Archers Campfire
Kaufberatung / Testberichte => Pfeilkauf, Beratung und Testberichte => Thema gestartet von: dietmar_huber am September 26, 2023, 12:43:10 Nachmittag
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Hi all, ich möchte mir für private Zwecke (weder auf einem Parcour, noch für die Jagd!!!!) ein paar Jagdspitzen kaufen auf ebay. Kriege ich damit Probleme, wenn ich diese bestelle mit dem Zoll?
Wie gesagt - ich nutze sie nur privat - es geht bei der Fragestellung lediglich um die rechtliche Frage!
Vg Dietmar
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Da quasi jeder Händler welche da hat gehe ich eigentlich davon aus, zumal es ja auch deutsche gibt die die Bogenjagd im Ausland ausüben, keinen Beleg hab ich dafür allerdings nicht.
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Sollte problemlos sein!
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Jagdspitzen sind in der Auflistung des WaffG zu verbotenen Gegenstände nicht genannt. Daher sind sie in Deutschland auch zu erwerben.
Allerdings gibt es andere Gesetze, die zum tragen kommen können, wenn man sie verwenden wollen würde. Zum Beispiel das Jagdgesetz.
Soweit mein Kenntnisstand.
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Jagdspitzen sind in der Auflistung des WaffG zu verbotenen Gegenstände nicht genannt. Daher sind sie in Deutschland auch zu erwerben.
Allerdings gibt es andere Gesetze, die zum tragen kommen können, wenn man sie verwenden wollen würde. Zum Beispiel das Jagdgesetz.
Soweit mein Kenntnisstand.
Das ist auch mein Kenntnisstand ;)
Hier noch ein Verweis auf den Gesetzestext §42a
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html
Erwerb ist kein Problem, vom öffentlichen Führen würde ich dringend abraten !
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Und Achtung: Auch beim Führen im eigenen befriedeten Grund oder der eigenen Wohnung lauern Fallstricke bzw. können lauern.
Pfeile mit Jagdspitzen als "Deko" an der Wand sollten vor unrechtmäßigem Zugriff gesichert sein. Kommen Sie abhanden und werden gesetzeswidrig verwendet und für den Fall dass das dann zu Dir zurückverfolgt werden könnte...
Ich würde es sicherheitshalber nicht drauf ankommen lassen.
Aber ich bin auch nicht tief genug im WaffG und Jagdrecht drin.
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Vielen Dank an euch alle für die Antworten!
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Kein Problem zu Hause oder zum Transport.
Die Klingenlänge ist unter 12 cm, daher auch zum offen liegen lassen und führen, also Mitnehmen grundsätzlich erlaubt.
Auch mit Schaft sind die weder Munition noch sonstwie sicherungspflichtig.
Auf deinem (haus)grundstück darfst du auch damit schießen.
Nur beim Roven ect. müssen sie zu Hause bleiben, da das als Versuch der Wilderei gewertet werden kann.
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Die Klingenlänge ist unter 12 cm, daher auch zum ...... führen, also Mitnehmen grundsätzlich erlaubt.
Sicher???
Bin da eher bei Roscho:
beidseitige/ mehrseitige Klingen fallen nach meinem bescheidenen Wissensstand ebenfalls unter das Führungsverbot
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Legal im Sinne von "kannst problemlos kaufen und besitzen". Hab selber welche, für meine ArcheryGirls. Wir wollten mal zeigen, wie ungebremst ein Jagdspitzenfleil durch einen Pfeilfang geht als anschauliche Begründung, warum die verboten sind. Auch durch die Filzmatten. Aber das hat wohl mit dem Filmen noch nicht geklappt.
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Zur Frage des "Besitzendürfens":
Ja, darfst Du.
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Ist eine Jagdspitze ein Messer????
Denn die hier angeführten 12 cm Länge, beziehungsweise beidseitig geschliffen, gilt nur für Messer und deren Klingen.
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STICKS AND STONES ARE PROVEN FOR THOUSANDS OF YEARS....
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mal ganz generell:
Pfeilspitzen jedweder Art sind im deutschen Waffenrecht (noch zumindest) nicht erfasst.
Man darf also erwerben, besitzen, führen....... und was weiss ich nicht noch alles.
Allerdings: ob es klug ist, mit Pfeilen, die mit Jagdspitzen ausgestattet sind, im Wald rumzurennen.....
diese Frage muss sich jeder selbst beantworten, es könnte sein, dass man (vermeidbare) Schwierigkeiten
zu gewärtigen hat, indem man halt den Anschein erweckt, man wolle evtl. sogar jagen.....
Lösung des Problems: die Dinger zu Hause lassen, dann => nema problema
(oder am besten garnet erst kaufen, in -D- braucht sie ein deutscher Bogenschütze ohnehin nicht)
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Ist eine Jagdspitze ein Messer????
Denn die hier angeführten 12 cm Länge, besiehungsweis beidseitig geschliffen, gilt nur für Messer und deren Klingen.
Ich persönlich würde diese Diskussion mit einem Polizisten oder einem Jäger auf der Straße oder im Wald nicht führen wollen.
Man -könnte- auf der Straße Recht bekommen (im Wald sicher nicht - Stichwort Wildfrevel) aber wozu ?
Ist schon mit Rovingspitzen im Wald problematisch (können ja auch zur Kleinwildjagd genutzt werden) aber ich brauche keinen zusätzlichen Ärger weil ich mit Jagdspitzen rum laufe.
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Ich denke der Besitz sollte kein Problem darstellen und das Führen sich in einer Grauzone befinden.
Als sachliches Verbot in diesem Zusammenhang ist die Jagd mit Pfeilen und Bolzen auf Schalenwild und Seehunde zu sehen (Bei uns in SH auch alle nach Para 2 aufgeführten Tiere).
Den Verdacht der Wilderei kann man also sogar mit einer Blunt Spitze erwecken (Was ja eigentlich auch eine Jagdspitze ist ;) )
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Zuerst mal meine Meinung zu dem Thema. Sicherlich darfst du die kaufen, gibt es ja auch in Deutschland in fast jedem Onlineshop, und zwar ohne Altersbeschränkung Waffenschein oder sonstiges. Bevor ich sowas im Ausland bestelle und evtl beim Zoll antreten muss würde ich wenn ich so etwas brauch lieber direkt in Deutschland bestellen.
Ist eine Jagdspitze ein Messer????
Denn die hier angeführten 12 cm Länge, besiehungsweis beidseitig geschliffen, gilt nur für Messer und deren Klingen.
Ich persönlich würde diese Diskussion mit einem Polizisten oder einem Jäger auf der Straße oder im Wald nicht führen wollen.
Man -könnte- auf der Straße Recht bekommen (im Wald sicher nicht - Stichwort Wildfrevel) aber wozu ?
Ist schon mit Rovingspitzen im Wald problematisch (können ja auch zur Kleinwildjagd genutzt werden) aber ich brauche keinen zusätzlichen Ärger weil ich mit Jagdspitzen rum laufe.
Da Helmut meines Wissens nach bis vor kurzem selbst Polizist war hast einen perfekten Ansprechparter @ Roscho ;)