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Kaufberatung / Testberichte => Bogenkauf, Beratung und Testberichte => Thema gestartet von: Stringwistler am September 02, 2018, 04:44:09 Nachmittag

Titel: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: Stringwistler am September 02, 2018, 04:44:09 Nachmittag
Mir liegt was auf dem Herzen daß ich euch falls ihr Viking Bögen habt, oder beabsichtigt einen abzuschaffen unbedingt mitteilen muß.
Viking Bogenbau gibt es ja so wie bekannt nicht mehr. Auch sind sie bei Beier Bogensport aus dem Programm genommen und im Shop nicht mehr verfügbar. Der Geschäftspartner vom Beier ist im Impressum auch nicht mehr vorhanden.
Worauf ich raus will ist die Garantie.
Einige Händler werden noch Viking Bögen haben und auch verkaufen, was ist aber dann mit der Garantie?
Ich hab nämlich 2 Kunden denen der Loki den sie bei E-Bay oder anders wo gekauft haben, der Wurfarm gebrochen ist (ich hab auch so einen bei E-Bay günstig geschossen, wo auch im Fadeout am Glas schon eine helle Stelle zu sehen ist, was mir Kopfzerbrechen macht) daraufhin sind sie zum Beier Bogensport gegangen und wollten ihre Garantie einfordern.
Aussage war da, daß nur Garantie für Bögen ab Mitte 2017 gegeben werden kann, ab den Zeitpunkt wo Beier die Viking Bögen verkauft hat. Es wurde lediglich eine günstigere Wiederbeschaffung von neuen Wurfarmen angeboten, was wieder auch sehr ehrenhaft von Beier Bogensport ist, weil er damals ja noch nicht den Verkauf unter sich hatte.
Auf was ich also raus will ist, wer übernimmt im Moment die Garantie von den Viking Bögen die jetzt verkauft werden? Von allen gekauften Viking Bögen die vor Beier Fusion mit Christian P. von Viking hergestellt wurden und direkt von Viking oder auch über E-Bay verkauft wurden, ist wohl das Garantiezertifikat nicht mal mehr so viel wert wie eine Rolle Klopapier.   :???:
Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: Grombard am September 02, 2018, 04:57:51 Nachmittag
Sind die fusioniert?
Oder hat Beier Viking gekauft?
Wäre dann Beier bei wie auch immer geartetem Verschwinden von Viking nicht trotzdem in der Rechtsnachfolge?
Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: Kedde am September 02, 2018, 05:12:18 Nachmittag
Es gab mal ein YouTube Video von Beier mit Peter P. wo sie ihre Fusion mit großen Worten bekanntgeben hatten.
Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: Steve.bsfd am September 02, 2018, 05:15:02 Nachmittag
Der Fusionspartner Christian Pompe von Viking hat wohl mega viel Sche.... in den ersten Monaten gebaut, so dass sich Uwe Beier von ihm trennen musste. Ich war einer der Leidtragenden mit dem Fusions-Bogen Yellowstone. Ich hatte einen sehr guten Kontakt mit Uwe Beier und er hat letztendlich alle Problembögen aus dem Verkehr gezogen. Meinen bekam ich nicht mehr zurück, aber anstandslos das Geld.
Mit dem Pompe hat er sich echt ein dickes Ei ins Nest gelegt... :bang:
Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: Ari am September 02, 2018, 06:44:12 Nachmittag
Upps, gar nicht mitbekommen!

Wobei Baldur und Tyr sind noch im Shop erhältlich, sogar in der Custom-Version!
Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: Stringwistler am September 02, 2018, 06:44:38 Nachmittag
Sind die fusioniert?
Oder hat Beier Viking gekauft?
Wäre dann Beier bei wie auch immer geartetem Verschwinden von Viking nicht trotzdem in der Rechtsnachfolge?
Das ist eben die Frage?
Aber laut Beier haben die nur die Garantie der ab dem Zeitpunkt der Fusion verkauften Bögen zu tragen.
Da sollte mal unser Rechtsanwalt was dazu schreiben, wie so eine Fusion aussehen kann.... ;)
Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: BowLaw am September 02, 2018, 07:54:40 Nachmittag
http://www.archery-beier.com/fusion-beier-distribution-e-k-and-viking-bow/

Das ist das, was ich auf die Schnelle gefunden habe.
Offenbar haben sich Beier Distribution eK und "Viking Bow" im Oktober 2017 zusammengeschlossen zu der Beier Distribution GmbH.

Für Bögen, die von der GmbH verkauft werden/wurden haftet diese.

Für Bögen, die vor der Gründung der GmbH verkauft wurden (und mit Garantie versehen waren) haftet der Hersteller, also "Viking Bow".

