ein Verein ist? Geht dann der Vorstand in den Knast?  ;D
Hat jemand hier Erfahrungen ob sich Vereine auf sowas versichern (können)?

Wie ist denn das bei uns? @Kuckingen - gibts da deinerseits Erfahrungen? In meinem Bundesland gibts mittlerweile einen (von dem ich weiß) Parcours (Verein) der das
safety first certificate https://www.archeryaustria.net/ausbildung/sportler/safety-first-schulung
der archery austria von allen Besuchern als Vorraussetzung für einen Besuch verlangt.


Offline Kuckingen

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Verbandsregeln sind kein Gesetz, aber sie können vor Gericht als Maßstab für den allgemein anerkannten Sicherheitsstandard dienen. Wer sie ignoriert, erhöht sein Haftungsrisiko.


Dies gilt sowohl für den Schützen, der schlussendlich seinen Pfeil schießt und der letzte Verantwortliche ist.

Als auch den Betreiber, meist Vereine von Bogensportplätzen.

Gerichte gehen für gewöhnlich nicht vom Dümmsten aus. Dann könnte man gar nichts mehr machen.

Sondern von dem, was man gerne "Hausverstand" oder man im Allgemeinen voraussetzen.

Schlussendlich wird es immer eine Einzelfallprüfung sein und eine allg. Aussage ist schwierig zu treffen.


Offline kungsörn

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Der Punkt ist dabei auch, dass hier i.d.R. die Versicherungen klagen,
weil Sie jemanden suchen, der ggf. den Sachschaden, Rettungseinsatz, Behandlungskosten und hoffentlich niemals was Schlimmeres bezahlt.
Da hat der geschädigte manchmal noch nicht mal Einfluss drauf. (siehe Schuldfrage bei Unfall im Straßenverkehr).
Der juristisch schwächste in der Ereigniskette ist da nicht selten auch der Gelackmeierte.
Unabhängig davon, dass natürlich der Betreiber gewisse Sorgfaltspflichten hat (grobe Fahrlässigkeit, wenn z.B. die mögliche Gefahr durch den Nutzer nicht erkennbar ist).

Ein Parcoursführerschein kann ein gangbarer Weg sein, sich als Betreiber abzusichern.
Das Eintragen in Parcoursbücher kann man mit einer AGB verbinden.
Ich bin aber kein Anwalt. Ein solcher kann da sicher Besseres anbieten.

Ggf. werden die 3 Verbände im Schadenfall auf die Unverbindlichkeit ihrer „Sicherheitstechnische und bauliche Regeln“ verweisen,
wenn sich lt. Gutachten herausstellt, dass im Einzelfall z.B. die Mindestabstände als doch nicht ausreichend erwiesen haben.

Deswegen hat man sich und m.E. besonders den Betreibern bzgl. Sicherheit - und insbesondere der Rechtssicherheit - einen Bärendienst erwiesen.
Falls aber in erster Linie das beabsichtigt ist, was ich in meinem vorstehenden Post schon moniere,
dann können und werden sich die Herrschaften kräftig auf die Schultern klopfen. >:(
« Letzte Änderung: Heute um 11:47:13 Vormittag von kungsörn »
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