Archers Campfire
Kaufberatung / Testberichte => 3D-Parcours => Thema gestartet von: Landbub am Mai 21, 2021, 06:47:07 Nachmittag
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Frage an alle Parcoursbetreiber: hat jemand Zugriff auf ein Gutachten der Jäger zum Thema Parcours? "Gutachten" ist auch als "Stellungname" zu verstehen. Für einen Parcours erfordert die zuständige Gemeindebehörde ein solches und niemand weiss, was da drinstehen soll. Auch die örtlichen Jäger nicht.
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Da solltest Du wohl besser gleich bei dem nachfragen, der dies "Gutachten" haben möchte.
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Da solltest Du wohl besser gleich bei dem nachfragen, der dies "Gutachten" haben möchte.
Gute Idee!
Ernsthaft: Natürlich war das die allererste Stelle, wo gefragt wurde. Nur wie es halt so ist: Es gibt keinen Fomularvordruck und damit ist das jenseits des Horizonts. Mehr als "da baruchen wir eine Stellungnahme der örtlichen Jäger" war da nix zu bekommen.
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Es gibt auf jeden Fall eine! Ich habe das mal - irgendwo - gelesen. Untersuchungen österreichischer Jäger, die widerlegen sollten, dass der Parcoursbetrieb die Aktivitäten des Wildes beeinträchtigt (das haben sie auch widerlegt). Leider ist das Jahre her und ich habe nicht die leiseste Ahnung, wo das publiziert war.
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" ... Es gibt keinen Fomularvordruck ... "
Darum muss es ja gar nicht gehen. Aber die Fragestellungen, auf die das GA eingehen soll, kann man ja wohl mitteilen.
Man will ja auch keine schlafenden Hunde wecken ... ::)
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Aber die Fragestellungen, auf die das GA eingehen soll, kann man ja wohl mitteilen.
Du kennst bayerische Provinzbehörden nicht :-)
Glaub mir, es ist so, dass es an DIR liegt, da was zu bringen. Und egal, was du bringst, es wird dann Kritik geben. Drum ist es immer hilfreich, wenn man was hat, was woanders schon "durchgegangen" ist.
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Es gibt auf jeden Fall eine! Ich habe das mal - irgendwo - gelesen. Untersuchungen österreichischer Jäger, die widerlegen sollten, dass der Parcoursbetrieb die Aktivitäten des Wildes beeinträchtigt (das haben sie auch widerlegt). Leider ist das Jahre her und ich habe nicht die leiseste Ahnung, wo das publiziert war.
Sowas wäre hilfreich! Wenn da jemand was hat, einen Link, ... ich suche dann noch selber, auf die schnelle habe ich nix gefunden.
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Hallo Landbub,
Wollt ihr einen Neuen Parcours einrichten ?
In Bayern ?
Ist das Vorhaben mit dem Grundeigentümer schon abgestimmt ?
Wie steht der Jagdpächter dazu ??
In Bayern.....gibt es keine "Gemeindebehörde"......zuständig sind immer die unteren Behörden der Landkreise....
Fragen über Fragen....
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Wie steht der Jagdpächter dazu ??
Der soll eine Stellungnahme abgeben. Es ist eine Jagdgemeinschaft
In Bayern.....gibt es keine "Gemeindebehörde"......zuständig sind immer die unteren Behörden der Landkreise....
Fragen über Fragen....
Doch, für den Gemeindewald ist die Gemeinde zuständig.
Dass hier auch Ordnungsamt, Bauamt etc zu infromieren sind (alles erledigt) ist eh klar. Es geht nur um das OK des Gemeinderates, der eben genannte Stellungnahme vorgelegt haben will.
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Ja klar, der Gemeinderat ist halt keine "Behörde"...
Und die Stellungnahme der Jagdpächter kann formlos sein....
Warum hier die Gemeinde als Verpächter ihren Pächter nicht selbst anfragt, erschließt sich mir nicht...
Grundsätzlich hat der Jagdpächter das Revier erstmal ohne Parcours gepachtet....kann ihn also als Einschränkung seines Pachtvertrages sehen ...oder eben nicht (im günstigsten Fall)
Einfach nen Ortstermin vereinbaren, miteinander reden...einen Vertreter des Gemeinderates dazu bitten...