Nun muss man nur noch herausfinden, was für eine Gesellschaftsform "Viking Bow" vor dieser Fusion hatte und schon findet man denjenigen, der für die Garantie haftet.
Ich ratemal, daß es bei Viking Bow vorher keine Gesellschaftsform gab, so daß der Inhaber von Viking Bow persönlich haftet.
Wie gesagt, das rate ich.
Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: Stringwistler am September 02, 2018, 08:00:59 Nachmittag
Die Fusion findest aber nicht mehr auf der deutschen Beier Bogensport Seite. Und im Impressum steht jetzt auch nur noch der Uwe Beier drin.
Also sind sie nicht mehr zusammen, das rate ich mal.... ::)
Wenn es vorher Viking Bow war und die Fa. ist auf dessen Frau gelaufen, dann haftet die Frau.... Wenn es aber die Firma nicht mehr gibt?... Was dann... ;D

Und daß es die 2 Langbögen von Viking bei Beier noch gibt, kann das dann wohl dran leigen, daß die e schon immer bei Beier in der Bogenschmiede gebaut wurden? ;D
Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: BowLaw am September 02, 2018, 08:04:33 Nachmittag
Wenn es vorher Viking Bow war und die Fa. ist auf dessen Frau gelaufen, dann haftet die Frau.... Wenn es aber die Firma nicht mehr gibt?... Was dann... ;D
Ich finde nichts über die Gesellschaftsform - Gmbh oder was auch immer - darauf kommt es an.
Wenn es die "Firma" Viking Bow, Inhaberin Frau .... war (ohne Zusatz), dann reicht es wohl für die persönliche Haftung.
Ohne diese Info kommt man nicht weiter.
Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: BowLaw am September 02, 2018, 09:20:41 Nachmittag
Einmal Internet (wenns denn stimmt):

https://www.free-archers.de/index.php?topic=38951.msg408654#msg408654

Frau P. wird freudig in die Garantie eintreten.
Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: Waldgeist am September 02, 2018, 10:20:09 Nachmittag
Und dann gibt es da noch das Inserat (doppelte Innenseite) in der TB, Heft 86 Nr. 4/2017
Zitat:
"Zusammen sind wir für unsere Kunden jetzt noch flexibler, schneller und vielfältiger.
www.bogensport-beier.de
by Beier Germany (r)      Viking Bow"
und auf der Seite 30 im redaktionellen Teil desselben Heftes steht
Zitat:
"Beier Distribution e.K, und Viking Bow schließen sich zur Beier Distribution GmbH zusammen ...
GF Uwe Beier und Christian Pompe"
Laut Bundesanzeiger vom 23. März 2018 ist C. Pompe nicht mehr GF (HRB 5963).
Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: Kuckingen am September 03, 2018, 09:32:53 Vormittag
Vergesst die Garantie, dass ist das beste Marketing nach Bio.

Das Zauberwort heißt Gewährleistung

Verlangt Gewährleistung, NIE Garantie. Diese muss der Verkäufer, egal ob Ebay oder sonst wie immer leisten. Dies gilt für Privatverkäufe über Ebay genau so wie wenn du einfach in den Einzelhandel gehst. Diese gilt für zwei Jahre.

Der Verkäufer hat dann folgende Möglichkeiten: Ersatz, Reperaturt oder Wandlung (Rückgabe des Geldes) gegen Ware.

Bei Gebrauchtkäufen müsste man schon die Gewährleistung extra aus dem Kaufvertrag nehmen und selbst dass wird nicht immer vor Gericht standhalten.

Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: Stringwistler am September 03, 2018, 10:15:07 Vormittag
Da hast du Recht Kuckingen, es muß Gewährleistung heißen.
Aber was ist damit, wenn der Hersteller wie Viking Bows nicht mehr in der ursprünglichen Firma existiert? (Homepage abgeschaltet)
Oder der Händler der E-bay Auktionen abgemeldet ist? Wer gewährleistet dann?

Ich bin mal gespannt, wie das hier weiter geht.  8)
Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: mK am September 03, 2018, 11:26:20 Vormittag
Die Gewährleistung ist doch genauso für den Popo. Wenn ich mich richtig erinnere gilt die Gewährleistung immer dem Verkäufer gegenüber von dem man die Ware erworben hat. Wenn der nicht mehr existiert war's das. Hinzu kommt noch das nach sechs Monaten die Beweislastumkehr erfolgt. Viel Spaß dabei dem Händler/Hersteller zu beweisen, das der Mangel nicht durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist.
Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: Ylduran am September 03, 2018, 11:39:38 Vormittag
Gewährleistung übernimmt grundsätzlich und immer der Hersteller, nicht der Händler. Im Falle einer Insolvenz des Herstellers ist man dann am A....
Da Beier und Viking offensichtlich eine Zeitlang fusioniert waren, kann bei Viking-Bögen, die in diesem Zeitraum erworben wurden, die Gewährleistung gegenüber Beier geltend gemacht werden.

Das ist allerdings nur meine persönliche Rechtsauffassung... Letztendlich kann da nur ein Rechtsanwalt Licht ins Dunkel bringen. Und fragt bloß nicht zwei Anwälte. Das gibt mindestens drei verschiedene Meinungen.
Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: opd am September 03, 2018, 12:16:12 Nachmittag
Gewährleistung übernimmt grundsätzlich und immer der Hersteller, nicht der Händler. Im Falle einer Insolvenz des Herstellers ist man dann am A....
Da Beier und Viking offensichtlich eine Zeitlang fusioniert waren, kann bei Viking-Bögen, die in diesem Zeitraum erworben wurden, die Gewährleistung gegenüber Beier geltend gemacht werden.

Das ist allerdings nur meine persönliche Rechtsauffassung... Letztendlich kann da nur ein Rechtsanwalt Licht ins Dunkel bringen. Und fragt bloß nicht zwei Anwälte. Das gibt mindestens drei verschiedene Meinungen.

Sorry, kleine Korrektur:
für die Gewährleistung ist immer der Händler zuständig, eine Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung (meist des Herstellers).
Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: Ari am September 03, 2018, 12:16:57 Nachmittag
Mein Kenntnisstand ist:

Beier und Viking waren zu keinem Zeitpunkt FUSIONIERT.

Viking wurde als Einzelfirma gegründet und ist dann handeslregisterlich erloschen.

Beier-Distrubution wurde ungefähr zeitgleich als eigenständige GmbH neu gegründet.
Mit den Geschäftsführen Uwe Beier und Christian Pompe.

Inzwischen ist Christian Pompe als Geschäftsführer wieder ausgeschieden.
(s. auch letzter Post von Waldgeist)

Wie es jetzt um die Gewährleistung bestellt ist können wohl nur rechtskundige beantworten!
Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: Kuckingen am September 03, 2018, 01:00:30 Nachmittag
Das hängt von der Gesellschaftsform ab. Als Einzelhändler haftet man persönlich. Wenn er also eine das Geschäft geschlossen hat, haftet er noch als Privatperson, bis die Gewährleistung vorbei ist, 2 Jahre in diesem Fall.
30 Jahre bei arglistig verschwiegenen Mängel, kommt häufig bei PKW-käufen vor.

Ist es eine GmbH, könnten auch AGs, also juristische Personen, endet es mit dem auflösen dieser Firmen. Sollte die Gewährleistung also wirksam werden während der Auflösung, meist Insolvenanzantrag, müssten diese Forderungen während der Auflösung gebracht werden. Es fällt in die Insolvenzmasse oder in die Kapitalmasse während der Auflösung.

Sehr komplizierte Themen.

(stringwistler hat mal die Tippfehler korrigiert) ;)
Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: nordstern am September 03, 2018, 01:23:51 Nachmittag
So ist es, bei juristischen Personen muss man bei Insolvenz seine Forderungen beim Insolvenzverwalter angeben. Bei allen anderen Unternehmensformen, Einzel, GbR usw. haften die natürlichen Personen auch nach Abmeldung des Gewerbes bis zu 2 Jahren mit ihrem Privatvermögen im Gewährleistungsfall.

Interessant finde ich die ebay-Verkäufe. Wenn da eine ordentliche Rechnung von Frau P. dabei war, sollte es kein Problem geben.
Falls Herr P. der Verkäufer war, wäre zu klären, ob er die Bögen als Privateigentum verkauft hat. Dann wäre es eben von privat an privat und nix mit Gewährleistung. Da aber aufgrund der hohen Anzahl von Verkäufen ein gewerblicher Handel vermutet werden kann, wäre Herr P. ebenfalls zur Gewährleistung verpflichtet, auch ohne Gewerbeanmeldung. (Finanzämter holen sich gern ein paar Steuern von Privat, wenn derjenige regelmäßig bei ebay Sachen verkauft.)

Wenn die Fa. Beier vorher keine juristische Person war, sieht es dort genauso aus. Falls die GmbH aber die Rechtsnachfolgerin ist, muss dann eben auch die GmbH die Gewährleistung für die Verkäufe der alten Fa. einhalten, für Verkäufe als GmbH sowieso.

Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: Ari am September 03, 2018, 01:46:55 Nachmittag
Da liegt/lag keine Insolvenz vor.
Die Viking-Bow e.K. ist geschlossen worden und registerlich gelöscht.
Beier-Dstribution ist auch nicht der Rechtsnachfolger der e.K.
Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: nordstern am September 03, 2018, 01:56:47 Nachmittag
Hat ja auch keiner behauptet. Da aber ein e.K. = eingetragener Kaufmann/frau eben keine juristische Person ist, muss Frau P. eben die Gewährleistung auch nach Abmeldung leisten.
Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: Ari am September 03, 2018, 02:08:25 Nachmittag
Muss ich leider widersprechen!  ;)
Bei der Rechtsform "eingetragener Kaufmann" handelt es sich sehr wohl um eine juristische Person (Einzelfirma). Läge keine Handelsregister-Eintragung vor, dann wäre es ein Einzelunternehmen, also eine natürliche Person.
 ;)
Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: nordstern am September 03, 2018, 02:36:15 Nachmittag
In Deutschland ist ein Einzelunternehmer (e.K.) eine natürliche Person, die als Kaufmann im Handelsregister eingetragen ist und haftet mit seinem gesamten Vermögen und ist keine juristische Person. Das hat nichts mit einem Handelsregistereintrag zu tun,
der ist vorgeschrieben für IstKaufleute.

Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: Kuckingen am September 03, 2018, 03:10:01 Nachmittag
Auch Privatverkäufe haben Gewährleistung zu leisten. Dies muss extra ausgeschlossen werden. Wenn dies ausgeschlossen wird, muss der Grund, also alle Mängel im Kaufvertrag aufgezeichnet werden.

Sollte aufgrund von einen nicht eingetragenen Mangel die Sache kaputt gehen, gilt natürlich trotz ausschluss der Gewährleistung, die Gewährleistung. Gott wie ich Jura liebe!
Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: Stringwistler am September 03, 2018, 03:16:43 Nachmittag
Interessantes Thema, hab ich jetzt schon gemerkt.

Zu den E-Bay Verkäufen letzten Jahres....
Pompe hat diese Bögen als "neu" angepriesen und auch die 30 Jahre Garantie stand im Text. Leider ist der Herr Pompe bei E-Bay nicht mehr angemeldet, aber ich hab mir damals von den Käufen Screenshots gezogen, die das auch belegen.
Auch war der Herr Pompe in seinem Impressum mit der Mail von Viking Bows eingetragen, so daß ich ihn damals drauf aufmerksam machte, daß er heir dann die Bögen nicht als Privatperson verkaufen kann, und gleichzeitig steht im Impressum die Fa. Viking.

Das Garantiezertifikat ist auf jeden Fall dann beim Bogen dabei gewesen, was aber auch nix weiter heißen mag, denn Papier ist geduldig. ;D

Wir bleiben am Ball.... :klasse:
Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: lakeshooter am September 03, 2018, 03:28:45 Nachmittag
Und wie weist man einen nicht eingetragenen Mangel nach und noch besser, dass er aufgrund dessen kaputt geht? Vor allem, wenn man den Gegenstand schon länger (mehrere Monate) benutzt?

Gerade wenn man etwas von einer Privatperson ggf. gekauft hat, der ja selber auch kein Fachmann ist und somit den Mangel ggf. selber nicht erkennt?
Das ist doch alles wieder sehr wischisaschi und unklar und lässt sich meist nur im konkreten Einzelfall entscheiden.

Gerade bei den Viking-Bögen, die ja zu Hauf billig bei ebay gekauft wurden und dann weiterverkauft wurden, wird das sicherlich in vielen Fällen nicht nachvollziehbar sein, wer wann was wie von welchem Mangel ggf. wusste, und ob jemand ansprüche hat, wenn der Verkauf unter Ausschluss der Gewährleistung erfolgte.

Anders ist das vielleicht, wenn man einen Bogen direkt bei Viking-Bow gekauft hat.
Ein Bekannter hat auch gerade einen Bogen bei Beier liegen, bei dem der Wurfarm gebrochen ist. Mal gespannt, wie es bei ihm ausgeht, da sein Bogen direkt bei Viking Bow vor dem Zusammenschluss von Beier und Vikingbow gekauft wurde.

Zum Herrn P. auf ebay:
das war aber nicht der Herr P. von Vikingbow. Das war ein "Verwandter" von ihm, war nämlich W.P. und nicht C.P., und er verkaufte die als Privatperson, wenn ich mich richtig erinnere. Er schrieb meines wissens auch nur, dass die Bögen das 100 Jahre Garantiezertifikat dabei haben, nicht dass er die Garantie gewährt.

Habe damals selber einen Loki erstanden und aufgrund der absolut schlechten Verarbeitung damals sofort zurückgesendet und mein Geld erstattet bekommen.

Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: Kuckingen am September 03, 2018, 03:50:46 Nachmittag
Tritt der Mangel innerhalb von 6 Monaten auf, wird er als bei Lauf vorhanden gewertet. Danach liegt die Beweislast beim Käufer. Dies heisst, man braucht dann Gutachten, anwälte und am besten eine Rechtsschutzversicherung die das alles mitmacht
Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: mK am September 03, 2018, 04:50:45 Nachmittag
Eben. Deswegen ist die Gewährleistung doch auch für den Popo sobald die sechs Monate rum sind. Und bei Bögen von ehemals Viking Bow sind die sechs Monate schon lange durch.
Bei Bögen aus der Zeit nach der Fusion scheint ja auch Beier weiterhin gewillt zu sein die Garantie zu übernehmen. Wenn sich Beier da ähnlich kulant verhält wie Bearpaw dann kann man von Glück reden. Trotzdem würde ich wohl keinen Viking Bow mehr irgendwo neu erwerben wollen. Egal ob Gewährleistung vom Händler oder Garantie vom Hersteller noch gilt.
Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: Kuckingen am September 03, 2018, 06:07:26 Nachmittag
Immerhin 6 Monate mehr als bei der Marketingmasche Garantie.

Sollte aber noch jmd auf die Idee kommen sich einen Viking zu kaufen, weiß er es zumindest, bzw wenn jmd jetzt seinen verkaufen will. Die Gewährleistung gilt.

Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: Ari am September 03, 2018, 06:29:46 Nachmittag
In Deutschland ist ein Einzelunternehmer (e.K.) eine natürliche Person, die als Kaufmann im Handelsregister eingetragen ist und haftet mit seinem gesamten Vermögen und ist keine juristische Person. Das hat nichts mit einem Handelsregistereintrag zu tun,
der ist vorgeschrieben für IstKaufleute.

Hast PM!  :)
Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: Stringwistler am September 03, 2018, 07:58:56 Nachmittag
Sicherlich haben noch einige Händler in Deutschland auch noch Viking Bögen am Lager liegen.
Ich wäre da dann jetzt ganz vorsichtig die Dinger an den Mann zu bringen zumindest mit dem Garantiebrief der dabei ist.
Denn ich weiß nicht, ob sich da die Händler nicht strafbar machen, wenn sie so was anbieten und der Hersteller der die Garantie zu leisten hat, nicht mehr existiert.... :wtf:
Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: Ylduran am September 04, 2018, 10:08:36 Vormittag
Gewährleistung übernimmt grundsätzlich und immer der Hersteller, nicht der Händler. Im Falle einer Insolvenz des Herstellers ist man dann am A....
Da Beier und Viking offensichtlich eine Zeitlang fusioniert waren, kann bei Viking-Bögen, die in diesem Zeitraum erworben wurden, die Gewährleistung gegenüber Beier geltend gemacht werden.

Das ist allerdings nur meine persönliche Rechtsauffassung... Letztendlich kann da nur ein Rechtsanwalt Licht ins Dunkel bringen. Und fragt bloß nicht zwei Anwälte. Das gibt mindestens drei verschiedene Meinungen.

Sorry, kleine Korrektur:
für die Gewährleistung ist immer der Händler zuständig, eine Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung (meist des Herstellers).

Stimmt, gesetzliche Gewährleistungsrechte hat man immer gegenüber dem Vertragspartner bei einem Kauf, also demjenigen, mit dem der Kaufvertrag geschlossen wird, i.d.R. ist das der Händler. Und Garantie (wieder mal verwechselt :-( ) gibt's i,.d.R. vom Hersteller...
Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: Stringwistler am September 04, 2018, 02:07:49 Nachmittag
Aber wie ist es dann mit den anderen Bogenbauern.... GmbH?
Wenn z. B. ein Bogenbauer 30 Jahre Garantie verspricht, er dann irgendwann in Rente geht, seine Einlage von 25.000€ aus der Firma zieht, diese
dann weiter verkauft oder überschreibt an einen Nachfolger?
Dieser Nachfolger, der dann ja neuer Geschäftsführer ist, müsste also dann rein rechtlich nicht mal mehr das Garantieversprechen weiter führen und ist da neuer Geschäftsführer mit evtl. neuen Namen auch nicht mehr für die Garantie des Vorbesitzers haftbar zu machen?

So einfach geht das in Deutschland? ;D
Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: Kuckingen am September 04, 2018, 02:51:52 Nachmittag
So ändern sich nur die Geschäftsführer, die Juristisch Person der GesmbH ist die selbe.

Eine Garantie ist freiwillig. Will man diese beanspruchen, muss der Käufer aber beweisen können, dass er nicht Schuld trägt an dem Schaden. Viel Glück dabei.

Deswegen ist ja Garantie so eine lustige Sache und kostet nichts. Nach 30 Jahren kann dir alles kaputt werden, kosten tut es dem Anbieter nichts. Tja, reingefallen.
Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: Waldgeist am September 04, 2018, 02:58:45 Nachmittag
" ... dann weiter verkauft oder überschreibt an einen Nachfolger?"
So einfach geht das nicht, um aus dem Haftungsobligo heraus zu kommen. Ich habe mal ein GmbH, die bereits einige Jahre erloschen war, beim zustängen Amtsgericht wieder aufleben lassen, um dann an die seinerzeitige Haftpflichtversicherung meine
Forderungen zu stellen und befriedigen zu lassen. Bedurfte allerdings eines Streits vor dem OLG.
Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: Cayuga am September 04, 2018, 06:18:04 Nachmittag
Leute, Leute, Leute. Passt bitte mal mit Garantieversprechen auf. Eine Garantie ist immer soviel Wert, wie der Garantiegeber (in der Regel der Hersteller) auch solvent, also zahlungsfähig ist. Dir nützt die schönste Garantie nichts, wenn der Garantiegeber pleite ist oder einfach nicht mehr existiert. Ich könnte Euch jetzt viele namhafte und vor allem große Namen deutscher Unternehmen aufzählen, die es alle nicht mehr gibt. Da nützt Dir die schönste Garantie herzlich wenig. Weiß ich, ob die Firma xyz in 30 Jahren noch existiert, geschweige denn in 100 Jahren. Übrigens für griechische Staatsanleihen gab es eine Garantie des Staates Griechenland. Ich hoffe, keiner von Euch hatte Anleihen von denen, denn auch diese Garantie war wertlos. Angela Merkel hatte in der höchsten Not in der Finanzmarktkrise die Sicherheit der Spareinlagen garantiert. Auch das war nur ein Marketingblöff. Es hätte die Zahlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland bei weitem überfordert, allen Sparern die Einlagen zurückzuzahlen, wenn die Banken hierzulande pleite gegangen wären. Sie musste es einfach tun (wider besseren Wissens), damit es nicht zu einem Bank-Run kommt.

Kurz gesagt: Kauft qualitativ hochwertige Produkte von guten Firmen, weil die Produkte gut sind und nicht weil es lange Garantiezeiten gibt. Zumal Ihr Euch nach einigen Jahren auf Diskussionen mit dem Hersteller einlassen müsst, was von der Garantie abgedeckt ist (die 100jäjhrige Garantie von Beier schließt z.B. Wurfarme nicht ein). Die sind für mich aber bei einem Bogen das Wesentliche. Zudem wird der Hersteller zu Recht für die Nutzung einen Betrag in Abzug bringen können, nach dem Motto: Neu für Alt.
Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: Stringwistler am September 04, 2018, 07:25:14 Nachmittag
Da liegst du falsch Cayuga

Zitat von der Beier Distribution Seite.

Die Bogensport Beier Garantie umfasst:

Risse von Wurfarmen oder Teilen vom Wurfarm
Bruch von Wurfarmen
Delaminierung von Wurfarmen
Risse in Mittelteilen
Bruch von Bogen Tips (Wurfarmenden)
Brüche von Mittelteilen
 

Von der Garantie ausgeschlossen sind:

Gebrauchsspuren und Verschleiß
Verdrehte Wurfarme (Wurfarmverdrehungen rühren immer von unsachgemäßem Ausspannen oder Lagern)
Missbräuchlicher Gebrauch des Bogens, grob fahrlässig oder vorsätzlich.
Bögen bei denen alle Daten vom Bogen entfernt wurden.
 

https://www.bogensport-beier.de/shop/100-jahre-garantie-auf-beier-boegen
Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: Uller am September 04, 2018, 07:45:46 Nachmittag
Habt Ihr alle kaputte Bögen oder worum gehts hier prinzipiell.....?
Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: Cayuga am September 04, 2018, 07:58:05 Nachmittag
 :schuldig: Danke für die Richtigstellung, Stringwistler, aber die Kernaussage meines längeren Beitrags ist die kaufmännische Sicht. Was nützt mir die Garantie von Nixdorf, Borgward, AEG, Grundig, Saba, Commodore, etc? Garantien sind nur etwas wert, wenn der Garantiegeber zahlungsfähig ist. Wer von uns kann einschätzen, ob eine GmbH mit 25.000 EUR Mindestkapital (bei Gründung) in x Jahren mir Garantieleistungen geben kann? Selbst eine AG (klingt toll, oder) braucht nur 50.000 EUR Kapital. Eine KG nix. Wer hat bei einer KG mal geschaut, wer der Vollhafter ist und wieviel er an Vermögen hat?
Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: Ari am September 04, 2018, 08:17:06 Nachmittag
Und der Vollhafter bei einer GmbH & Co. KG ist generell eine GmbH und die
haftet nur mit ihrem Stammkapital!

Dumm gelaufen!
Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: Waldgeist am September 04, 2018, 08:32:21 Nachmittag
Jetzt muss ich mich doch noch einmal einschalten. Würde ein Unternehmen, welches als Kapitalgesellschaft besteht und agiert, ausschließlich das gesellschaftskapital resp. die Kapitaleinlage als Haftungsrücklage führen, wären alle Geschäfte, die darüber hinaus gingen "in der Luft hängen" und das Unternehmen wäre im Schwebezustand mit null Bonität!
Dafür gibt es ja entsprrechende Betriebshaftpflicht-Versicherungen. In meinem bereits geschilderten Fall (s.u.) ging es um ca. 0,5 Mio EUR, für die der Unternehmer - eine GmbH - heran gezogen wurde.
Zur Unterscheidung von Garantie und Gewährleistung wurde bereits geschrieben. Also bitte etwas mehr Umsicht bei pauschalen Aussagen gegen jegliche Garantiezusagen in Form von "Rundumschlägen".
 
Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: Cayuga am September 04, 2018, 08:45:53 Nachmittag
Ich mache keine pauschalen Rundumschläge. Ich möchte die Sinne schärfen und habe ja auch einige Beispiele aufgeführt. Wenn ich in den Bereich Hausbau gehe, werden viele ein Hallo-Wach-Erlebnis haben.
Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: Waldgeist am September 04, 2018, 09:25:03 Nachmittag
Die Warnung und der Aufruf zur Wachsamkeit bei sog. schwarzen Schafen ist das eine - Dein Beitrag geht jedoch weiter und er verallgemeinert leider. Auf bestimmte Unrichtigkeiten habe ich bereits hingewiesen.
Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: Cayuga am September 04, 2018, 09:55:56 Nachmittag
Sorry, aber da muss ich vehement widersprechen. Ich verallgemeinere nicht, ich habe lediglich die Diskussion auf eine abstraktere Ebene gehoben und eine kleine Richtungsänderung von der juristischen Sicht auf die kaufmännische Sicht eingeleitet. Ich bin der Meinung, dass es nichts nützt, im Recht zu sein, wenn meine Rechtsansprüche im Zweifel sich nicht monetarisieren lassen, weil bei der Gegenpartei nichts zu holen ist. Konkrete Beispiele habe ich genannt. Wie die Garantie im Einzelfall zu bewerten ist, muss jeder selbst entscheiden. Aber wichtig ist doch, dass sich jeder Käufer klarmacht, dass eine Garantie erstmal nur ein bloßes Versprechen ist. Mehr nicht. Punkt.
Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: stoned am September 04, 2018, 10:06:45 Nachmittag
Hier gehts doch nicht um Garantien, Spareinlagen oder Angie - sondern um einen konkreten Fall ...  :unschuldig:
Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: Cayuga am September 05, 2018, 08:03:40 Vormittag
Doch, es geht hier um Garantien. Und das von mir Gesagte zur Garantie gilt auch bei Viking-Bögen. Einer aus der Diskussionsrunde hatte so schön gesagt, vergesst die Garantie, Gewährleistung heißt das Zauberwort. Und das sehe ich genau so.
Ich würde folgendes tun: in den ersten 2 Jahren würde ich immer meine Gewährleistungsansprüche (Mängelhaftung) gegen den Verkäufer geltend machen und mich von dem auch nicht an den Hersteller zwecks Garantie verweisen lassen. Und in den ersten 6 Monaten nach Kauf muss mir sogar der Händler beweisen, dass der Mangel nicht schon beim Kaufzeitpunkt bestand.
Titel: Was ist mit Viking Bows?
Beitrag von: HobinRood am Dezember 27, 2018, 12:31:10 Vormittag
Hallo zusammen,

weiß jemand was mit den Viking Bögen ist?

Vor ca. einem Jahr ist Viking Bows mit Beier zusammengegangen. Seit dem wurden die Viking Bögen als ein Produkt der Beier Distribution GmbH geführt. Seit einiger Zeit sind aber Angebote und Links zu den Viking Bögen gelöscht. Es gibt sie bei Beier offiziell nicht mehr zu kaufen. Es gibt aber null Infos zum wie und warum.

Weiß jemand etwas über die Hintergründe?
Titel: Re: Was ist mit Viking Bows?
Beitrag von: Beefeater am Dezember 27, 2018, 01:52:52 Vormittag
Hallo,

schau mal hier rein: https://www.archers-campfire.rocks/index.php?topic=2149.0
Titel: Re: Was ist mit Viking Bows?
Beitrag von: Stringwistler am Dezember 27, 2018, 10:21:00 Vormittag
Ich leg die 2 Threads mal zusammen.
Bitte immer erst mal sehen ob hier schon jemand was ähnliches gepostet hat und nicht gleich einen neuen, gleichen Thread erstellen, ja?  ;)
Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: lakeshooter am Dezember 27, 2018, 11:12:16 Vormittag
Aus "aktuellem Anlass":

Ein Bekannter hat einen Thor gehabt, der ihm vor ca. 5 Monaten dann gebrochen ist.
Da der Bogen vor der Zeit vor der "Vereinigung" Beier/Vikingbow war, ging es recht lange hin und her, wer jetzt für den Schaden und die Reparatur aufkommt.

Eine Reparatur von Viking-Bögen gibt es nicht, da Vikingbow ja bei Beier nicht mehr im "Programm" ist.

Ergebnis:
Dem Bekannten wurde ein hochpreisiger "Beier-Bogen" als Ersatz angeboten gegen einen Aufpreis. Dauer der ganzen "Garantie-Abwicklung" fast 6 Monate mit vielen strapazierten Nerven und als "Ersatz" einen Bogen, der ihm im Gegensatz zum Thor überhaupt nicht liegt.



Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: HarryS am Dezember 27, 2018, 11:36:05 Vormittag
Hallo
Ich kenne die Fa. Beier und deren Bögen ehrlich gesagt nicht. Aber was ich hier so lese scheinen sie durchaus bemüht zu sein Kunden zu helfen, die eigentlich nicht in ihre Verantwortung fallen.
So von außen betrachtet kann ich nur meinen virtuellen Hut vor dieser Bogenschmiede ziehen.
Sollte ich mal in die Verlegenheit kommen und mir eine Holzbogen kaufen (gehöre ja zur Alu Fraktion) dann werde ich mir die Bögen von Beier auf jeden Fall genauer anschauen.
Die teilweise durchklingende Kritik an Beier kann ich jedenfalls nicht nachvollziehen.

Gruß Harald
Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: lakeshooter am Dezember 27, 2018, 11:51:38 Vormittag
Ich kann nur das berichten, was ich mitbekommen habe.

Das Beier nicht begeistert ist, für Bögen von Vikingbow die Garantiefragen zu klären ist für mich absolut nachvollziehbar, aber wenn sich Firmen zusammentun, dann sollte das irgendwo klar sein, dass es zu solchen Fällen kommen kann.

Es ist halt immer eine Frage wie dies dem Kunden beigebracht wird. Und da gäbe es sicherlich bessere Wege, als dies in diesem Fall geschehen ist. Fast 6 Monate finde ich persönlich eine viel zu lange Zeit, um einen Kunden eines 900€ Bogens im Unklaren zu lassen, wie und ob es mit seinem Garantieanspruch weitergeht.

Aber wir können uns da gerne am Sonntag in Schömberg ein wenig drüber austauschen.
Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: HobinRood am Dezember 29, 2018, 12:18:37 Vormittag
Also abseits der Garantie würde mich interessieren, was der Grund des stillschweigenden Verschwindens der Viking Bögen ist. Die hatten doch einen guten Ruf.

Zitat
Der Fusionspartner Christian Pompe von Viking hat wohl mega viel Sche.... in den ersten Monaten gebaut, so dass sich Uwe Beier von ihm trennen musste.

Weiß jemand genaueres was passiert sein soll?
Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: Absinth am Dezember 29, 2018, 12:52:18 Vormittag
Die sicherste Informationsquelle für deine Neugierde ist, dass du Kontakt mit den Herren Pompe und Beier aufnimmst und dich bei ihnen erkundigst.

Selbst wenn ich es wüsste, so würde ich es in einem Forum und auch anderswo niemals niederschreiben.


Gut's Nächtle,
Absinth
Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: carpe noctem am Dezember 29, 2018, 11:05:31 Vormittag
HobinRood in der Bogenszene waren die verschiedenste Geschichten im Umlauf, aber die werde ich garantiert nicht wiederholen.
Aber positiv waren die nicht.
Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: Beefeater am Dezember 29, 2018, 12:39:34 Nachmittag
Gewährleistung übernimmt grundsätzlich und immer der Hersteller, nicht der Händler. Im Falle einer Insolvenz des Herstellers ist man dann am A....
Da Beier und Viking offensichtlich eine Zeitlang fusioniert waren, kann bei Viking-Bögen, die in diesem Zeitraum erworben wurden, die Gewährleistung gegenüber Beier geltend gemacht werden.

Das ist allerdings nur meine persönliche Rechtsauffassung... Letztendlich kann da nur ein Rechtsanwalt Licht ins Dunkel bringen. Und fragt bloß nicht zwei Anwälte. Das gibt mindestens drei verschiedene Meinungen.
Da liegst Du leider falsch - Die gesetzliche Mängelhaftung (früher: Gewährleistung) trägt immer der Verkäufer (egal ob gewerblicher Händler oder Privatperson). Die Bedingungen sind im BGB festgeschrieben.
Die freiwillige Garantie hingegen kann von unterschiedlichen Garantiegebern gegeben werden, oft ist das der Hersteller. Der kann dann auch die Bedingungen frei formulieren.
Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: Stringwistler am Dezember 29, 2018, 10:57:01 Nachmittag
Was nützt das denn wenn es den Händler / Hersteller Viking nicht mehr gibt?
Ich kann nur so viel sagen, daß Viking keinen vernünftigen Bogenbauer mehr an der Hand hatte und diejenigen die noch übrig waren, wollten die Sparpolitik die dort getroffen wurde, wohl nicht mitmachen und sind gegangen. Daraufhin ist Viking vor einem Jahr mit Beier Distribution Bogensport fusioniert und baute die Viking Bögen in der Beierschmiede weiter. Nach fast einem Jahr ging wohl irgendwas nicht linientreu und die Fusion wurde aufgelöst, aus welchen Gründen auch immer. Das muß man sich selbst denken, was da schief gelaufen ist. Nun hat wohl Beier noch einige Teile an der Backe, mit denen er bei E-Bay Bausatzresteverwertung betreibt. Ich hab selbst so ein E-bay Schnäppchen einen Loki von Viking damals geschossen, für 1/3 des regulären Preises... Der hat von Anfang an eine weiße Stelle im Fadeout auf der Bauchseite. Ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis da was passiert. Auf mehrer Garantieanfragen per Mail an Viking, hab ich bis heute keine Antwort bekommen, aber auch keine Fehlermeldung, also funtioniert diecmail noch. Mir wäre die Arbeit bei einem Bogenschaden zu viel, da noch meine Nerven mit kaputt zu machen. Viking hat vor der Fusion bei E-Bay versucht alles zu Geld zu machen was man zu Geld machen könnte und so sind bestimmt 15 große 3D Tiere von Asen da angeboten worden und in kurzer Zeit bestimmt genauso viele Bögen... das kann sich jeder selbst ausmalen, wieso das sein musste...  :???:
Also, Viking wird es so oder anders wohl nicht mehr geben...
Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: Chris_Cross am Juni 15, 2020, 04:43:42 Nachmittag
Bin Grad auf den Tread gestossen......

Der Beier verkauft derzeit zuhauf halbfertige Viking Bausätze zu Preisen von knapp 300€.
Wer tillern kann, Ran an den Speck😊.
Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: Stringwistler am Juni 15, 2020, 06:59:14 Nachmittag
Bin Grad auf den Tread gestossen......

Der Beier verkauft derzeit zuhauf halbfertige Viking Bausätze zu Preisen von knapp 300€.
Wer tillern kann, Ran an den Speck😊.

Die hat er schon seid letztem Jahr drin stehen... sind teilweise noch roh, also ohne Lack und Öl... wirkliche Bausätze und auch zusammen gewürfelt, hab ich gehört. ::)
Titel: Re: Garantie Viking Bögen allgemein
Beitrag von: lakeshooter am Juni 15, 2020, 07:27:54 Nachmittag
Selbst für 300€ würde ich keinen Viking mehr haben wollen nach meinen Erfahrungen. Das Problem ist nicht der Tiller oder das Finish, sondern das Delaminieren an den Fadeouts, zumindest war das so bei mittlerweile 4 Vikingbow, die ich kenne.
Die Lokis kamen bisher gut weg (keine Probleme bisher ausser bei dem "Sale"-Loki, den ich hatte und der anstandslos zurückgenommen wurde) . Die 4 Delaminierer waren 2 Thor und 2 Odins.