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Allgemein / Re: SICHERHEITSTECHNISCHE UND BAULICHE REGELN FÜR BOGENPLÄTZE
« Letzter Beitrag von Landbub am März 11, 2026, 10:38:01 Nachmittag »Damit kann kein Zaun gemeint sein, denn man darf im Wald nicht einfach einen Zaun aufstellen wegen dem Wild.
Für uns hieß es damals, dass Schilder in einer Menge angebracht werden müssen, so dass man auf jedem Weg oder nicht-Weg eines sehen muss.
Der öfentliche Weg durch das Parcoursgelände musste auch alle 20m (?) ein Schild links & rechts haben. Wir haben ein paar dutzen drucken lassen damals.
Für uns hieß es damals, dass Schilder in einer Menge angebracht werden müssen, so dass man auf jedem Weg oder nicht-Weg eines sehen muss.
Der öfentliche Weg durch das Parcoursgelände musste auch alle 20m (?) ein Schild links & rechts haben. Wir haben ein paar dutzen drucken lassen damals.
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Muss mal im Vereinsschuppen nach passendem Material schauen.