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Pfeilauflage AAE ST-300: Regelkonform für JB/DBSV bzw BHR/DFBV?


Offline anthe

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Hallo zusammen,

ich schieße Turniere in der Klasse Jagdbogen beim DBSV sowie in der Klasse Bowhunter Recurve beim DFBV / IFAA. Kann mir vielleicht jemand von euch sagen, ob die Pfeilauflage AAE ST-300 für diese Klassen regelkonform ist?

Ich stolpere insbesondere über folgende Formulierung in der Sportordnung des DFBV: "Die Pfeilauflage darf nicht über den Pfeilschaft hinausragen. Teile, die für die ordnungsgemäße Funktion einer solchen Pfeilauflage als notwendig erachtet werden, können über den Pfeil hinausragen, insbesondere bei sehr dünnen Pfeilen; z.B. Aufklebeplatten, Button."

Der Draht der Pfeilauflage ragt ja über den Pfeilschaft hinaus (ich schieße ID6.2). Aber ich würde sagen: er ist für die Funktion der Auflage notwendig und im Prinzip ja auch nichts anderes, als der Arm einer Hoyt Hunter Rest o.ä.

Kann das jemand von euch für mich aufklären?

Besten Dank und viele Grüße
Flo


Offline Cayuga

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Schreib doch einfach direkt dem Sportwart des DFBV eine E-Mail und frage bei ihm nach. Der sollte es am besten wissen und Du bekommst vor allem eine belastbare Aussage.
Bögen:
Langbogen Verus von DerBow 42# @ 31“
Langbogen Bodnik Super-Cayuga 44# @ 32“
Pfeile:
Fichte 11/32 mit Nocktaper auf 5/16 (selbstgebaut)


Offline jo

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Ich denke damit ist vorallem die Höhe gemeint.
Als Beispiel wird ja die Aufklebeplatte und Button angegeben.
Aber nachfragen ist sicherer !


Offline BSCausBKK

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BHR bei IFAA ist erlaubt, da kannst du fast alles drankleben

JB beim DBSV nein, nur das Plastikgelumpe das bei den ID 6.2 nicht ordentlich funktioniert


Offline anthe

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Danke für eure Antworten.

Dass die Höhe der Auflage gemeint sei, würde eigentlich Sinn ergeben. Ich werde zur Sicherheit aber nochmal beim Sportwart des DFBV anfragen.

Das sie beim DBSV nicht regelkonform sein soll, wundert mich etwas. Die Pfeilauflage ist nicht verstellbar und zum aufkleben (max 1mm Klebefläche), wie es die WKO vorgibt. Ein federnder oder beweglicher Auflagefinger ist demnach auch ok. Weitere Anforderungen ergeben sich aus der WKO nicht. Aber ich sehe schon: ich frage auch hier lieber nochmal bei Sportwart nach.
« Letzte Änderung: Juni 17, 2025, 07:49:14 Vormittag von anthe »