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Bogenschießen => Allgemein => Thema gestartet von: Ahornbüffel am Februar 02, 2021, 09:04:06 Nachmittag

Titel: 3D Parcours Genehmigung/Abnahme
Beitrag von: Ahornbüffel am Februar 02, 2021, 09:04:06 Nachmittag
Hallo zusammen!

Vielleicht kann mir hier ja jemand helfen, wo mein Verein leider ins Stolpern gekommen ist.

Ausgangssituation:
Seit Jahren ist der Parcours unseres Vereins "fertig" und wird (wie ich jetzt erfahren habe) mehr oder weniger offiziell von Mitgliedern genutzt. Ich setze mich gerade für mehr Werbung und "drumherum" ein (Parcoursregeln aufstellen, Gastschützenbuch/ -kasse, etc) und komme leider nicht weiter, weil laut Vorstand der Parcours nicht "abgenommen" wurde.
Man muss dazu sagen, unser Verein besteht hauptsächlich aus Sportschützen Kleinkaliber/Großkaliber und der Parcours ist "Beiwerk".

Jetzt gibt es wohl schon eine Geschichte zu dem Ganzen; Einige der Bogen-Enthusiasten versuchten über Jahre hier was zu bewirken und der Vorstand sitzt es aus. Verwiesen wird darauf, dass man es erst genehmigen müsste. Ich erspare euch Details zur Leidensgeschichte einzelner Streitigkeiten und komme zu meiner Frage:

Etwas Internet-Recherche lässt mich schnell zu dem Schluss kommen, dass es hier keinen Sachverständigen o.ä. benötigt, sondern ggf. eine Genehmigung im Bebauungsplan oder etwas in der Richtung ist, die hier greift.
Siehe hier (hoffe link ist ok?) http://www.ziel-im-visier.de/img/Bogensport/Gesetzliche_Regelungen_Bogensportplaetzen.pdf

Meine Frage: Kann jemand helfen und mir sagen, wie ich (als "normales Vereinsmitglied") hier etwas Fahrt aufnehmen kann und durch Initiative das Ding vielleicht ins Rollen bekomme? Rechtliche, belastbare Quellen oder sowas? Hat hier jemand mit sowas Erfahrung?

Das Problem ist, wir dürfen wohl den Platz nicht "offiziell" machen weil diese "Abnahme" fehlt, aber das ganze wird seit Jahren ganz ominös in der Schwebe gehalten. Dabei gibt es Mitglieder die nur für Bogensport Beiträge zahlen und sich hier vernachlässigt fühlen.

Falls es hilft (Landesgesetze etc.), der Verein ist in RLP, im Kreis Bad Kreuznach.

Bin für jeden guten Tipp dankbar!
Schönen Abend zusammen, Christian
Titel: Re: 3D Parcours Genehmigung/Abnahme
Beitrag von: Waldgeist am Februar 02, 2021, 09:16:00 Nachmittag
Gegen die Interessenlage des Vorstands? Und offensichtlich auch gegen die Mehrheit der Vereinsmitglieder? Wohl kaum. Da wirst Du keinen Erfolg haben.
Titel: Re: 3D Parcours Genehmigung/Abnahme
Beitrag von: BowLaw am Februar 02, 2021, 09:49:35 Nachmittag
Ein 3D Bogenparcours muss nicht "abgenommen" werden und kann auch gar nicht "abgenommen" werden, da es keine offizielle Stelle gibt, die so etwas "abnimmt".
Einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zur Abnahme eines 3D Parcours gibt es nicht.
Vorherrschend ist hier der von der Rechtssprechung geprägte Begriff der "Verkehrssicherungspflicht" - das bedeutet in einfachen Worten, dass, selbst wenn der letzte Idiot auf eurem Parcours schiesst der Pfeil irgendwo landet, wo er nichts anrichten kann.
Möglicherweise gibt es da Herrschaften irgendeines Bogensportverbandes, die meinen etwas schlauer zu sein als andere, da sie irgendwelche Scheine erworben haben.
Das sieht allerdings dann nur offiziell aus, aber wäre für euch eine gewisse Absicherung, je nach eurem Erfahrungsstand im 3D Bogenschießen.

Macht eine eigene Abteilung Bogenschießen im Verein, stellt den Parcour (habt ihr schon gemacht) und dann stellt einen offiziellen Antrag bei der nächsten Hauptvereinssitzung den Parcours für die Allgemeinheit zuzulassen, da der (Untervorstand) der Bogenschießabteilung zu der Erkenntnis gekommen ist, dass der Parcours sicher ist.
Effekt: Die Verantwortung wird von oben nach unten verschoben (jedenfalls vermeintlich) und die Bogensportabteilung kann machen was sie will.
Titel: Re: 3D Parcours Genehmigung/Abnahme
Beitrag von: Ahornbüffel am Februar 02, 2021, 10:20:48 Nachmittag
Gegen die Interessenlage des Vorstands? Und offensichtlich auch gegen die Mehrheit der Vereinsmitglieder? Wohl kaum. Da wirst Du keinen Erfolg haben.

