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Kaufberatung / Testberichte => 3D-Parcours => Thema gestartet von: schroeder am Januar 01, 2022, 08:57:12 Nachmittag

Titel: Bogenparcours offen - nicht offen
Beitrag von: schroeder am Januar 01, 2022, 08:57:12 Nachmittag
Hi zusammen,
 
erst mal kurz vorstellen. Mein Name ist Thomas, Bogenneuling und oft mit meinem Sohn (12) unterwegs. Wir kommen aus Unterfranken  und schießen im Augenblick auf Feld und Wiese. Ich blicke mit den ganzen Coronaregeln nicht mehr durch >:(, sind Parcours zur Zeit geöffnet oder nicht. Im Steigerwald Parcours steht geschlossen, in anderen, wie die Wolfschlucht kann ich auf der Internetseite nichts dergleichen finden. Ich denke ihr könnt mir da bestimmt weiterhelfen. Klasse Forum weiter so. Lese jetzt so knapp 2 Jahre still und leise mit :yes:

Gruß
Schroeder
Titel: Re: Bogenparcours offen - nicht offen
Beitrag von: helmut10 am Januar 01, 2022, 09:13:00 Nachmittag
Servus Thomas,

Zunächst mal herzlich willkommen am  :fire:

Wolfsschlucht dürfte offen sein. Beim "Bärleinsparcours" und  "Zeller Forst" weiß ichs definitiv

Viele Grüße aus Mainfranken
Helmut
Titel: Re: Bogenparcours offen - nicht offen
Beitrag von: schroeder am Januar 01, 2022, 09:17:45 Nachmittag
Will ja jetzt keine Grundsatz Diskussion lostreten, aber das sollte doch geregelt sein?? Oder liegt das im ermessen de Betreiber ?
Titel: Re: Bogenparcours offen - nicht offen
Beitrag von: helmut10 am Januar 01, 2022, 09:21:57 Nachmittag
Da gabs schon einige Diskussionen hier im Forum.

Liegt vielleicht daran, ob der Parcours als "Sportstätte" geführt wird.

Aber......nicht weiter fragen, sondern hin gehen :bow:
Titel: Re: Bogenparcours offen - nicht offen
Beitrag von: tombows am Januar 01, 2022, 09:24:02 Nachmittag
Was sollte man denn deiner Meinung nach regeln?
Grundsätzlich kann jeder seinen Parcours auf und zu sperren wie er/sie gerade lustig ist.

My 2 ct

nur so als Tip einfach anrufen oder Mail schreiben, dann bist du safe.
Titel: Re: Bogenparcours offen - nicht offen
Beitrag von: schroeder am Januar 01, 2022, 09:28:31 Nachmittag
Wenn es eine Regelung geben sollte, dann nicht. Aber egal jetzt. Fahre einfach mal los und schaue. Danke für eure Antworten :thankyou:
Titel: Re: Bogenparcours offen - nicht offen
Beitrag von: helmut10 am Januar 01, 2022, 09:41:58 Nachmittag
Es gibt Regeln. Die betreffen in Bayern "Sportstätten"
Ist der Parcours eine solche, dann gilt 2G (ohne +, da im Freien).

Ist der Parcours keine Sportstätte dann gilt das gleiche wie sonst in Feld, Wald und Wiese......nämlich Abstand halten ;)
Titel: Re: Bogenparcours offen - nicht offen
Beitrag von: schroeder am Januar 01, 2022, 09:42:55 Nachmittag
Ok!!
Titel: Re: Bogenparcours offen - nicht offen
Beitrag von: schroeder am Januar 01, 2022, 09:44:05 Nachmittag
Hab ich jetzt so nicht auf dem Schirm gehabt.
Titel: Re: Bogenparcours offen - nicht offen
Beitrag von: Der Andy am Januar 02, 2022, 08:45:54 Vormittag
Da in Bayern aktuell die 2G Regel gilt, haben wir Die BucherBogner und die DiebacherEdelKnechte zum Beispiel geschlossen.
Es ist uns leider nicht möglich jeden Schützen zu kontrollieren.
Gruß Andy
Titel: Re: Bogenparcours offen - nicht offen
Beitrag von: Stringwistler am Januar 02, 2022, 09:40:58 Vormittag
Da in Bayern aktuell die 2G Regel gilt, haben wir Die BucherBogner und die DiebacherEdelKnechte zum Beispiel geschlossen.
Es ist uns leider nicht möglich jeden Schützen zu kontrollieren. und die Kontrolle eigentlich auch für 14 Tage dokumentieren... so ist es bei unserem Parcours für unsere 2G Mitglieder und Gäste, die ja bei uns nur mit einem Mitglied mit dürfen, weil unser Parcours nicht öffentlich ist.
So wurde es uns vom LRA schriftlich erlaubt.

