In Österreich müssen alle Betroffenen Interessenstruppen einer ÖNORM bei der Ausarbeitung eine Einladung zur Gestaltung bekommen. Ansonsten ist diese nicht gültig.
Ich weiß nicht, wie es in Deutschland ist. Wenn diese aber eingeladen werden, dürfte dies wohl eher der DSB sein als andere.
Das gibts eben nicht in DE. Es wäre die DIN. Da läuft das so, wie du schreibst: Interessenvertreter werden eingebunden, der Prozess läuft m.W.n. demokratisch.
Im Dokument oben handelt es sich aber um nix von der DIN, sondern um ein Papier einer Interssensvertretervereinigung. In diesem Falle die 3 größeren Verbände, wobei der DBSV da eigentlich keine Rolle spielen sollte.
Die recht ...äh... "interessante" juristische Situation ergibt sich daraus, dass es eben keine bindenden Vorgaben gibt. Also kein Gesetz, welches z.B. klar den Umgang mit Waffen regelt - wie du deine Beretta zu lagern hast, ist klar geregelt per Gesetz. Und auch keine DIN, welche bindend wäre. Und weils das eben alles nicht gibt (was auch Vorteile hat, wir sollten nicht versuchen, alles gesetzlich zu regeln, das wird meist anders, härter, als man wollte) wird von einem Gericht dann das Nächstbeste genommen. Das kann ein anerkannter Gutachter sein oder eben sowas wie ein von den "führenden" Verbänden verabschiedete Empfehlungen.
Ich hab oben das Beispiel mit dem VDE gebracht. Ist auch kein Gesetz. Gehts aber darum festzustellen, ob ein Elekriker ordentlich gearbeitet hat oder nicht und daraus ist ein Schaden entstanden, wenden diese Regeln als "allgemein anerkannter Stand der Technik" herangezogen.
Natürlich entscheidet ein Richter. Aber der braucht auch eine Basis.