Ne nicht wirklich, offiziell finden alle es "gut dass der Verein sich breit aufstellt" und man spricht auch sonst positiv gestimmt über das Thema, die Erfahrung zeigt aber leider, es passiert nichts. Es scheint eher daran zu liegen, dass der Vorstand (selbst nur Sportschützen) das Thema nur stiefmütterlich behandelt.
Titel: Re: 3D Parcours Genehmigung/Abnahme
Beitrag von: Ahornbüffel am Februar 02, 2021, 10:24:51 Nachmittag
Ein 3D Bogenparcours muss nicht "abgenommen" werden und kann auch gar nicht "abgenommen" werden, da es keine offizielle Stelle gibt, die so etwas "abnimmt".
Einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zur Abnahme eines 3D Parcours gibt es nicht.
Vorherrschend ist hier der von der Rechtssprechung geprägte Begriff der "Verkehrssicherungspflicht" - das bedeutet in einfachen Worten, dass, selbst wenn der letzte Idiot auf eurem Parcours schiesst der Pfeil irgendwo landet, wo er nichts anrichten kann.
Möglicherweise gibt es da Herrschaften irgendeines Bogensportverbandes, die meinen etwas schlauer zu sein als andere, da sie irgendwelche Scheine erworben haben.
Das sieht allerdings dann nur offiziell aus, aber wäre für euch eine gewisse Absicherung, je nach eurem Erfahrungsstand im 3D Bogenschießen.

Macht eine eigene Abteilung Bogenschießen im Verein, stellt den Parcour (habt ihr schon gemacht) und dann stellt einen offiziellen Antrag bei der nächsten Hauptvereinssitzung den Parcours für die Allgemeinheit zuzulassen, da der (Untervorstand) der Bogenschießabteilung zu der Erkenntnis gekommen ist, dass der Parcours sicher ist.
Effekt: Die Verantwortung wird von oben nach unten verschoben (jedenfalls vermeintlich) und die Bogensportabteilung kann machen was sie will.

Wow, vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort!

Also im Prinzip das was es immer ist: Denen "da oben" die Verantwortung abnehmen...
Hört sich logisch an und deckt sich mit dem was ich selbst rausgefunden habe. Jetzt müsste man nur schauen ob man das mit der Bogenabteilung hinbekommt. Muss es hierfür dann "Ämter" geben? Also Vorsitz und co, angelehnt an die Vereinsstruktur?

Grüße
Christian
Titel: Re: 3D Parcours Genehmigung/Abnahme
Beitrag von: BowLaw am Februar 02, 2021, 10:57:23 Nachmittag
Frag dazu einen Anwalt oder warte, bis sich vielleicht jemand hier aus dem Forum meldet, der sich mit Vereinsstrukturen auskennt.
Ich hab dir bis hierher gerne geholfen.
Damit klinke ich mich hier aus.
Titel: Re: 3D Parcours Genehmigung/Abnahme
Beitrag von: Stringwistler am Februar 02, 2021, 11:41:18 Nachmittag
Also wir standen in Bayern vor 14 Jahren an der gleichen Stelle.
Aber unser heutiger Vereinsparcours ist nicht öffentlich aber es dürfen auch Gäste mit Mitgliedern auf den Parcours.
Den Parcours auf Gemeindegrund und 2 Stücke von Privat, wurde uns erst nur gestattet, wenn wir ihn abnehmen lassen würden. Vorschlag vom Feuerschützenverein, dem wir damals angehörten, Prüfung eines Sachverständigen für nichtmilitärische Schießstände, der sonst Vereinsschießstände für Feuerschützen prüft, kannte ich als Abteilungsleiter nicht an, nachdem ich mit dem Herren telefoniert habe, weil es für ihn Neuland war und er so was noch nie geprüft hat.
Ich hatte damals einen Freund der beim DFBV den Parcoursprüfschein für 3D- Turniere ausrichten gemacht hat. Das schlug ich unserem Verein und der Gemeinde vor. Eine gemeinsame Begehung des 1. Parcours mit 16 Tieren wurde verabredet und der Prüfer mein Freund gab sein ok, mit 2-3 kleineren Änderungen und Sicherheitsabstand ergänzend, waren die Gemeinde und Verein zufrieden und hatten ein Prüfungszeugnis und Gutachten des Prüfers und alle waren zufrieden.
Nach einem Jahr hatten wir den Parcours erweitert und eine 2. Sicherheitsbegehung mit Verein und Gemeinde wurde durchgeführt und alle waren glücklich. 
Nach 3-4 Jahren haben wir uns vom Schützenverein abgespalten und einen eigenen e. V.  aufgemacht, den es jetzt mit Unterstützung der Gemeinde schon fast 11 Jahre gibt, mit eigenen, schönen jagdlich gestellten und nicht öffentlichen Parcours am Ortsrand. Ist ja auch ein Aushängeschild für die Gemeinde. So wird es auch bleiben, Gäste können mit Mitgliedern gehen, als öffentlicher Parcours ist das Gelände zu klein und wäre auch zu gefährlich.
Und so sind wir klein, fein und glücklich und zufrieden.  :upsidedown:
Vielleicht wäre das auch eine Idee für euch.

Ach ja, Verantwortung an die Bogenschützen abgeben, geht rein aus Vereinsrecht zumindest in Bayern nicht. Der Vorstand ist immer in der Haftung. Da beißt die Maus keinen Faden ab.  :eeew:
Titel: Re: 3D Parcours Genehmigung/Abnahme
Beitrag von: Grizzly am Februar 03, 2021, 12:06:07 Vormittag
In KH gibt es doch einen Verein mit Parcours. Der liegt in Rüdesheim. Frag doch da mal nach.

In BaWü war ich bei so einer Aktion schon mal dabei. Genehmigung ging über das Landratsamt als koordinierende  und am Ende genehmigende Stelle.

Dabei ist der Naturschutz, die Gemeinde und der Waldeigentümer bzw. Jagdpächter mit im Boot. Dauerte knapp 2 Jahre, in denen wir unseren Parcour vorläufig erst einmal weiter betreiben durften.
War in einem Privatwald und wurde nur von uns als Bogengruppe  mit gelegentlcihen Gästen benutzt. Bis der Förster das dem LRA gemeldet hatte. Dann haben wir einen Verein gegründet und den Parcours offiziell beantragt uns am Ende auch genehmigt bekommen.
Titel: Re: 3D Parcours Genehmigung/Abnahme
Beitrag von: Landbub am Februar 03, 2021, 01:08:39 Vormittag
Das ist der Grund, warum wir Bogenschützen und von den Kugel-Schützen so abgrenzen: Wäre der Bogen eine Waffe, wäre der Parcours ein Schiessstand und abnahmepflichtig.
Titel: Re: 3D Parcours Genehmigung/Abnahme
Beitrag von: Ischowida am Februar 03, 2021, 06:17:11 Vormittag
Zunächst sollte die Haftungsfrage geklärt werden.
Wer kommt auf,wenn sich jemand auf dem Parcours verletzt oder verletzt wird.
Da verlangt die Versicherung ( welche über den Verband organisiert ist) eine ordentliche Prämie dafür.
Also Versicherung muß vorhanden sein und Schäden jeder Art decken.
Dafür muß der Verein einem Verband angehören.
Dieser Verband verlangt für jedes Turnier von 10 Euro Startgebühr je Person, 6 Euro von jedem Teilnehmer.
Dann mußte von unserem Verein auch geprüft und geklärt werden, wer für Schäden an Bäumen und Gelände aufkommt.
Der Verpächter hätte auch ein Wort " mit zu reden".
Dann mußte die Vereinssatzung abgeändert werden , weil ein Verantwortlicher Parcoursbeauftragter mit Mirtspracherecht in der Vorstandsschaft gewählt werden müßte.
Das ist vermutlich nur Vereinsintern so bei uns geregelt.
Sollten Gelder auf Grund Gastschützen generiert werden, dann muß auch geprüft werden, ob eine Gemeinnützigkeit des Vereins  aberkannt wird und Gewerbesteuer bezahlt werden muß.
Dies ist in unserem Verein schon vor meiner Zeit als Vereinsmitglied alles festgelegt worden und von daher habe ich den Prozess aller Auflagen nicht mitbekommen.
Der wichtigste Aspekt ist aber, eine Versicherung zu haben, welche für Schäden an Personen aufkäme.
Und sich nur mit dem Hinweis" jeder Schütze haftet selbst" aus der Verantwortung, besser aus einer Haftung zu reden, wird wohl nicht reichen.
Redet also mit dem Vorstand und klärt zusammen die Fragen.
Titel: Re: 3D Parcours Genehmigung/Abnahme
Beitrag von: Ahornbüffel am Februar 03, 2021, 06:42:53 Vormittag
Danke Leute, das sind schon gute Infos!

@Grizzly: Ja die Kontaktaufnahme beim BSC läuft. War früher hier im Verein, ggf. kommt da was bei rum.

@Ischowida: Das mit der Gewerbe-Nummer ist mir jetzt ganz neu, hätte ich so gar nicht bedacht! Da erhoffe ich mir dann mal Info vom Verein in KH, die das Prozedere ja auch schon gemacht haben.

@Guido/alle: Ich lese hier schon eher heraus, dass man sich wohl auch einfach überlegen muss, wie sinnvoll die "richtige Öffnung" ist. Der Gedanke ist ja, wenn 4-5-6 Gastschützen pro Samstag je 5,- bezahlen, dann kann man jedes Jahr 1-2 Tiere erneuern. Wenn es allerdings darauf hinausläuft, dass man viel besser und unkomplizierter ans Ziel kommt, indem man sagt "Mitglieder frei, Gastschützen dürfen Mitglieder begleiten" und es dann vielleicht als "Spende" formuliert, die Gäste freiwillig bezahlen können, dann ist das natürlich einen Gedanken wert...

Nach 3-4 Jahren haben wir uns vom Schützenverein abgespalten und einen eigenen e. V.  aufgemacht, den es jetzt mit Unterstützung der Gemeinde schon fast 11 Jahre gibt, mit eigenen, schönen jagdlich gestellten und nicht öffentlichen Parcours am Ortsrand. Ist ja auch ein Aushängeschild für die Gemeinde. So wird es auch bleiben, Gäste können mit Mitgliedern gehen, als öffentlicher Parcours ist das Gelände zu klein und wäre auch zu gefährlich.
Und so sind wir klein, fein und glücklich und zufrieden.  :upsidedown:
Vielleicht wäre das auch eine Idee für euch.

Frei nach dieser Passage eben :-)

Danke für eure Antworten, ich bleibe dran!
Titel: Re: 3D Parcours Genehmigung/Abnahme
Beitrag von: puschel am Februar 03, 2021, 11:12:52 Vormittag
Hi,

viele gute Gedanken, ich denke der wichtigste ist die Haftung.
Wenn ihr als Verein einen Parcours bauen wollt, dann ist das eine Sportanlage. Im Gegensatz zu ein paar privat zufällig auf der Wiese stehenden Tieren, die nach dem Training abgebaut werden. Diese Anlage und die Sicherungsmaßnahmen müssen dort erlaubt sein - die Info bekommst du sehr einfach und schnell - und endgültig - von der Gemeinde.
Die Frage der Haftung kann dir im Zweifel sehr schnell euer Versicherungsansprechpartner beantworten. Ist es einfach so in der Vereinshaftpflicht drin, bzw. unter welchen Auflagen. Bei den Verbandsturnieren hast du idR eine "Abnahme" bezüglich Sportordnung und Sicherheit durch einen Bogensportleiter und die Haftung liegt dann meist bei der Turnierleitung. DFBV und DSB haben da eine kleine aber feine Richtlinie für Bogensportanlagen (beim DFBV hängt es aktuell sogar an der Sportordnuung an, zum Download auf der HP). Da hast du aber auch das Problem, das ortsfremde Schützen einen vorgegebenen Weg gehen müssen, nicht vor dem Schuß die Sicherheit selbst prüfen können, da sie nicht zum Ziel gehen dürfen und sich so auf die durch den Veranstalter garantierte Sicherheit verlassen dürfen. Das würdest du zB bei einem nicht öffentlichen Parcour umgehen, da die eigenen Leute natürlich von dir/der verantwortlichen Person ausführlich in das Gelände eingewiesen wurden.
Auch klären solltet ihr die Frage mit dem Finanzamt, das Betreiben einer Sportanlage für jedermann gegen Eintrittsgeld könnte möglicherweise im Widerspruch zur Gemennützigkeit sein, bzw. man könnte euch möglicherweise eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellen.
Das alles funktioniert aber nur, wenn euer Vorstand mitzieht, denn (ich kenne eure Satzung nicht) meist sind nur ein paar wenige Vorstände außenvertretungsberechtigt (26BGB) und damit berechtigt die ganzen Fragen zu stellen und die Antworten zu bekommen ;)
Das sind insgesamt 4 schnelle Fragen, die ich klären würde, bevor ich in das Projekt Arbeit stecke, da jede einzelne ein "Showstopper" sein kann.

Grüße,
Jochen
Titel: Re: 3D Parcours Genehmigung/Abnahme
Beitrag von: Landbub am Februar 03, 2021, 11:16:30 Vormittag
Wenn ihr als Verein einen Parcours bauen wollt, dann ist das eine Sportanlage.

Nicht zwangsweise! Es kann auch ein "Freizeitgelände" sein. Das ist mit dem LRA zu klären.
Ich weiss nicht, ob es haftungs-thematisch einen Unterschied macht, aber zumindest am Anfang des Lockdowns waren "Sportanlagen" bei uns zu schließen und "Freizeitgelände" noch offen. Insofern: wir durften noch :-)
Titel: Re: 3D Parcours Genehmigung/Abnahme
Beitrag von: perkolat am Februar 03, 2021, 11:22:59 Vormittag
Bezüglich der Klärung um was es sich bei dem Gelände handelt und welche Auflagen ggfs. dafür in Frage kommen, bietet es sich aus meiner Sicht tatsächlich an nach einem Schießstandsachverständigen zu fragen. Der kann zumindest einige allgemeine Dinge wie Schutz des Umfelds, etc. klären, auch wenn er nicht direkt zuständig sein mag. Dann ist zumindest der Punkt sachlich sicher. Den Kontakt vermittelt euch die Jagd- oder Waffenbehörde beim LRA. Alles andere was dazu hier geschrieben wurde mag durchaus richtig sein. Nur dürften Forumsbeiträge nicht belastbar sein. Also holt euch eine konkrete Aussage dazu, bevor ihr weiter arbeitet, da hat Puschel bereits alles geschrieben.
Titel: Re: 3D Parcours Genehmigung/Abnahme
Beitrag von: Landbub am Februar 03, 2021, 11:45:56 Vormittag
Bezüglich der Klärung um was es sich bei dem Gelände handelt und welche Auflagen ggfs. dafür in Frage kommen, bietet es sich aus meiner Sicht tatsächlich an nach einem Schießstandsachverständigen zu fragen. Der kann zumindest einige allgemeine Dinge wie Schutz des Umfelds, etc. klären, auch wenn er nicht direkt zuständig sein mag.

Würde ich davon abraten. Diese Leute sind auf Schießstände spezialisiert, was ein Parcours nun mal nicht ist. Es geht da um Themen wie "Einsehbarkeit für die Standaufsicht" etc. Ein Parcours unterliegen keiner Abnahmepflicht, wenn er aug Bögen beschränkt ist (also Armbrüste ausschließt). Was man tun kann (und was ich gelegentlich mache): Jeder für 3D ausgebildete KR oder "Sicherheitsbeauftragte" kann einen Parcours ablaufen und Verbesserungsvorschläge machen bzw. auf Gefahrenstellen hinweisen. Dabei gehts nicht nur um die Schussbahn und die SIcherheitsbereiche bzw Massnahmen zur Verkleinerung der SIcherheitsbereiche (a.k.a. "Backstops"), sondern auch um die Wege und deren Absicherung bzw. bei grossen Turnieren die Bereiche für Zuschauer und deren Wege. Davon hat. z.B. ein Schießanlagensachverständiger keinen Plan. Einfach mal einen KR des Ortsverbandes fragen, sofern vorhanden, ob er mal eine Runde mitlaufen will. Und dessen Feedback aufnehmen und gesteuert vom Vorstand dann abarbeiten. Denn i.W. gehts nur darum, Fahrlässigkeit auszuschließen, also sowas wie "Abschusspflock ist in direkter Schusslinie eines anderen Ziels" oder "Schussbahn geht Richtung Wanderweg (oder kreuzgt gar einen solchen, auch schon mal gesehen)
Titel: Re: 3D Parcours Genehmigung/Abnahme
Beitrag von: stöckchenschubser am Februar 03, 2021, 11:50:25 Vormittag
Abnahme ist so gesehen Unsinn.
Das passiert vorher im Genehmigungsverfahren.

Für mich hört sich das nach fehlende offizielle Genehmigung und stiller Duldung an.
Man will keine schlafenden Hunde wecken.
Titel: Re: 3D Parcours Genehmigung/Abnahme
Beitrag von: Landbub am Februar 03, 2021, 12:00:29 Nachmittag
Für mich hört sich das nach fehlende offizielle Genehmigung und stiller Duldung an.

aus behördlicher Sicht ist es egal, ob man im vorgesehenen Waldstück einen Bogenparcours, einen Hochseilgarten oder ein Energiezentrum fürs Baumumarmen macht. Förster, Waldbesitzer und Jäger sehen da Unterschiede, die genehmigung zur freizeitlichen Nutzung aber nicht.
Da gehts eher darum "gibts feste Bauwerke", "gibt genug Parkplätze" etc
Titel: Re: 3D Parcours Genehmigung/Abnahme
Beitrag von: rso am Februar 03, 2021, 12:44:41 Nachmittag
...
Für mich hört sich das nach fehlende offizielle Genehmigung und stiller Duldung an.
Man will keine schlafenden Hunde wecken.

hört sich für mich genauso an, typisch für viele kleine Vereinsparcours.

Offizielle Genehmigungen unterscheiden sich je nach Bundesland total.
Und davon abgesehn ist das nicht die Sache des Vereinsmitglieds, sondern des Vorstands. Und wenn der nicht passt, muß man ihn abwählen bzw. entsprechende Beschlüsse herbeiführen oder aus dem Verein austreten, in einen anderen gehen oder einen eigenen gründen.
Alternativ kann man natürlich auch mit dem vorhandenen Murks leben.
Titel: Re: 3D Parcours Genehmigung/Abnahme
Beitrag von: Eric am Februar 03, 2021, 01:11:52 Nachmittag
Kann dem nur beipflichten, der Parkour benötigt keine offizielle Abnahme.

Es gibt aus meiner Erfahrung nur einige wenige Dinge die beachtet werden sollten:
auch hier im Kreis Soltau Fallingbosten (Niedersachsen) wollte ein Schützenverein einen
Parkour haben, von offizieller Seite der Kommune hieß es: Ihr braucht einen Bauantrag.
Was war geschehen? Der Schützenverein schrieb in seinem Antrag von BogenSCHIESSEN.
Ich gab den Rat den Begriff durch BogenSPORT zu ändern, und voilá: alles ward gut.

Ein weiteres Detail ist vielleicht hilfreich, auch wenn hier im Forum von Leuten mit
irgendeinem Schein geschrieben wurde, es ist vielleicht trotz alledem hilfreich, wenn jemand mit einem
Schießsportleiterschein des DFBV sich den Parkour ansieht und sein OK gibt. Es ist vielleicht nicht jedem
bekannt, das der DFBV Sondermitglied beim DSB ist und umgekehrt. Es darüber hinaus eine Empfehlung
des DSB and seine Mitgliedsvereine, sollte ein parkour gebaut werden, so solle man sich der Expertise des
DFBV bedienen. Diese Empfehlung wurde nie an die große Glocke gehängt.
Titel: Re: 3D Parcours Genehmigung/Abnahme
Beitrag von: Landbub am Februar 03, 2021, 01:19:34 Nachmittag
Es darüber hinaus eine Empfehlung
des DSB and seine Mitgliedsvereine, sollte ein parkour gebaut werden, so solle man sich der Expertise des
DFBV bedienen. Diese Empfehlung wurde nie an die große Glocke gehängt.

Eine Empfehlung, die kaum einer kennt, kann man sich dann auch sparen. Richtig ist allerdings, dass ich beim DSB die "Parcoursthematik" von jemanden gelernt hab, der sich primär beim DFBV engagiert. Es gibt also diese Zusammenarbeit, nur beim gemeinen Verein kommt davon nix an und selbst die Ortsverbände stellen sich da auf Nachfragen taub
Titel: Re: 3D Parcours Genehmigung/Abnahme
Beitrag von: Landbub am Februar 03, 2021, 01:30:11 Nachmittag

Was war geschehen? Der Schützenverein schrieb in seinem Antrag von BogenSCHIESSEN.
Ich gab den Rat den Begriff durch BogenSPORT zu ändern, und voilá: alles ward gut.

Das ist der Behördenwahn. Hier in Bayern gilt für einen Parcours im Aussenbezirk (Ortschaftsnah ists anders) z.B., dass man unbedingt schreiben sollte: "Ziele werden Mobil in den Wald gestellt". Sie sind also nicht einbetoniert, sondern lose am Baum befestigt (Schnur / Gurt). Selbst mit den Baustahlstangen im Boden muss man bei der Kommunikation vorsichtig sein, so gilt angeblich ein 1,70m hohes Karibu dann als "Bauwerk", der kleine Fuchs dagegen nicht. Ein Dixi-Klo ist erlaubt, weil mit Kranhaken-Öse, ein Gartenhäuschen vom Hagebau aber nicht, weil eben als ganzes nicht transportabel. Das ganze dann aber auf einer Anhängerdeichsel montiert geht wieder.

Nach all den Jahren kann ich nur dazu raten, den Dialog mit dem LRA zu suche. Es gibt sie, die Leute dort, die tatsächlich an der Sache "Spiel & Spass im Wald für die Bevölkerung" interessiert sind und nicht nur an Paragraphen. Mit der Jägerei hat man schon genug stress
Titel: Re: 3D Parcours Genehmigung/Abnahme
Beitrag von: Tom der Badner am Februar 03, 2021, 01:44:53 Nachmittag
Ich habe gegockelt und im Netz das hier gefunden:

http://assets.dsb.de/public/uploads/sicherheitstechnische_regeln.pdf

Vielleicht hilfts ein bisschen.

Gruß Tom
Titel: Re: 3D Parcours Genehmigung/Abnahme
Beitrag von: Stringwistler am Februar 03, 2021, 02:09:15 Nachmittag
Bei uns war es eben auch so, daß sich die Gemeinde ans LRA gewand hat und diese damals da sie so was nicht kannten, auch nicht zuständig wägden. Ich ließ daraufhin einige Telefonnummern von befreundeten Bogensportvereinen 7nd derer Vorstandschaft den Herren und Damen zur Verfügung und unsere Bürgermeisterin holte sich da Rat und Anregung auch wegen potentieller Gefahrenlage, erst mal bei den anderen Vereinen ein. Es war auch für uns schon wegen der Ortsrandnähe anfangs klar, daß es wegen der max. Reichweite der Bogen bei traditioneller Ausrüstung bleibt. So sind heute bei uns immer noch Compound nicht erlaubt, sonst hätten wir den Gemeinderat gegen uns gehabt. Die haben sich auch selbst informiert, wenngleich auch nicht ohne Vorurteile. In der damaligen Zeit sind in Wildgehegen und Wald im 150km Umkreis 2 x Tötungsdelikte/ Wilderei,1x mit aufgefundenen, langen Carbonpfeil und Plastikfedern geschehen. Da geht die Polizei doch gleich immer von Compoundbogen aus, obwohl das gar nicht stimmen muß.
Titel: Re: 3D Parcours Genehmigung/Abnahme
Beitrag von: Doro am Februar 03, 2021, 04:17:10 Nachmittag
Hier mein Erfahrungsbericht aus Hessen:
Da man vor 13 Jahren hier die Ämter auch noch nicht wussten, wie man damit umgehen soll, kam bei uns unter anderem die Untere Naturschutzbehörde und hat ein avifaunistisches Gutachten verlangt. Wir waren auch beim Landratsamt vorstellig. Am Ende mußten wir einen Bauantrag stellen. In dem haben wir für den ersten gestellten Parcours eingezeichnet, wo die Ziele stehen werden. Das sich das im Laufe der Jahre natürlich ändert, war von vorne herein klar.
Aber dadurch haben wir nun auch die geischerte dauerhafte Genehmigung, das auf den Flächen ein Parcours stehen darf. Eine Abnahme durch einen Schießstandsachverständigen gab es bei uns nicht, aber wir haben die Behörde informiert und eingeladen, sich das mal anzuschauen. Auch wenn sie es nicht abnehmen müssen, ist doch eine proaktive Einladung vielleicht auch für den restlichen Verein ganz gut, um so die Kontakte zu verbessern und auszubauen. Wenn die wohlgesonnen sind, macht das vieles einfacher.
Bei uns steht der Vorstand hinter dem Parcours (rettet uns zu Coronazeiten gerade aktuell den Hintern, was die Einnahmen angeht - der restliche Schießbetrieb ist stillgelegt), wir haben einen öffentlich zugänglichen Parcours. Ganz am Anfang waren sie skeptisch, das hat sich aber recht schnell gegeben.
Bei uns schließen die Gäste mit Entrichtung der Parcoursgebühr und Anerkennung der Nutzungsordnung eine Tagesmitgliedschaft ohne weitere Rechte und Pflichten ab.
Das mit den Grundstückseigentümern geklärt sein muß, das die Fläche auch als Parcours genutzt werden darf, setze ich als Gegeben mal voraus. Bei uns stellt sich das über ein Pacht dar.
Titel: Re: 3D Parcours Genehmigung/Abnahme
Beitrag von: Landbub am Februar 03, 2021, 06:12:43 Nachmittag
Habt ihr alle keine Probleme mit der Jägerei? Die redet bei uns immer mit und hat auch ganz eigene Rechte, die teilweise sogar den Eigentümer in der Verwendung des Waldes einschränken.
Titel: Re: 3D Parcours Genehmigung/Abnahme
Beitrag von: rso am Februar 03, 2021, 06:41:08 Nachmittag
Habt ihr alle keine Probleme mit der Jägerei? ..

was meinst du, warum in NDS fast alle (also die 3-4 die es hier gibt) öffentlichen Parcours auf ehemaligem Militärgelände sind?

Hier scheitert man normalerweise zuerst an den Jägern, falls nicht an denen, dann an der unteren Naturschutzbehörde. (Oder andersrum)  ;)
Titel: Re: 3D Parcours Genehmigung/Abnahme
Beitrag von: Ahornbüffel am Februar 03, 2021, 07:03:11 Nachmittag
Viele viele, wirklich VIELE gute Infos, danke sehr!
Ich muss mich da erstmal durcharbeiten und mit meinen Bogen-Kollegen besprechen, wie wir das Thema beim Vorstand platzieren.
Klar, eigentlich müsste es gerade DER Vorstand klären was zu tun ist, aber das passiert ja leider nicht. Und was ich im Leben gelernt habe ist, wenn man etwas will, dann schlägt man am besten das WIE gleich mit vor ;-)

Danke @all!
Titel: Re: 3D Parcours Genehmigung/Abnahme
Beitrag von: stöckchenschubser am Februar 03, 2021, 08:04:24 Nachmittag
Zitat
Habt ihr alle keine Probleme mit der Jägerei? Die redet bei uns immer mit und hat auch ganz eigene Rechte, die teilweise sogar den Eigentümer in der Verwendung des Waldes einschränken[\quote]


Dabei haben die Jäger, juristische betrachtet, wenig bis gar nichts zu sagen.
Schon gar nicht dem Waldbesitzer, der bekommt eher Vorgaben vom Forst, ansonsten ist er der Herr über sein Eigen.

Wenn, dann geht das in der Regel mit Druck auf unschöne Art.

Titel: Re: 3D Parcours Genehmigung/Abnahme
Beitrag von: HarryS am Februar 04, 2021, 12:28:40 Vormittag
Klar, eigentlich müsste es gerade DER Vorstand klären was zu tun ist, aber das passiert ja leider nicht. Und was ich im Leben gelernt habe ist, wenn man etwas will, dann schlägt man am besten das WIE gleich mit vor ;-)

Hallo
DER Vorstand macht das ganze auch nur ehrenamtlich. Entweder weil diejenigen sonst nixt zu tun haben, meist aber eher weil sich kein anderer findet der den Job macht und sie einfach zu gutmütig sind. Das ein Vorstand der der Kugelfraktion angehört und sich nicht für Bogenschießen interessiert sich kein Bein ausreißen wird um einen Parcours an den Start zu bekommen dürfte nicht sehr verwundern.
Was ich sagen will: Ein Verein lebt von den Mitgliedern die mitgestalten. Der Vorstand sollte diesen Ideen nicht im Weg stehen, aber es ist definitiv nicht der "Job" des Vorstands dies oder jenes zu tun.
Wenn ihr Bogenschützen einen Parcours wollt, dann müsst ihr euch auch darum kümmern alle Informationen etc. an den Start zu bekommen. Der Vorstand kann euch dabei unterstützen und sollte nicht im Weg stehen, aber machen müssen es diejenigen die es wollen.

Sorry, aber ich kann diese Anspruchshaltung nicht ab. Da macht jemand den Job des Vorstands, der durchaus mit einigem Aufwand verbunden ist, und dann wird ihm das damit gedankt, dass man sich beschwert, weil er sich nicht noch mehr Arbeit ans Bein bindet.

Gruß Harald
Titel: Re: 3D Parcours Genehmigung/Abnahme
Beitrag von: Doro am Februar 04, 2021, 08:34:23 Vormittag
Habt ihr alle keine Probleme mit der Jägerei? Die redet bei uns immer mit und hat auch ganz eigene Rechte, die teilweise sogar den Eigentümer in der Verwendung des Waldes einschränken.

Nein, da zum einen das Gelände relativ klein ist und auch noch durch eine Kreisstraße geteilt ist und außen rum auch noch ein Campingplatz und ein Badesee ist.
Mit anderen Worten: Die Fläche lohnt sich sowieso nicht zur Jagd.

Ich denke, mein weiteres Vorgehen in der Sache wäre wie folgt. Erstmal mit dem Vorstand sprechen, und das Angebot machen, sich um das Thema "Wie bekommen wir den bestehenden Parcours offiziell genehmigt" zu kümmern. Dabei gleich sagen, das man schonmal grundsätzlich ein paar Infos eingeholt hat (wenn dem denn so ist) und den Vorstand um Unterstützung bitten. Den bei manchen Behördengängen macht es sich schon besser, wenn offiziell vom Vorstand angefragt wird als von irgendeinem Mitglied. Und sei es nur, das das Mitglied schreiben kann "wie mit unserem Vereinsvorstand besprochen, wende ich mich heute an Sie um,...."

Gruß,
Doro
Titel: Re: 3D Parcours Genehmigung/Abnahme
Beitrag von: Landbub am Februar 04, 2021, 09:29:27 Vormittag
Sorry, aber ich kann diese Anspruchshaltung nicht ab. Da macht jemand den Job des Vorstands, der durchaus mit einigem Aufwand verbunden ist, und dann wird ihm das damit gedankt, dass man sich beschwert, weil er sich nicht noch mehr Arbeit ans Bein bindet.
Gruß Harald

So einfach ist das nicht. Es ist die Aufgabe eines Vorstandes, Belange der Mitglieder zu fördern. Er muss das aber nicht selber machen. Jedem Vorstand steht es zu, einen "erweiterten Vorstand" einzuberufen. Diese Leute werden nicht gewählt, sondern vom Vorstand direkt gefragt und eingebunden, ein bestimmtes Thema zu behandeln. In einem Schützenverein werden so oft die Bogenschützen berücksichtigt, oder bei einem Bogensporverein der "Parcoursverwantwortliche" oder "Sicherheitsbeauftrage". Man muss diese Leute dann nicht nur mut Aufgaben ausstatten, sondern auch mit Kompetenz, Dinge zu entscheiden. Vorstand sein ist im Prinzip eine Manager-Aufgabe.
Titel: Re: 3D Parcours Genehmigung/Abnahme
Beitrag von: HarryS am Februar 04, 2021, 10:11:28 Vormittag
Hallo Landbub,
Das war es was ich mit selbst machen und der Vorstand sollte dem nicht im Weg stehen meine.
Das solls jetzt aber gewesen sein, weil komplett OT.

Gruß Harald