Titel: Re: Bogenparcours offen - nicht offen
Beitrag von: archeryvlog-1 am Januar 02, 2022, 10:09:48 Vormittag
Da in Bayern aktuell die 2G Regel gilt, haben wir Die BucherBogner und die DiebacherEdelKnechte zum Beispiel geschlossen.
Es ist uns leider nicht möglich jeden Schützen zu kontrollieren. und die Kontrolle eigentlich auch für 14 Tage dokumentieren... so ist es bei unserem Parcours für unsere 2G Mitglieder und Gäste, die ja bei uns nur mit einem Mitglied mit dürfen, weil unser Parcours nicht öffentlich ist.
So wurde es uns vom LRA schriftlich erlaubt.


Eine Interessensfrage hierzu.

Auf den 3D Paroure die ich kenne, muss man sich eh, egal ob Coronabezogen oder nicht, in eine Liste eintragen, wenn man seinen Obulus entrichtet.
Zusätzlich liegt ein Coronazettel aus, den man ausfüllen und zusammen mit dem Obulus in einem Briefumschlag in den Briefschlitz wirft.
Auf Collenberg erfolgt das alles Elektronisch über das Riesenipod.

Bedeutet, auch vorher schon war man aufgerufen, vom Verein im Regelfall, seine Kontaktdaten bereitzustellen, wenn man auf den Parcours wollte.

Was unterscheidet also die bisherige Datenerhebung von der 2G Datenerhebung?
Was sagt denn die Landesverordnung zum Thema Datenspeicherung (egal für welchen Zeitraum), gibt die Landesverordnung hier eine klare Vorgabe?

Du sagtest ja, dass Euer zuständiges LRA diese Vorgabe gemacht hat. Haben die denn für diese Forderung eine rechtsgrundlage?
Titel: Re: Bogenparcours offen - nicht offen
Beitrag von: tombowhunter am Januar 02, 2022, 10:42:08 Vormittag
Mann oh mann, jede s Mal aufs neue die Diskussionen ob da eine Rechtsgrundlage ist oder nicht usw.. Es ist so vorgegeben und er Betreiber des Parcours hält sich daran und fertig.
Ob da irgendeine Rechtsgrundlage oder sonstiges dazu berechtigt oder nicht interessiert keinen, kein Betreiber will es sich mit den Behörden verscherzen nur weil man die Berechtigung anzweifelt oder sonstiges, die sitzen am längeren Hebel und wenn du denen "dumm" kommst machen sie dir am Ende den Parcour dicht oder legen dir Steine in den Weg das es nicht mehr feierlich ist.
Warum bitte kann man es nicht hinnehmen das der Parcour XY zu hat und anderer eben im Moment nicht, wenn es einem eben zu weit ist auf einen Parcour zu fahren der offen hat, bleibt man eben daheim.
Wir haben Zeiten gehabt da wären wir froh gewesen überhaupt einen Parcour zu finden der offen hat.
Wenn ich mir als die Daten anschaue die so mancher Schütze angibt im Schiess-/Anmeldezettel (da ist nämlich meist anzugeben Adresse usw. von allen Schützen die dabei sind und nicht Meier 3 Personen und im besten Fall vom Herrn Meier nicht mal die Adresse) wo ist dann deren Rechtsgrundlage auf dem Parcour zu schiessen ? Weil mit der Unterschrift stimmt man den vorgegebenen Regeln zu und dazu gehört eben auch das korrekte und kpl. Ausfüllen des Schiess-/Anmeldezettels !
Deswegen laßt doch endlich mal die Diskussionen warum der Parcour XY zu hat und ob es da überhaupt eine Regelung gibt die das rechtfertigt usw., und wer dann nicht wegen Datenschutz damit einverstanden ist seine Daten herzugeben der sollte dann mit seinem A.... zu hause sitzen bleiben und im eigenen Garten schiessen.
Sorry, wenn die Worte vielleicht etwas zu hart rüber kommen, aber diese ewigen Diskussionen nerven mitlerweile wirklich.
Bevor das Geschrei jetzt los geht, ich habe keinen der obigen Beiträge/Mitglieder im speziellen gemeint und soll sich bitte keiner persönlich angegriffen fühlen.
Titel: Re: Bogenparcours offen - nicht offen
Beitrag von: ED am Januar 02, 2022, 10:59:08 Vormittag
Einfach anrufen wäre eine Lösung.
Titel: Re: Bogenparcours offen - nicht offen
Beitrag von: helmut10 am Januar 02, 2022, 11:00:04 Vormittag
Es gibt in Bayern keine von der "Coronaverordnung" vorgeschriebene Datenspeicherung der Gäste/Besucher/Kunden mehr!

Lediglich die Daten (Impfstatus/Test) der Betreiber!!!!  müssen für 14 Tage gespeichert werden.
Titel: Re: Bogenparcours offen - nicht offen
Beitrag von: archeryvlog-1 am Januar 02, 2022, 11:03:18 Vormittag
Mann oh mann, jede s Mal aufs neue die Diskussionen ob da eine Rechtsgrundlage ist oder nicht usw.. Es ist so vorgegeben und er Betreiber des Parcours hält sich daran und fertig.
Ob da irgendeine Rechtsgrundlage oder sonstiges dazu berechtigt oder nicht interessiert keinen, kein Betreiber will es sich mit den Behörden verscherzen nur weil man die Berechtigung anzweifelt oder sonstiges, die sitzen am längeren Hebel und wenn du denen "dumm" kommst machen sie dir am Ende den Parcour dicht oder legen dir Steine in den Weg das es nicht mehr feierlich ist.
Warum bitte kann man es nicht hinnehmen das der Parcour XY zu hat und anderer eben im Moment nicht, wenn es einem eben zu weit ist auf einen Parcour zu fahren der offen hat, bleibt man eben daheim.
Wir haben Zeiten gehabt da wären wir froh gewesen überhaupt einen Parcour zu finden der offen hat.
Wenn ich mir als die Daten anschaue die so mancher Schütze angibt im Schiess-/Anmeldezettel (da ist nämlich meist anzugeben Adresse usw. von allen Schützen die dabei sind und nicht Meier 3 Personen und im besten Fall vom Herrn Meier nicht mal die Adresse) wo ist dann deren Rechtsgrundlage auf dem Parcour zu schiessen ? Weil mit der Unterschrift stimmt man den vorgegebenen Regeln zu und dazu gehört eben auch das korrekte und kpl. Ausfüllen des Schiess-/Anmeldezettels !
Deswegen laßt doch endlich mal die Diskussionen warum der Parcour XY zu hat und ob es da überhaupt eine Regelung gibt die das rechtfertigt usw., und wer dann nicht wegen Datenschutz damit einverstanden ist seine Daten herzugeben der sollte dann mit seinem A.... zu hause sitzen bleiben und im eigenen Garten schiessen.
Sorry, wenn die Worte vielleicht etwas zu hart rüber kommen, aber diese ewigen Diskussionen nerven mitlerweile wirklich.
Bevor das Geschrei jetzt los geht, ich habe keinen der obigen Beiträge/Mitglieder im speziellen gemeint und soll sich bitte keiner persönlich angegriffen fühlen.

Bleib doch mal locker. Meine Frage war interessehalber, nicht mehr und nicht weniger.

Datenerhebungen, und damit auch die Verarbeitung von Daten, erfordern nach DSGVO eine entsprechende Rechtsgrundlage, die in einem Verfahrensverzeichnis zu dokumentieren ist. „das LRA hat das so festgelegt“ ist nunmal keine Rechtsgrundlage.
Wenn jemand wegen irgendetwas passend off Stund den Betreiber des Parcours blöd kommen will, kommt er mit diesem Thema. Wenn da nichts DSGVO konform dokumentiert und geregelt ist, kann das richtig übel für den Betreiber ausgehen.

Deswegen interessiert es mich einfach, was die jeweilige Landesverordnung zu dem Thema vorgibt.
Titel: Re: Bogenparcours offen - nicht offen
Beitrag von: ED am Januar 02, 2022, 11:34:16 Vormittag
Geht's jetzt um offene Parcours oder um die Verordnung?
Mann o Mann  ::)
Titel: Re: Bogenparcours offen - nicht offen
Beitrag von: Stringwistler am Januar 02, 2022, 11:35:57 Vormittag
Meines Wissens ist die DSGVO gerade eben wegen der Pandemie geändert und ergänzt worden.
Und da bin ich vollends bei tombowhunter.... die sitzen am längeren Hebel und fertig.
Wem das nicht passt, wie wir die Impfstatus dokumentieren sollen, müssen halt daheim bleiben.
Und falls das niemand glauben will was uns das LRA vorgibt, hängt bei uns am Vereinsbauwagen und am Parcoursbeginn der QR- Code der original Mail vom LRA. Braucht er halt ein scanfähiges Smartphone. ;D
Titel: Re: Bogenparcours offen - nicht offen
Beitrag von: sirgeier am Januar 02, 2022, 12:06:00 Nachmittag
Hallöchen,

kurzer Auszug von der BSSB Seite. Wir sind Mitglied im BSSB

Anbieter, Veranstalter und Betreiber sind zur zweiwöchigen Aufbewahrung der eigenen Testnachweise sowie zur Überprüfung der vorzulegenden Impf-, Genesenen- und Testnachweise durch wirksame Zugangskontrollen samt Identitätsfeststellung in Bezug auf jede Einzelperson verpflichtet.

Da geht es nicht nur um die Betreiber, sondern auch um jeden Nutzer des Geländes. Die Zugangskontrollen sind sowohl für Sportstätten, als auch für Freizeiteinrichtungen durch zu führen.

Zu der Frage mit dem Datenschutz:

Im Bezug auf Corona gibt es eine 14 tägige Aufbewahrungspflicht des Status einer Person des Vereins.

Unabhängig der Pandie erklären sich alle Nutzer bei uns im Parcours damit einverstanden, sich zum einen an die Parcoursregeln zu halten und stimmen ihrer Datenerhebung mit ihrer Unterschrift zu. Dieser Zettel kommt in ein Kuvert und wird eingeworfen. Im Parcoursbuch steht nur Nachname, Anzahl, Beginn und Ende. Wer dies nicht tut und sich nicht ordentlich anmeldet, verstößt gegen unsere Regeln und wird des Parcours verwiesen. Wer das nicht möchte, bitte wo anders hingehen, wo es gehandhabt wird, dass es für einen passend ist. Ist ja kein Problem.

Leider gibt es dann auch noch Nutzer.....die nicht bezahlen und uneinsichtig sind. Diese Personen findest du leider nur über deine nicht vorhandenen Einträge im Schießbuch oder über die Kuverts, wenn sie fehlen.

Zum Glück ist die absolute Mehrheit aller Schützen vorbildlich, ansonsten würden einige Vereine keinen öffentlichen Parcours betreiben.

Zu der Öffnungsfrage:

Homepage oder Facebook Seite des Vereins/Parcours aufsuchen und nachlesen, ansonsten Betreiber kontaktieren. Wir antworten immer gerne.
Titel: Re: Bogenparcours offen - nicht offen
Beitrag von: archeryvlog-1 am Januar 02, 2022, 12:16:00 Nachmittag
Meines Wissens ist die DSGVO gerade eben wegen der Pandemie geändert und ergänzt worden.
Und da bin ich vollends bei tombowhunter.... die sitzen am längeren Hebel und fertig.
Wem das nicht passt, wie wir die Impfstatus dokumentieren sollen, müssen halt daheim bleiben.
Und falls das niemand glauben will was uns das LRA vorgibt, hängt bei uns am Vereinsbauwagen und am Parcoursbeginn der QR- Code der original Mail vom LRA. Braucht er halt ein scanfähiges Smartphone. ;D

Ich muss ganz ehrlich sagen, ich bin erschüttert über die Art und Weise, wie hier auf Fragen reagiert wird.

Augenscheinlich kann und darf hier nichts gefragt oder vorgeschlagen werden, was nicht 100% in bestimmte Gedankengänge bestimmter Personen Übereinstimmung findet, ohne gleich angeschissen zu werden.

Ich glaube es war ein Fehler mich in diesem Forum erneut anzumelden.
Titel: Re: Bogenparcours offen - nicht offen
Beitrag von: ibis am Januar 02, 2022, 12:54:50 Nachmittag
ist ja auch kein Forum für besonders Dünnhäutige.
Titel: Re: Bogenparcours offen - nicht offen
Beitrag von: ED am Januar 02, 2022, 03:08:05 Nachmittag
Und auch, weil es schon x-mal beantwortet und ist zum Abwinken weichgekaut wurde. Es langt echt  :wuerg: