Archers Campfire
Do it yourself => Ausrüstungsbau => Thema gestartet von: Uller am Juni 14, 2019, 07:38:05 Nachmittag
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Damit es am Lagerplatz wenigstens vor unserem Zelt ordentlich aussieht.... ;) :Achtung:
Schnell mal was gebastelt...
Kosten 0.-
Alte Pflanzstangen, M8x10 Fügelschraube und -Mutter, 11/32 Zederschaftbruch...kein Leim...
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:GoodJob:
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Schnell und Sauber :youRock:
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:klasse: Rustikal und Traditionell. ;D
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Und multifunktional verwendbar: Zum Beispiel als Dreibein für den Hordentopf oder den Schwenkgrill, zum Trocknen von Kaninchenfellen oder dergl., als Minikran, ja sogar als Scheibenständer - einfach genial!
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Zum trocknen von Karnickelfellen? :klasse: :youRock: :yes: :yes: :yes:
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Na klar wieso nicht?
Der Uller hat den deutschen Jagdschein und dürfte somit auch Karnickel mit dem Bogen schießen. :klasse:
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@Stringwistler: äähhh ? Nein ;)
KEINE Bogenjagd in Deutschland .. auf nix .. (außer Gummitiere, Dosen und tote Baumstümpfe)
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:klasse:
Jetzt muss ich nur noch schauen, wie ich´s hinbekomme, beim
Nachbarn eine Bohnenstange "auszuleihen" :Achtung:
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@Stringwistler: äähhh ? Nein ;)
KEINE Bogenjagd in Deutschland .. auf nix .. (außer Gummitiere, Dosen und tote Baumstümpfe)
Dann unterhalte dich mal mit ein paar Bogenjägern und selbst einige Jäger sagen das anders.
Im Gesetzestext heißt es.
Gesetzgebung in Deutschland
Das Bundesjagdgesetz (BJagdG) vom 28. September 1976 gilt als Rahmengesetz für viele Länder der Bundesrepublik. Allerdings ist zu bemerken, dass zum Beispiel die Durchführungsverordnung des Jagd-und-Wildtiermanagement-Gesetzes in § 19 DVO JWMG von Baden-Württemberg, gültig mit 18. April 2015, für sich alleinstehend und nicht dem BJG nachgestellt ist.
In Deutschland regelt § 19 BJagdG den jagdlichen Umgang mit dem Pfeil und Bogen wie folgt (sogenannte sachliche Verbote):
(1) Verboten ist,
„1. mit Schrot, Posten, gehacktem Blei, Bolzen oder Pfeilen, auch als Fangschuss, auf Schalenwild und Seehunde zu schießen;“
Aber nichts davon von Niederwild.....aber das gehört eigentlich nicht hierher...sorry.... ;)
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Die können das solange anders sehen wie Sie wollen, das ändert nichts an der Tatsache das Bogenjagd in Deutschland generell verboten ist, wenn nicht nach dem Jagdgesetz dann nach dem Tierschutzgesetz.
Keine zulässige Tötungsart !
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:ontopic: :agree:
Ende Banane! ;)
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:agree:
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:ontopic: :agree:
Ende Banane! ;)
Genau....hier gehts nämlich ausschließlich um meinen Ständer.... 8)
:unschuldig:
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:bang: :bang: :bang:
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Bogenständer wohlgemerkt
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Spaßverderber
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Freie Interpretation eines unvollständigem(?) oder zusammengesetzen Hauptwortes... ;D
(oder so)
:ontopic:
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Wenn du mich meinst @ Cayuga: Spaßverderberin
Soviel Zeit muss sein. ;)
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Da arbeitet man jahrelang an der Reduzierung der Ausrüstung, dann kommt der mit so was daher.
Cool wäre wenn die ein Anderer mitschleppt, und den Nutzen darf. :GoodJob:
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Ich bin der Andere...und nutzen können ihn dann die Bucher...weil er nämlich dort bleibt....
Am Ende der Nutzung...macht er dann vielleicht noch ein passabeles :fire:
:bow: