Hi zusammen,
unser Referent hat gerade eine Mail rumgeschickt, die für etwas Diskussion sorgt. Zum einen ist gut, dass geklärt wurde, das manch hier diskutierter "Tap mit Armschlinge" nicht regelkonform ist, bei Blankbögen die Klickerplatte vorne rausstehen darf, Armschlingen benutzt und vorne und hinten befestigt werden können und beim Blankbogen Wurfarmdämpfer erlaubt sind.
Aber zeitgleich kam ein Hinweis auf die Kleiderordnung (Sportkleidung) und die Änderung, dass der Vereinsname lesbar auf dem Shirt stehen muss.
OK, liest sich erstmal gut, aber was heißt das?
Hintergrund: Unser Verein bestellt gerade neue Shirts und wir haben ca. zur Hälfte Radfahrer. Daher steht der Vereinsname an der linken Seite des Shirts, so dass man es gut lesen kann, wenn der Träger auf einem Rennrad sitzt. Für die Bogenleute war das bisher egal.
Jetzt kommt die Änderung auf "lesbar"
Unser Hausjurist sagt, "lesbar" ist nicht weiter definiert, also ist auch die Waschanleitung innen im Kragen "lesbar"
Ich denke mir jetzt mal, dass es zu dieser Änderung einen Antrag und eine Idee gibt. Wenn es "einfach nur" ein Punkt ist, damit ein KR sehen kann, was Vereinskleidung ist - dann habe ich keinen Stress. Wenn dies aber darauf abzielt, dass ein Schütze von der Tribüne aus einem Verein zugeordnet werden kann, dann müßten wir im Verein nochmal auf das Design schauen.
Habt ihr irgendeine Info zu Antrag oder Idee dieser Regel für mich?
Wir würden hier ungern 3-4k€ verbrennen.
Zweite Frage: Muss der Vereinsname auch auf das Shirt, wenn man in weiß antritt? Regel sagt "weiß" oder "Vereinskleidung" - die ganze Diskussion um "einheitlich" lassen wir bitte weg