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Wir haben damals die Jagdpächter zu einem Ortstermin eingeladen und sie mündlich dazu befragt.
Es waren nur 2 Pächter und deren "Knecht". Der Vorteil war, der "Knecht" ist selbst Bogenschütze
und hat sich für uns eingesetzt, danach hat bei uns genügt ein Mann ein Wort.
Was du nach der Besprechung machen kannst, ist ein Protokoll des Ergebnisses anzufertigen und
es von allen unterschreiben zu lassen, damit hast du eine schriftliche Einverständnisserklärung, die
du dann der Gemeindeverwaltung vorlegen kannst.
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Das kenne ich auch aus technischen Prüfverfahren. In den Behörden sitzen leider nur noch BWL-er. Keine Leute vom Fach mehr.
Man will dann z.B - gemäß Regelwerk - eine Verfahrensprüfung für eine Bauweise haben. Kann aber nicht sagen, was geprüft werden soll.
Wie Landbub schon geschrieben hat, fällt denen hinterher (beim lesen) ein, was sie wollen.
Wichtig ist, es muss wichtig aussehen. Möglichst viele Regelwerke und Bestimmungen zitieren.
Unterschrieben mit hochkarätigen Namen: "Kreisoberjagdaufundruntersichtsmeister" oder "Vorstandsobervorundhintersitzender"...sorry, musste jetzt sein 8).
Vielleicht sollte man Alles strukturell aufbauen:
- förmlicher Briefkopf (Am besten mit Logo).
- Betreff mit anliegen
- Erläuterung Anliegen (Wer, Wann, Warum usw., Nutzen für die Allgemeinheit...blablabla)
- Mögliche Nachteile aufzählen (Naturschutz, Emissionsschutz, Jagdrecht, Waldwirtschaft etc.)
- kurze Beschreibung, dass die Nachteile unter folgenden Auflagen zu vernachlässigen sind.
- Auflage mit erträglichen Bedingungen aufzählen (Nachts kein Schießbetrieb, Kein Müll hinterlassen - Hinweis auf eine Parcoursordnung oder sowas)
Das ganze zur Unterschrift der Würdenträger vorbereiten und so aussehen lassen, als ob die Jägerschaft das Pamphlet selbst gemacht und sehr streng geprüft hat.
Je mehr geschrieben steht und je mehr Paragraphen aufgezählt werden, je weniger wird das Ganze angeguckt und nachgeprüft - das ist meine jahrelange Erfahrung im Bereich Baustatik.
Bleibt mir, viel Erfolg zu wünschen
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Warum hier die Gemeinde als Verpächter ihren Pächter nicht selbst anfragt, erschließt sich mir nicht...
Mir auch nicht, spielt aber keine Rolle. Denn wir werden nicht sagen „sorry, dein Wald, Dein Job“. Wir wollen einfach liefern, was verlangt wird.
Treffen v.O. Mit der Jägerschaft ist arangiert. Jetzt müssen sie halt auch wirklich kommen.
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Na dann viel Erfolg drück dir die :yes:
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Viel Erfolg und ein gutes Ergebnis als Lohn für eure Bemühungen!
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kurze Zwischenfrage dazu: ist nicht über jeder Gemeinde der Landkreis mit der sog. "unteren Jagdbehörde" die (meines Wissens) auf jeden Fall einbezogen werden muss und auch die letzte Entscheidungshoheit hat?
Hans
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kurze Zwischenfrage dazu: ist nicht über jeder Gemeinde der Landkreis mit der sog. "unteren Jagdbehörde" die (meines Wissens) auf jeden Fall einbezogen werden muss und auch die letzte Entscheidungshoheit hat?
Hans
Ich gehe davon aus - wir haben einen LRA Mitarbeiter im Vereinsvorstand, der kümmert sich um diese Themen. Allerdings gibts niemand mit "letzter Entscheidungshoheit". Es kann von den Jägern, vom Förster, vom Besitzer ein Veto kommen und auch von den Anliegern für den Fall, dass eine "Nutzungsänderung" erfolgt, ein Veto kommen. Das hängt wohl davon ab, ob Innen- oder Aussenbereich.
Und natürlich noch das Ordnungsamt, und auch das Bauamt, sofern irgendwas gebaut werden soll. Streng genommen gilt wohl auch ein fester überachter Einschiesstand als Bauwerk. Es ist nicht einfach