Archers Campfire

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Stammtische / Lokale Treffen / Re: Franken-Treff
« Letzter Beitrag von Stringwistler am Heute um 06:26:51 Nachmittag »
So. 15. März sagen wir 10 Uhr Zeller Parcours, wer kommt?

Teilnehmer                                 Omas Küche

Stringwistler                                       x
Helmut10                                            x
Josch                                                    x
Speedi                                                 x
Markus                                                -

ich hab jetzt Omas Küche mit rangehängt, damit wir wissen wer mit geht.

Schade Armin, daß es nicht klappt.
Dafür kommt der Markus H. noch mit.
Der weiß aber ned ob er mit zu Essen kommt. 😉
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Allgemein / Re: SICHERHEITSTECHNISCHE UND BAULICHE REGELN FÜR BOGENPLÄTZE
« Letzter Beitrag von cweg am Heute um 05:20:53 Nachmittag »
@LongJohn Volle Zustimmung. Die Richtlinie ist aus meiner persönlichen Sicht als auch aus meiner Sicht als Präsident des TBVD sehr gut. Sogar so gut, dass wir als TBVD uns hier hinter die anderen 3 Verbände stellen und die Richtlinie unterstützen. Ich habe mit den anderen Verbänden auch Kontakt aufgenommen und wir werden zukünftig im Arbeitskreis Sicherheit mitarbeiten. Bei dem von LongJohn angesprochenen Problem mit Wald und Holz NRW arbeiten DFBV, DBSV und TBVD auch schon zusammen. Es geht nicht um Verbandsmeierei sondern um Zusammenarbeit im Sinne des Bogensports.
Cayuga, du bist sicher, dass du bzw. der TBVD alle Punkte unterstützt?
Auch diesen Wortlaut:
„Der Sportler muss am Abschusspflock den Bogen ohne jede Behinderung ausziehen und spannen können; auf den ersten fünf Metern der Flugbahn dürfen sich keinerlei Hindernisse befinden“?
Wenn das so von Allen umgesetzt wird, sind echte 3D-Parcours in Deutschland Geschichte. Dann gibt’s wirklich nur noch Barebowschießen im Wald. :-[

OMG dann geh doch einfach ein paar Meter vor oder zurück, wo du Gestrüpp im Weg hast. Hauptsache du bleibst in der vorgesehenen, sicheren Linie zum Ziel. ;)

Sieh nicht immer alles so schwarz.
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Allgemein / Re: SICHERHEITSTECHNISCHE UND BAULICHE REGELN FÜR BOGENPLÄTZE
« Letzter Beitrag von kungsörn am Heute um 05:15:29 Nachmittag »
@LongJohn Volle Zustimmung. Die Richtlinie ist aus meiner persönlichen Sicht als auch aus meiner Sicht als Präsident des TBVD sehr gut. Sogar so gut, dass wir als TBVD uns hier hinter die anderen 3 Verbände stellen und die Richtlinie unterstützen. Ich habe mit den anderen Verbänden auch Kontakt aufgenommen und wir werden zukünftig im Arbeitskreis Sicherheit mitarbeiten. Bei dem von LongJohn angesprochenen Problem mit Wald und Holz NRW arbeiten DFBV, DBSV und TBVD auch schon zusammen. Es geht nicht um Verbandsmeierei sondern um Zusammenarbeit im Sinne des Bogensports.
Cayuga, du bist sicher, dass du bzw. der TBVD alle Punkte unterstützt?
Auch diesen Wortlaut:
„Der Sportler muss am Abschusspflock den Bogen ohne jede Behinderung ausziehen und spannen können; auf den ersten fünf Metern der Flugbahn dürfen sich keinerlei Hindernisse befinden“?
Wenn das so von Allen umgesetzt wird, sind echte 3D-Parcours in Deutschland Geschichte. Dann gibt’s wirklich nur noch Barebowschießen im Wald. :-[
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Allgemein / Re: SICHERHEITSTECHNISCHE UND BAULICHE REGELN FÜR BOGENPLÄTZE
« Letzter Beitrag von Landbub am Heute um 04:56:22 Nachmittag »
@ Landbub: Mal "Hand aufs Herz" - bist Du Dir sicher, dass sämtliche Vereinsparcours die Sicherheitsrichtlinie beachten?
Demokratisch abgestimmt heißt n.m.E. nicht immer auch gleich besser ...

Ich glaube nicht nur - ich weiss, dass dies viele NICHT tun, weil dafür schlicht kein Platz ist oder es die Botanik oder das Gelände anders erfordern.
Wenn man aber weiss, wie es richtig wäre, kann man auch das Risiko besser einschätzen und halt entsprechende Massnahmen treffen wie z.B. eine ensprechende Unterweisung der Mitglieder und das Ausschließen von nicht-Mitgliedern bzw. dessen Besuch nur in Begleitung (also "unter Aufsicht") erlauben.
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Allgemein / Re: SICHERHEITSTECHNISCHE UND BAULICHE REGELN FÜR BOGENPLÄTZE
« Letzter Beitrag von Waldgeist am Heute um 04:47:43 Nachmittag »
@ Landbub: Mal "Hand aufs Herz" - bist Du Dir sicher, dass sämtliche Vereinsparcours die Sicherheitsrichtlinie beachten?
Demokratisch abgestimmt heißt n.m.E. nicht immer auch gleich besser ...
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Allgemein / Re: SICHERHEITSTECHNISCHE UND BAULICHE REGELN FÜR BOGENPLÄTZE
« Letzter Beitrag von Cayuga am Heute um 04:38:05 Nachmittag »
@LongJohn Volle Zustimmung. Die Richtlinie ist aus meiner persönlichen Sicht als auch aus meiner Sicht als Präsident des TBVD sehr gut. Sogar so gut, dass wir als TBVD uns hier hinter die anderen 3 Verbände stellen und die Richtlinie unterstützen. Ich habe mit den anderen Verbänden auch Kontakt aufgenommen und wir werden zukünftig im Arbeitskreis Sicherheit mitarbeiten. Bei dem von LongJohn angesprochenen Problem mit Wald und Holz NRW arbeiten DFBV, DBSV und TBVD auch schon zusammen. Es geht nicht um Verbandsmeierei sondern um Zusammenarbeit im Sinne des Bogensports.
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Allgemein / Re: SICHERHEITSTECHNISCHE UND BAULICHE REGELN FÜR BOGENPLÄTZE
« Letzter Beitrag von Long John am Heute um 04:15:20 Nachmittag »
Mag sein, dass es an einigen Stellen berechtigte Kritik an diesem Dokument gibt. Dennoch ist es gut, dass damit ein gewisser Standard geschaffen wurde.

Insbesondere hier in NRW ist die Genehmigung neuer Bogenparcourse sehr schwierig. Auch seit Längerem bestehende Parcourse werden von Behörden (teilweise auch von Anwohnern/Nachbarn) mit teils schwammigen Sicherheitsargumenten ins Visier genommen und müssen um ihren Bestand fürchten.

Mit diesem Dokument haben die drei größten deutschen Bogensportverbände immerhin Leitlinien geschaffen, die in der Diskussion mit den Kommunen und Behörden helfen können, die Einhaltung von Sicherheitsstandards anhand konkreter Kriterien nachzuweisen.

Wir sollten also froh sein, wenn dies dabei hilft, unsere Parcourse zu erhalten!
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Allgemein / Re: SICHERHEITSTECHNISCHE UND BAULICHE REGELN FÜR BOGENPLÄTZE
« Letzter Beitrag von Landbub am Heute um 04:13:41 Nachmittag »
In Österreich müssen alle Betroffenen Interessenstruppen einer ÖNORM bei der Ausarbeitung eine Einladung zur Gestaltung bekommen. Ansonsten ist diese nicht gültig.

Ich weiß nicht, wie es in Deutschland ist. Wenn diese aber eingeladen werden, dürfte dies wohl eher der DSB sein als andere.

Das gibts eben nicht in DE. Es wäre die DIN. Da läuft das so, wie du schreibst: Interessenvertreter werden eingebunden, der Prozess läuft m.W.n. demokratisch.
Im Dokument oben handelt es sich aber um nix von der DIN, sondern um ein Papier einer Interssensvertretervereinigung. In diesem Falle die 3 größeren Verbände, wobei der DBSV da eigentlich keine Rolle spielen sollte.

Die recht ...äh... "interessante" juristische Situation ergibt sich daraus, dass es eben keine bindenden Vorgaben gibt. Also kein Gesetz, welches z.B. klar den Umgang mit Waffen regelt - wie du deine Beretta zu lagern hast, ist klar geregelt per Gesetz. Und auch keine DIN, welche bindend wäre. Und weils das eben alles nicht gibt (was auch Vorteile hat, wir sollten nicht versuchen, alles gesetzlich zu regeln, das wird meist anders, härter, als man wollte) wird von einem Gericht dann das Nächstbeste genommen. Das kann ein anerkannter Gutachter sein oder eben sowas wie ein von den "führenden" Verbänden verabschiedete Empfehlungen.
Ich hab oben das Beispiel mit dem VDE gebracht. Ist auch kein Gesetz. Gehts aber darum festzustellen, ob ein Elekriker ordentlich gearbeitet hat oder nicht und daraus ist ein Schaden entstanden, wenden diese Regeln als "allgemein anerkannter Stand der Technik" herangezogen.
Natürlich entscheidet ein Richter. Aber der braucht auch eine Basis.
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Allgemein / Re: SICHERHEITSTECHNISCHE UND BAULICHE REGELN FÜR BOGENPLÄTZE
« Letzter Beitrag von Kuckingen am Heute um 03:54:57 Nachmittag »
In Österreich müssen alle Betroffenen Interessenstruppen einer ÖNORM bei der Ausarbeitung eine Einladung zur Gestaltung bekommen. Ansonsten ist diese nicht gültig.

Ich weiß nicht, wie es in Deutschland ist. Wenn diese aber eingeladen werden, dürfte dies wohl eher der DSB sein als andere.

Die aktuelle ist in ÖNORM B 2611 und gültig für die Bogenschützen, falls es jemanden interessiert.
Wir wären damals fast mit den Gewehrschützen in eine Gruppe gekommen. Das konnten wir Gott sei dank verhindern.

Im großen und Ganzen sind wir zufrieden.
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Allgemein / Re: SICHERHEITSTECHNISCHE UND BAULICHE REGELN FÜR BOGENPLÄTZE
« Letzter Beitrag von stöckchenschubser am Heute um 02:48:35 Nachmittag »
Zitat
Mich würd interessieren wie das mit der Haftung in D läuft wenn der Betreiber ein Verein ist? Geht dann der Vorstand in den Knast?  [/size]Hat jemand hier Erfahrungen ob sich Vereine auf sowas versichern (können)?[/color]



Der Parcoursverantwortliche und der geschäftsführende Vorstand sind in der Haftung.
Der Verein hat für die Mitglieder eine Unfallversicherung. Für Gäste kann eine Tagesversicherung abgeschlossen werden.